Der Prozess rund um die Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wird zum Polit-Aufreger: Nachdem Katharina Nehammer sich gegen die üble Nachrede und unwahre Unterstellungen von Facebook-Usern zur Wehr gesetzt hat, äußern Teile der Opposition scharfe Kritik an dem Vorgehen der Gattin des türkisen Innenministers. Nehammer wiederum zeigt sich darüber entsetzt: Seine Frau sei eine Privatperson, die im Internet verleumdet worden sei und sich als Opfer von Hass im Netz wehre und “das einzige was diesem Teil der Opposition dazu einfällt, ist den Rechtsanwalt zu kritisieren, der hier den Rechtsschutz für meine Frau verwirklicht“, findet Nehammer.

Katharina Nehammer verdient nicht an den Masken der Hygiene Austria

Zum Kern der Aufregung: Ein Kärtner hatte in einem Facebook-Posting behauptet, dass Katharina Nehammer bei Hygiene Austria, dem Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), angestellt sei, und suggeriert, dass sie an der Maskenproduktion des Unternehmens mitverdiene. Daraufhin hatte die Frau des Innenministers erfolgreich Klage eingereicht: Der Mann wurde nach einem Vergleich zu 3.500 Euro Entschädigung verurteilt und muss die Prozesskosten bezahlen. Auch andere User, die das Posting geteilt haben, haben diese Forderung vom Rechtsanwalt Nehammers erhalten. In der Folge hatten FPÖ und SPÖ hatten das Vorgehen von Katharina Nehammer kritisiert.

"Als Privatperson hat man das gute Recht, sich zu wehren"

Karl Nehammer stärkte seiner Frau dahin den Rücken. Er betonte, dass seine Frau keine Politikerin sei und nichts dafür könne, dass ihr Mann einen Beruf habe, in dem die Konfrontation mit Hass im Netz oftmals zum Tagesgeschäft gehört, so Nehammer. “Aber als Privatperson hat man das gute Recht, sich dagegen zu wehren”, erklärte der Minister, der die Höhe der Forderung an die Facebook-User, die das Posting mit der Falschmeldung über Katharina Nehammer geteilt hatten, verteidigte: “Das juristische Vorgehen legt der Experte fest, der Rechtsanwalt, es liegt weiter unter dem möglichen Strafrahmen, zehn Prozent darunter.” Wichtig sei, dass man aufzeige, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.

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Kommentare

  • lepuseuropeus sagt:

    Der eigentliche Skandal ist ja, dass ein Verfassungsrichter diese (politische) Causa und das ist sie, weil sie mit dem Innenminister in Verbindung gebracht wird, als Anwalt vertritt und dabei abkassiert. Meiner Meinung nach ist das mit dem Amt eines Höchstrichters nicht vereinbar.

  • Gerri sagt:

    Das Ehepaar Nehammer wird dieses Problem so schnell nicht mehr los. Jetzt wird ständig über diesen “Hass” gegen die Nehammers berichtet und damit hat sich die Dame ins Knie geschossen. Übrigens glaube ich, daß ihre Klage ins Leere gehen wird. Zu dünn, die Suppe.

    1. Kratos sagt:

      Wann tritt endlich der schlechteste Innenminister aller Zeiten zurück?

      1. lepuseuropeus sagt:

        Diese Suppe brodelt immer stärker, ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Ansehen eines Ministers gut tut wenn seine Frau jetzt alle Kritiker verklagt. Auch wenn sie als Privatperson gilt, fällt diese Handlungsweise auf ihn zurück. Er wird immer mehr zur “Persona non grata” werden, jetzt ist diese Familie in einem schlechten öffentlichen Licht.

  • arabi sagt:

    Wenn man bedenkt, dass etliche Leute dieses Posting geteilt haben und somit pro Person 3500€ (!) zusammenkommen, dann verdienen Katharina Nehammer und ihr findiger Anwalt eine nicht unbeträchtliche Summe ohne sich auch nur anzustrengen zu müssen. So kann man auch zu (noch mehr) Geld kommen. Davon kann der einfache Arbeiter und Angestellte nur träumen.

    1. pummelpoo sagt:

      tja, selber schuld wenn die leute solche postings teilen…

  • Erich sagt:

    Verleumdungen, üble Nachreden, scharfe Kritik usw.: ist das jetzt alles Hass???

    1. Tom sagt:

      Zu “Hass im Netz” hab i h eine Theorie:
      Es gibt 2 Formen…
      1. Berechtigte Wut von Menschen, die sich nicht mehr zusammenreißen können, weil die Medien bescheißen wo nur geht, um einer “gewissen Doktrin” gegen jede Vernunft den Weg zu bahnen…
      2. Niederträchtige Kreaturen, die sich ihre Selbstbestätigung durch Bösartigkeit und anderen kranken Charaktereigenschaften holen.

  • fewe sagt:

    Ja, aber es hat vielleicht mit Hass wohl weniger zu tun als mit einer falschen Tatsachendarstellung. Da sollte man halt beispielsweise gegen jene Medien vorgehen, die die die Tatsachen entstellenden Ibiza-Videos – noch dazu gespickt mit mutwilligen Interpretationen – veröffentlicht haben. Und den Bundespräsidenten der diese Kriminellen auch noch gelobt hat. Aber das passiert natürlich nicht in diesem Rechtsstaat.

    Die Argumentation von Nehammer ist natürlich seltsam. Die Vorteile aus seiner Position darf sie wohl genießen, aber sonst hat sie damit nichts zu tun, was ihr Mann macht.

  • Bieter Dohlen sagt:

    Ich würde auch jeden verklagen, der die Unwahrheit über mich rausposaunt.

    Andererseits liebe Frau Nehammer: Was schert es die Eiche wenn sich die Sau kratzt.
    Neid muss man sich verdienen und ist eine Auszeichnung!

  • Christ.W sagt:

    Höchste Zeit, dass sich mal jemand wehrt gegen Verleumdung! Hoffentlich überlegt sich dann endlich so mancher Falschmeldungen und Lügen einfach ungestraft ins Netz zu stellen. Das hat ja mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.

  • Beobachter sagt:

    Absolut richtiges Vorgehen. Die Höhe der Strafe ist aufgrund der Reichweite und Brisanz noch eher gering. Das Verhalten der Opposition ist abermals letztklassig.

    1. Gerhard Steininger sagt:

      Ein Sprecher der ÖVP-Zentrale?

  • Beatrix D. sagt:

    Keine Frage, sie darf sich wehren – aber 4500 Euro??? Wenn schon, dann bitte mit Augenmaß!

    Abgesehen davon ist es, denke ich, durchaus ein Unterschied ob man Postet – also seine “Meinung” in Worte fasst und niederschreibt, oder einfach nur ein Like hinzufügt! Das müsste aber ein Jurist klären.

    1. Hubert sagt:

      Es wurden nur Poster geklagt die verteilt haben. Also die Likes blieben eh ohne Klage.

    2. Hubert sagt:

      Es wurden nur Leute verklagt die geteilt bzw. verteilt haben. SOnst niemand.

      Sie fordern also etwas was ohnehin getan wurde.

      Die Höhe? Naja abschreckend soll es schon sein

      1. ach was sagt:

        4500€ für einen Anwalt sind schnell beisammen. Frau Nehammer wird nicht einen unbekannten Anfänger gewählt haben. Laut SPÖ und FPÖ darf sich also eine zu Unrecht beschuldigte Person, sobald sie zumindest in einem Naheverhältnis zu Türkis steht, nicht mehr wehren? Soweit kommt es noch.

        1. venezia sagt:

          Frau Nehammer hat völlig richtig gehandelt.
          Und, dass jetzt die Vereinten Oppositionen schreien ist doch auch klar. Man vergönnt doch einer/m Türkiswähler/in nicht das Schwarze unterm Fingernagel, wie mein Opa zu sagen pflegte!

          Die Oppsition hat nur ein einziges Programm:
          Die ÖVP – mit egal was sie tut – anzupatzen.

          Und jetzt vom Anwalt und Verfassungsrichter Rami zu verlangen, dass er zurücktritt, find ch dreist. Ich bin sicher, der weiss ganz genau, was er machen kann und darf und braucht keinen aus der SPÖ oder FPÖ der ihm ausrichten lässt, was er zu tun habe.
          Unfassbar, was sich da abspielt! Man muss sich das mal vorstellen, wie hoch die Selbstüberschätzung dieser Personen schon geschritten ist!

  • fewe sagt:

    Naja. Einen komischen Anschein hat die ganze Sache schon. Das als Hass im Netz zu bezeichnen, weicht den Begriff auch stark auf.

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