Wie berichtet hat der Verfassungsgerichtshof offiziell bekannt gegeben, dass ein Masseverfahren bezüglich des ORF-Beitrags eingeleitet wurde. Laut dem Wiener Rechtsanwalt Gerold Beneder bedeutet diese Entscheidung vor allem eines: Ruhe für laufende Verfahren am Bundesverwaltungsgericht, jedoch Vorsicht bei neuen Vorschreibungen!

Gemäß der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes wurden mit dem 18. März alle Verfahren, die bereits beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängig sind, unterbrochen. Dies bedeutet, dass Betroffene, die bereits Beschwerde eingelegt haben, sich nun zurücklehnen und auf die Entscheidung des Höchstgerichts im Musterverfahren warten können.

Ebenso bedeutend ist die Unterbrechung laufender Beschwerdefristen. Wer ein Urteil des BVwG erhalten hat, aber dessen Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist, profitiert von dieser Pause. Diese Fristen sind derzeit unterbrochen, was Betroffenen zusätzliche Bedenkzeit gewährt.

Neue Zahlungsaufforderungen sind weiterhin aktiv anfechtbar

Allerdings weist Beneder explizit darauf hin, dass neue Vorschreibungen durch die ORF-Beitragsservice GmbH (OBS) davon nicht betroffen sind. Wer im Jahr 2025 neue Zahlungsaufforderungen, Säumniszuschläge oder Schreiben von Anwälten oder Inkasso-Unternehmen erhält und sich gegen die ORF-Beiträge wehren möchte, muss weiterhin aktiv werden. Hier empfiehlt der Jurist dringend, zunächst einen Bescheid anzufordern und anschließend Beschwerde einzulegen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um potenziell von einem positiven Musterentscheid des Verfassungsgerichtshofes profitieren zu können.

Zusammenfassend gilt also:

Bereits laufende Verfahren am Bundesverwaltungsgericht ruhen aktuell.

Laufende Beschwerdefristen sind ebenfalls ausgesetzt.

Neue Zahlungsaufforderungen für 2025 sind jedoch weiterhin aktiv anfechtbar.

Gegen neue Bescheide muss Beschwerde eingelegt werden, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Entscheidung wird im Sommer erwartet

Rechtsanwalt Gerold Beneder geht davon aus, dass eine endgültige Entscheidung im Musterverfahren frühestens im Sommer zu erwarten ist. “Es bleibt spannend, wie hier der Verfassungsgerichtshof entscheidet. Ob er sich die Argumente genau anschaut und im Interesse der Bürger entscheidet oder ob der Argumentation der Bundesregierung folgen wird”, weiß der Jurist das noch alles offen ist.

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Kommentare

  • Georg sagt:

    Zu blöd das ich gezahlt habe..nie mehr

  • Logo sagt:

    Jetzt darf man im Express auch nichts mehr gegen den Gustl Wolf sagen?

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  • Massoni sagt:

    Lustig. Der Armin Wolf welcher Nepp im Interview vorwarf die Presse und Meinungsfreiheit zu zerstören hat es also wirklich geschafft die Kommentarfunktion zu seinen Bericht zu deaktivieren. Bravo exxpress .

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  • Wahrheitsministerium sagt:

    Die Haushaltsabgabe ist aus Sicht der Menschenrechte illegal da sie mein Recht auf Eigentum verletzt denn eine Zahlungsverpflichtung ohne Gegenleistung ist illegal.

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    1. Logo sagt:

      Sie ist ja auch unter dem volkstümlichen Begriff Mafiatanz bekannt.

  • Dalons sagt:

    Der Wolfi ist doch für den freien Markt, sofern es um seine schöne Gage geht. Na dann sollte man es dem Staatssender endlich ermöglichen, sich auch auf dem freien Markt zu beweisen. Mit dem Geld, das ihm die Zuschauer oder Abonnenten freiwillig zahlen, weil sie diesen Sender so toll finden, kann der Staatssender dann machen, was er will, und der Wolfi kann moderieren, wie er will.

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  • Lebertran Pepi sagt:

    Der Qualitätsfunk muss finanziert werden,selbst wenn die Leute nichts mehr haben,weil der linke Bildungsauftrag muss erfüllt werden!….

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  • A. Wolf hat exxpress im Griff sagt:

    Die Kommentarfunktion für diesen Beitrag wurde deaktiviert.

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  • FREIHEIT01 sagt:

    ORF – auch so ein Kind der woken ÖVP. In meinen Augen undemokratisch.

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  • Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

    In einem Zeitalter der Verschlüsselung technisch möglich ist, gibt es keinerlei Begründung, dass es noch eine Art Rundfunkgebühr gibt.

    Das wäre ja vergleichbar, als wenn man eine Handygebühr zahlen müsste, auch wenn man gar kein Handy hat.

    ———

    »»»Achtung««« Hier treibt ein linker Spinner sein Unwesen. Er verbreitet unter fremde Profilnamen seine Linkspropaganda und spammt mit Kommentarkopien die Kommentarfunktion voll.

    Der „Linksfanatiker“ will hier die Kommentarfunktion stören.

    Den Profilnamenfälscher lache ich nur noch aus. 🤣️

    0× „kritischer Fehler“

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  • Dämlicher sagt:

    Abzockzeverein dieser ORF!! Eine Frech.heit diese Zwangsgebühr!!

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