Im Fall einer 2023 in Wien-Favoriten von einer Jugend-Gruppe mutmaßlich mehrfach sexuell missbrauchten Zwölfjährigen ist am Dienstag am Landesgericht ein weiterer Beschuldigter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Gericht ging dabei nach dem Zweifelgrundsatz zugunsten des 17 Jahre alten Angeklagten vor. “Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat”, stellte die vorsitzende Richterin in der Begründung fest.

Womöglich habe es bei dem Mädchen “eine innere Ablehnung” gegen die inkriminierte Handlung gegeben. Es sei aber “nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war.” Im Zweifel sei weiters “nicht feststellbar”, dass Gewalt angewendet worden sei. “Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt”, hielt die Vorsitzende eines Schöffensenats fest.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Gegen 17-Jährigen wurde seit November verhandelt

Gegen den aus Syrien stammenden jungen Mann war seit vergangenem November verhandelt worden. Am zweiten Verhandlungstag wurde er unter Ausschluss der Öffentlichkeit ergänzend befragt, danach wurde ein Zeuge vernommen, wobei die Öffentlichkeit dabei ebenfalls nicht zugelassen war.

Der Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen über ein Dutzend minderjähriger Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen. Dieses Verfahren ist noch im Laufen. Ein 16-Jähriger wurde demgegenüber in einem separaten Prozess bereits Anfang Dezember am Landesgericht freigesprochen. Ihm war ebenfalls Vergewaltigung angekreidet worden. In dieser Causa kam das Gericht zum Schluss, dass dieser Geschlechtsverkehr “völlig einvernehmlich” gewesen es sei. Es habe keine Gewalt gegeben. Für den Jugendlichen sei “nicht erkennbar” gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war. Dieser Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nicht bekämpft, wurde der APA Dienstagmittag seitens der Anklagebehörde bestätigt.

Treffen mit 17-Jährigem in Parkhaus

Im gegenständlichen Verfahren war der 17-jährige Syrer – im Tatzeitpunkt war er 15 – über Snapchat mit der damals Zwölfjährigen in Kontakt gekommen. Sie ließ ihm zunächst Nacktbilder und Videos zukommen, auch der Bursch schickte ihr ähnliches Material. Anfang 2023 trafen sich die beiden in einem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen, wo das Mädchen und der junge Syrer das oberste Stockwerk aufsuchten. Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach habe der 17-Jährige das Mädchen zur Vornahme von Oralverkehr gebracht, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Dazu sei es gekommen, “obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will”, wie die Staatsanwältin am Ende zusammenfasste. Der Bursche habe sie dessen ungeachtet “mehrmals darum gebeten” und am Kopf erfasst. Insofern sei “das Gewaltelement erfüllt”.

Angeklagter "tatsachengeständig"

Sein Mandant sei “tatsachengeständig” und wisse, “dass er einen Fehler gemacht hat”, hielt dem der Verteidiger entgegen. Es liege jedoch keine Vergewaltigung vor. Der Jugendliche habe das Mädchen um Oralverkehr “gebettelt” und am Ende dazu überredet: “Das war falsch.” (APA/red)

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Kommentare

  • Periteos sagt:

    Ohne jetzt ein profunder Kenner es Strafgesetzbuches zu sein steht dieses Urteil in seiner Begründung der bisherigen Rechtsprechung in derartigen Fällen diametral entgegen. Warum nur?

  • Sabi moos sagt:

    Sie Richterin sollte nicht von sich selbst ausgehen.

  • Alno sagt:

    Wie würde das Urteil aussehen wenn es österreichische Jugendliche wären???!

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  • übrigens sagt:

    Weil ich keinen Artikel im “exxpress” dazu finden konnte:
    In UK beginnt endlich die Aufarbeitung des systemischen politischen/staatlichen Versagens beim Umgang mit “Grooming Gangs”.
    Sehr erhellender Artikel in der “Welt” von heute – Überschrift:
    “Warnungen ignoriert, Opfer nicht ernst genommen – Der Skandal, der Großbritannien erschüttert”
    Liegt es daran, dass UK nicht mehr in der EU ist, dass bestimmte gesellschaftliche Probleme und lange Zeit fehlendes Problembewusstsein aufgearbeitet werden?
    Oder hat sich mit dem Wahlsieg von Trump und Elons Musks klaren Worten zu dieser Thematik der Wind gedreht?

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    1. max sagt:

      Diese Untersuchung wurde heute durch den regierenden Premier in England abgesagt und findet – leider – nicht statt!

  • Chronista sagt:

    Diese Ric hterin handelt wie Michel Houellebecq in seinem Buch beschreibt: Unter werfung .

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    1. Periteos sagt:

      Sicher nicht, unsere Justiz ist in ihrer Unabhängigkeit doch über jeden Zweifel erhaben.

  • Benedict_Arnold sagt:

    Das Gericht hat festgestellt, dass es sich um keine Vergewaltigung gehandelt hat. Warum insinuiert man in der Überschrift das Gegenteil? Weil man sich das – dem eigenen Bias entsprechend – ganz stark wünscht?

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    1. Otto Schedivy🇦🇹 🇦🇹💙💙 sagt:

      @Benedict_Arnold🤡:
      Wusste nicht, dass hier so viele 🤡🤡🤡 kommentieren dürfen…🤠😁

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      1. Julia sagt:

        @Benedict-Arnold: Nein, weil das Opfer erst 12 Jahre alt war.

  • Hans Kalmer sagt:

    Richtiges Urteil! Personen ohne juristischen Sachverstand, die sich stattdessen vom Wort “Afghane” triggern lassen, können das freilich nicht behirnen.

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    1. Otto Schedivy🇦🇹 🇦🇹💙💙 sagt:

      @Hans Kalmer🤡:
      Sehr gut, dass DU 🤡 alles “behirnst”…🤠😁

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      1. Julia sagt:

        Antwort an Kalmer: Personen mit juristischem Sachverstand lassen sich von dem Wort 12Jährige triggern. Das wollen Sie wohl unbedingt verschweigen.

  • Otto Schedivy🇦🇹 🇦🇹💙💙 sagt:

    @Persil Muzicant🤡, zu deinem Kommentar vom 7. um 20:05 Uhr:
    @Rikkbj🤡, zu deinem Kommentar vom 7. um 23:57 Uhr:
    LEIDER kann, bzw. darf ich hier nicht schreiben, WAS ich von euren beiden Kommentare halte und auch nicht WAS ich – aber sicher auch viele normal denkende Menschen – von den Verfassern solcher Ergüsse halte, allerdings darf ich es mir denken…!

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  • pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

    Was steht in der Bibel ?

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    1. Fredi sagt:

      Was in der Bibel steht? Viel.

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  • pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

    Es gab einen kritischen Fehler auf meiner Website wegen: Ich wür.de es als Va.ter sel.ber in di.e Ha.nd neh.men und dee.skalie.rend a.uf ih.n einre.den.

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  • universitas sagt:

    Korrigiert:

    “Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt”. Spricht die Richterin da gar aus eigener Erfahrung? Oder auf welche kriminlogischen Erkenntnisse im Zusammenhang mit Sexualdelikten könnte sie diese Phantasie begründen? Und daß bei einem Kind das “überzeugen” (nicht einmal “überreden”) der Sache nach auf ein “verführen” hinausläuft, kam dem Schöffensenat nicht in den Sinn?
    Daß die StA diesen Freispruch sofort akzeptiert, statt wenigstens die “Qualität” dieses kuriosen Urteils vom OLG prüfen zulassen, spricht für sich. War die Anklage etwa bloß (wieder einmal) eine lästige Pflichtübung?
    Jedenfalls dürfen Urteil und sofortiges Einknicken der StA von den übrig gebliebenen Beteiligten an diesen Vorfällen gefeiert werden. Denn eine Anklage haben nach dieser famosen judiziellen “Betriebsanleitung” für Sexualstraftäter weder sie noch Nachahmungstäter zu befürchten.

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  • universitas sagt:

    “Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt”. Spricht die Richterin da gar aus eigener Erfahrung? Oder auf welche kriminlogischen Erkenntnisse im Zusammenhang mit Sexualdelikten könnte sie diese Phantasie begründen? Und daß bei einem Kind das “überzeugen” (nicht einmal “überreden”) der Sache nach auf ein “verführen” hinausläuft, kam dem Schöffensenat nicht in den Sinn?
    Daß die StA diesen Freispruch sofort akzeptiert, statt wenigstens die “Qualität” dieses kuriosen Urteils vom OLG prüfen zulassen, spricht für sich. War die Anklage etwa bloß (wieder einmal) eine lästige Pflichtübung?
    Jedenfalls dürfen Urteil und sofortiges Einknicken der StA von den übrig gebliebenen Beteiligten an diesen Vorfällen gefeiert werden. Denn eine Anklage haben nach dieser famosen judiziellen “Betriebsanleitung” für Sexualstraftäter weder sie noch Nachahmungstäter zu befürchten.

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  • Enim sagt:

    Was lernen wir daraus? Den Gang zur Polizei hätten sich die Eltern sparen können.

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  • Bello sagt:

    Ist halt dem Kulturkreis der JM geschuldet…

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  • Seppal2 sagt:

    Das ist der Dank für 10 Jahre durchfüttern, in DE sinds gleich noch netter die lieben bubis

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    1. MaggieBentele sagt:

      Ein solches Urteil ist ein Skandal. Die Richterin gehört aus dem Dienst entfernt.

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  • speedy sagt:

    Dieses Urteil wird eines zur Folge haben: “Weniger Anzeigen wegen Vergewaltigung”.
    Wer will das???

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  • Rikkbjs sagt:

    @Mm: Laut UNO-Definition ist man ab 12 Jugendlicher.Das wird Ihnen auch jeder Psychologe sagen. Und ihr Dauerempörten wollt hier doch auch das Strafmündigkeitsalter auf 12 gesenkt haben (was auch ich befürworte). Von wegen “Kind” also. Der OP hat völlig Recht mit seiner Analyse.

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    1. Der Weinkauz sagt:

      Das halte ich für Desinformation. Geben Sie bitte das UNO-Dokument an, auf das Sie sich beziehen. Ich kann nur die Festlegung “15 bis 24 Jahre” für Jugendliche finden. Und jeder Psychologe, der alle 12-Jährigen rundweg zu Jugendlichen erklärt, der dürfte Probleme mit der Standesvertretung bekommen…

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    2. neem sagt:

      assi talahon`s oder grüne ,nur so geistverwahrloste würden dergleichen verharmlosen ! alle diese genannten sind obsolet und mit der neuen regierung ohne grüne wird sich dies ändern !!! gute reise talahon .
      innen ,- justizministerium gehören in fpö hand ! um den eu leyengat lobbypawlowschen sumpf aufzulockern und abzuschaffen .

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      1. Mm sagt:

        Ich darf hier ja nicht was ich von solchen wie Ihnen halte. Ich geb Ihnen aber einen Rat mein lieber Fritzl. Kommen Sie nie in die Nähe eines Vaters.

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  • Lor sagt:

    Richtiges Urteil. Zuerst denken, dann vögeln. Gilt besonders für junge Frauen.

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  • Brutus sagt:

    Deshalb ist es so wichtig, dass die Blauen das Justizministerium beanspruchen. Ausserdem gehören solche Richter vor den Vorhang. Nur mehr abartig, was das vor sich geht. Solche Urteile sind eine Verhöhnung für das Volk und die damit verbundene Floskel “im Namen des Volkes” sowieso. Die Schwarzen haben den Grünen das Justizministerium überlassen, ein schwerer Fehler, den die Grünen dazu benutzten, die Schwarzen 5 Jahre lang vor sich hertreiben und ihre Merkwürdigkeiten auslzuleben. Das hat vermutlich den Kurz den Kanzler gekostet und dafür mussten die Schwarzen auch noch schön brav kuschen. Es war der Kleister, der diese Koalition zusammengehalten hat.

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  • Udeis sagt:

    Wäre das Urteil bei österreichischen Angeklagten, und ich meine österreichische Angeklagte, ebenso ausgefallen? Oder hält die bundesdeutsche Rechtsprechung bei uns Einzug?

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  • Lebertran Pepi sagt:

    Was sollen die hundert Euro denn für eine Bedeutung haben,eine Form der Bezahlung,so kommt diese schmutzige Geste mir nämlich vor,als hätte der Täter den Schandlohn auf den Tisch gelegt,eine weitere Beleidigung und Demütigung ist das,die unsere Justiz ermöglicht?

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  • Mike66 sagt:

    BALD werden auch solche Frechheiten bezüglich “Freisprüche” abgestellt. Die Zeit der grünen Kuscheljustiz für Zuwanderer wird mit der FPÖ enden.

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  • 560 sagt:

    Vielleicht passiert ihr mal das Gleiche…..

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  • Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

    Wenn die FPÖ eine Regierung bildet, dann brauchen wir unbedingt einen blauen Justizminister.

    Für mehr Objektivität und Rechtsstaatlichkeit.·

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  • Fatal Mistake sagt:

    Im Missbrauchsskandal wurden minderjährige Mädchen im englischen Rochdale von Gruppen missbraucht .Die Täter sagten während des Prozesses, dass die Mädchen nicht gezwungen worden seien und mit Spaß Sex gehabt hätten.

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  • Persil Muzicant sagt:

    Die Sache ist ganz einfach.: “In dubio pro reo”. Wem dieser fundamentale Grundsatz aus dem Römischen Recht nicht passt, kann ja zB nach Afghanistan gehen. Gell werte Kommentatoren, die ihr euch hier, wie immer bei solchen zwielichtigen Fällen, lieber an eurer Moral betrinkt und mit doppelten Maßstäben messt, anstatt den Verstand zu benutzen. Die besondere Ironie daran ist, dass ihr hier als tendentiell Rechtskonservative ausgerechnet dem Feminismus und seiner Ideologie mit dem unbedingten Opferstatus der Frau auf den Leim geht. Immer ist der Mann schuld.

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    1. Mm sagt:

      Ich hoffe du hast keine Kinder.
      Bekomme Brechreiz bei solchen Kommentaren. Das Mädchen ist zwölf! Ein Kind! Ekelhaft solche Leute

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      1. Ketzer sagt:

        Hier ging es um ein Mädchen…eine 12-Jährige(!), nicht um eine erwachsene Frau, die dazu auch wirklich Consent geben kann.
        Im StraßenVerkehr sind Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen – beim Geschl*chtsVerkehr aber nicht?

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        1. erwin sagt:

          Aber das Schutzalter soll ja auf 12 Jahre gesenkt werden, oder?

  • Klaus sagt:

    Macht Frau “Vorsitzende” heute die Zens/Ur?

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  • Der Weinkauz sagt:

    Wenn ich “Bild” glauben darf, legte unser Freund im Gerichtssaal einen Hunderter als Entschädigung auf den Tisch des Opferanwaltes. Herzig.

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    1. Klaus sagt:

      Wurde in den ” Servus” Nachrichten gerade bestätigt.

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  • Gast sagt:

    Eine Noch-grüne-Justizministerin schweigt dazu!

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    1. pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

      Ja natürlich.

  • M.G. sagt:

    Warum greift da due Justizministerin nicht ein? Wer kann so ein Urteil verstehen? Es ist eine Schande! Mir tut das Mädchen und ihre Familie so leid. Da verliert man den glauben an unsere “unabhängige Justiz”.

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    1. pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzalleriker sagt:

      Die gehört auch zu dieser Gesellschaft.

  • Gauf76 sagt:

    Hoffe die Frau Richterin stellt sich ab sofort für solche Sachen zur Verfügung.
    Ist laut ihrem Urteil von einer Frau doch zu erwarten.

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    1
  • Pearl sagt:

    Unglaubich

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  • gitte06 sagt:

    Der Richter 100% wieder ein typischer freier Maurerbruder !
    Ohne Loge , keine Karrière !

    1. max sagt:

      Es war laut Medien eine Richter.in: Mar.tin.a H.a.h.n. Unglaublich. Eine Frau, die sagt das NEIN eines Mädchens zählt nicht. Ich hoffe sie wird bald ins Archiv zum Akten schlichten versetzt, ob dieses Skandals – und ihr NEIN zu dieser Entscheidung – zählt dann auch nicht!

  • HC-Frust sagt:

    Mit dieser Verarsche verhöhnen sie weiter die Opfer und schützen solche Täter!
    Was ist hier ein kritischer Fehler?
    ein Fehler ist, dass sie die Opfer verhöhnen.
    Haben sie eine Tochter? Meinen Wunsch schreibe ich nicht!

    16
  • HC-Frust sagt:

    Warten auf vVeröffentlichung!50 oder 100 Jahre?
    Eva Schütz, verarschen kann ich mich selbst. Dafür brauche ich nicht sie und ihre Zensuridioten!

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    1. HC-Frust sagt:

      Betreffende Kommentar gelöscht!
      Eva Schütz, gratuliere!

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  • pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

    Es gab einen kritischen Fehler auf meiner Website wegen: ändert sich jetzt.

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  • Der Kalamari-Prophet sagt:

    “Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt”, hielt die Vorsitzende eines Schöffensenats fest.

    Wie kann man eine Vergewaltigung, einen Mißbrauch eines Kindes dermaßen umdeuten? Bei diesen Rechtsverdrehern fehlen einem einfach nur mehr die Worte.

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  • Jauk sagt:

    SIE beschützt und deckt, IHRE Glaubensbrüder.

    90
    1. pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

      Kann man weltweit verfolgen.

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      1. pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

        Besonders in der amerikanischen Elite.

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        1
      2. pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

        Bes.ond.ers in d.er ame.rikanisc.hen El.ite.

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        1. pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

          Und Schauspielhaus.

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  • Gerry sagt:

    Dieses Urteil ist ein schlechter Scherz????!!!!

    100
    1. hopala sagt:

      nein ÖVP geprägt.

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      2
  • DERHEYOKA sagt:

    bin maßlos enttäuscht vom Exxpress

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    2
  • DERHEYOKA sagt:

    Ich habe angeblich einen doppelten Kommentar geschickt und doch ist nicht einer davon zu finden!
    Wo ich nur den §182 StGB hineinkopiert habe!

    26
  • Man kann sagt:

    Nur durch eine offene Türe gehen!

    11
    1
  • Klara Fall sagt:

    Klar, jedes 12 jährige Mädchen träumt davon. Vermutlich auch die Richterin, als sie so alt war.

    111
    1. Angelo57 sagt:

      Diese Urteil ist eine absolute Verfehlungen unserer Justiz, alle die bei uns angeblich Schutz suchen haben schon mehr Rechte als wir. (Sozialleistungen, Verbrechen usw.) Verfehlungen werden auch von der Exekution nich verfolgt. Hoffe es wir bald Besser.

      64
  • Hallodrimir Elendskyj sagt:

    Spannend, wie das selbsternannte Medium der “Selberdenker” hier Postings von ofdensichtlich selberdenkenden Autoren löscht. Das ist soletztklassig. Von mir aus kann der Exxpress wirtschaftlich die Patschen aufstellen, denn so eine Megaheuchelei braucht keiner .

    38
    5
    1. Klaus sagt:

      Sparmaßnahme der neuen Regierung, Presseförderung evulieren….

  • A. Semmelweiss sagt:

    Wenn die jungen Leute ihre ersten sexuellen Erfahrungen sammeln, wenn die Natur quasi ihr ureigenstes Recht einfordert muß man doch nicht immer gleich oberlehrerhaft ein sündteures juridisches Kasperltheater daraus machen – oder ?

    3
    87
    1. Klaus sagt:

      sind sie es Frau Vorsitzende?

      15
  • DERHEYOKA sagt:

    Und da sehen (nicht nur deutsche) Politiker darin ein Warnsignal, wenn die Leute immer mehr AfD und FPÖ wählen ???
    Womit ernähren diese (sowohl solche Politiker wie auch die hier erwähnten Täter) ihren Geist und ihr Denken ???

    56
  • Nati sagt:

    Danke fürs löschen der Wahrheit! Versager….

    33
  • ChrisDeJohn sagt:

    in der jus-tiz ge-hö-rrrrrt aus-ge-mis-tet

    59
    1. Angelo57 sagt:

      Leider werden Komentare die die Realität aufzeigen gerne gelöscht. So eine Plattform ist natürlich nur eine reine Freizeitbeschäftigung. Es gibt ja noch andere.

      11
  • Hans sagt:

    Die Justiz schützt nicht nur in UK diese Gruppe von Menschen!!

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  • Hans sagt:

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  • Hans sagt:

    Die Justiz schützt nicht nur in UK diese Gruppe von Menschen!

    25
  • GF 99 sagt:

    Was soll man dazu schreiben, wenn man nicht selber vor Gericht landen will???

    50
    1. Klaus sagt:

      Kom/petente Rich/terin🥶

  • Bull sagt:

    Eine Gesellschaft die ihre Kinder nicht schützt hat als Ganzes versagt!

    73
  • Fpömußher sagt:

    So ein Urteil ist eine Schande, Pfui !!!

    62
    0
  • Omiwetterwachs sagt:

    Ich kann das alles nicht mehr begreifen. Da ging es um ein KIND! Was ist los in unserer Justiz, was ist los in unserem Land?
    Man dreht den Fernseher oder das Radio auf und hört nur noch irrsinnige Meldungen.
    Moral, Anstand gibt es nicht mehr! Kinder zu vergewaltigen ist okay, Politiker lügen sobald sie den Mund aufmachen. Wo man hinschaut, nur noch Wahnsinn!

    80
    1. BenDover sagt:

      Wir holen diese Leute ins Land, und können nicht über sie gerecht urteilen.

      Dankeschön Rot Schwarz Dauerkoalition.

      Das haben wir Österreicher nicht verdient.

      57
  • Chris sagt:

    Möchte wissen, wie sie darüber denken würde, wenn das ihre Tochter gewesen wäre und ein anderer Richter hätte den freigesprochen ?

    92
    1. gitt06 sagt:

      ..Vielleicht ist sie ja eine Gegenderte mit Perücke und hat keine…

  • Ger7 sagt:

    könnte ich bitte erfahren, was ich falsches geschrieben habe, dass mein Artikel nicht erscheinen darf?🤔

    24
  • Andreas sagt:

    Ich trau mich fast wetten, dass die Staatsanwaltschaft womöglich politisch initialisiert bzw angewiesen absichtlich falsch nach §201 anstatt nach §206 angeklagt hat! Man wollte offenbar Freisprüche. Ein Skandal der Sonderklasse.

    78
  • Ger7 sagt:

    Wo bleibt mein Artikel?

    11
  • MeinungsFreiheit sagt:

    Abartiges Urteil der Grün Justiz!
    Bitte diesen Artikel samt meiner Daten zur TRUMP USA und ELON MUSK schicken! Danke. !!!!

    52
    1
  • Andreas sagt:

    Eine Schandjustiz ist das.
    Selbst wenn es im Zweifel keine Vergwaltigung war. Er ist der ältere, sie war MInderjährig. Zustimmung ist egal die kann sie rechtsgültig gar nicht geben zu Jung (nicht voll geschäftsfähig). Unfähige Staatsanwaltschaft unfähiges Gericht. Bleibt immer noch Missbrauch Minderjähriger § 206 StGB mit Strafandrohung bis 10 Jahre.

    82
  • Entsetzter sagt:

    Das übliche Weiß-grau-schwarz-Thema, bei welchem man nie wirklich die Wahrheit nachweisen wird können. Und dennoch hinterfragt man: Fällt denn einem 17jährigen im Hormontaumel nicht auf, dass er ein nicht volljähriges Mädchen vor sich hat? Ach nein! Er hörte sicher Stimmen und leidet an einem heftigen Trauma, welches ihm jedwede Straftat ermöglicht in Österreich. Ich könnte mich anspeiben vor Ekel!

    65
    0
  • Darwin sagt:

    Wozu soll man was dazu schreiben sie sind ja anscheinend auch mit den Urteil zu frieden ansonsten würden sie nicht alles sofort Löschen.Freie Meinungen werden hier im Forum unterdrückt oder blockiert.Wenn ich das schreibe was ich tatsächlich denke wird es wieder nichts mit der Veröffentlichung.Diese Richter gehörten sofort außer Dienst gestellt,beim Österreicher wird da ganz anders geurteilt.

    37
  • Bon Voyage sagt:

    Links ist seltsam!

    56
  • WTF sagt:

    Falls man sich fragt ob das was in England läuft hier auch möglich ist: Wir sind offenbar schon mittendrin. Und immer wieder sind es RichterINNEN. Marschieren die dann auch auf Frauenrechts-Demos mit für den Feel Good Effekt? Abstossend.

    93
    1
  • Dagobert sagt:

    Wetten, dass das Urteil bei deinem Sepp, oder Franz ganz anders gelautet hätte?

    84
    1. Ketzer sagt:

      Man stelle sich vor ein Sepp mache das bei einer Fatima… O.O

      12
  • Otto Schedivy🇦🇹 🇦🇹💙💙 sagt:

    ICH will IM, oder JM werden👍🤠😁

    29
  • DerProlet sagt:

    Die Zadicjustiz tobt sich noch ordentlich aus, bevor auch sie der Prüfung unterzogen wird.

    71
  • Hasso sagt:

    Man kommt mittlerweile zu dem Schluß, daß dieses Land nochmals bei Null anfangen muß. Es gibt eigentlich keine Basis mehr, auf die man aufbauen kann.

    91
  • zimbo sagt:

    Wird Zeit dass wir wieder eine Justiz bekommen.

    80