Nicht dramatisch: Nur 800 € Beugestrafe für Thomas Schmid
27 Mal hat Thomas Schmid die Aussage im U-Ausschuss verweigert. Der Ex-ÖBAG-Chef kommt jedoch glimpflich davon: Er muss lediglich eine Beugestrafe von 800 Euro zahlen.
Der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid hat sich laut dem Bundesverwaltungsgericht bei seinem Auftritt vor dem U-Ausschuss größtenteils zu Recht der Aussage entschlagen – weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft. Nur einzelne Fragen hätte er beantworten müssen, hieß es in dem Beschluss am Freitag. Deshalb muss Schmid nun 800 Euro Beugestrafe zahlen.
Beugestrafe müsse nur einmal gezahlt werden
Ein Sprecher des BVwG bestätigte, dass der Beschluss heute zugestellt wurde. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Auschuss-Verfahrensordnung noch nicht hundertprozentig fix sind: Denn Schmid bzw. sein Anwalt Roland Kier könnten binnen sechs Wochen Revision erheben. Geschieht das, ginge die Causa zum Verwaltungsgerichtshof.
Der Drei-Richter-Senat des BVwGH hat auch weitere grundsätzliche Frage beantwortet: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es ja die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.
Jede Frage wurde geprüft
Die Richter haben für jede der 27 Fragen im U-Ausschuss einzeln geprüft, ob Schmid hätte antworten müssen oder sich wegen des Beschuldigtenstatus entschlagen durfte. Antworten müssen hätte er auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied ist oder ob Unterschriften von ihm stammen, stellten sie fest.
Kommentare
Tja, diese 800 Euro bedeuten:
Wir wollen eigentlich garnicht, das der auspackt.
Zwar wäre der Handyinhalt dieses Ibiza-Anwalts weit interessanter, aber da reichte ein einfacher Einspruch um die Justiz zu lähmen.
Herr Schmid wird ja nun von einem SPÖ-Anwalt vertreten, von den linksgedrallten Medien in den Himmel gehoben und scheint sich selbst bereits nur mehr zu den Linken zu zählen. Dadurch wird er vielleicht schon gleicher als gleich als Beschuldigter behandelt. Wer weiß?
Die “Partei-Gleichbehandlung”vor UA, konkret “richtiger” Partei-Beispiel D.Hoscher, ist zum Nachdenken über Parteischutz und Sinnhaftigkeit der UA überhaupt geeignet.
Was haben der 10. Juni, der 10. September 2020 sowie der 12. Jänner und der 13. April 2021 gemeinsam? Dietmar Hoschers Nichterscheinen beim U-Ausschuss. Straffrei…
Und ihr glaubt noch an die Unabhängigkei der Gerichte?
Wacht endlich auf!
einfach beschämend und lächerlich.
Sonst ist ist dazu nichts zu sagen.
“Fetzenlos” ab 500
Das ist schon wieder ein Schlag ins Gesicht aller Bürger in diesem Land. Da braucht es einen nicht zu wundern, wenn jeder tut, was er will. Passiert ja eh nichts. Es wird Zeit auf die Straße zu gehen. Das wird nix mehr mit dieser Regierung und diesem von Parasiten durchsetztem Parlament.
Bekommt T. Schmid sozusagen einen Freundschaftspreis?
Mich würde interessieren, ist T. Schmid an die WKStA herangetreten oder umgekehrt und hat man ihm seinen neuen RA zur Seite gestellt oder wurde dieser von Schmid selbst ausgewählt? ?