Florian Teichtmeister (43) muss sich erst sieben Monate nach dem eigentlich geplanten Prozess wegen des Besitzes tausender Dateien mit Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Der Prozess am 8. Februar war geplatzt, weil sich der Burgtheater-Mime einfach krank gemeldet hatte.

Dem prominenten Schauspieler, der jüngst durch seine Besuche in der Wiener Edel-Gastronomie für öffentliches Aufsehen sorgte, drohte bislang eine maximale Haftstrafe von zwei Jahren Gefängnis. Doch die Anklage wurde ausgeweitet. Der Schauspieler soll auch pornografisches Material hergestellt haben. Jetzt drohen sogar bis zu drei Jahre Haft. Der eXXpress berichtete darüber exklusiv bereits am 9. Mai: “Teichtmeister droht sogar höhere Strafe”. Es geht um Collagen, die der frühere TV-Kommissar angefertigt hat.

Ein datenforensisches Gutachten ergab, dass es sich bei 34.696 von insgesamt 73.000 bei Teichtmeister gefundenen pornografischen Dateien um bildliche Darstellungen von Minderjährigen handelte. Diese 34.696 Dateien sind somit verfahrensgegenständlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde die Anklage beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen.

Am 5. September kommt jetzt die Abrechung. Teichtmeister kann somit noch 56 Mal recht nett in bekannten Wiener Restaurants speisen.

Danach könnte es aber bitter werden: Die Staatsanwaltschaft Wien hat in ihrer Anklageschrift für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des Schauspielers im so genannten Maßnahmenvollzug beantragt, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigt. Grund dafür ist ein psychiatrisches Gutachten. Basierend auf den jüngsten Erkenntnissen wurde dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt. “Dem Gutachten zufolge liegen damit die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach Paragraf 21 Absatz 2 StGB vor”, sagte Salzborn. Zum genauen Inhalt der psychiatrischen Expertise gibt es mit dem Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten keine Auskunft.

Ausflug mit Freunden beim Nobel-Italiener in der Wiener City: Ex-Burgtheater-Mime Florian Teichtmeister (43)