
Operation Luxor: Oberlandesgericht Graz hat neun Beschwerden Folge gegeben
Zurzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen 70 mutmaßliche Muslimbrüder. Bei neun Betroffenen reichte der Verdacht nicht aus, um solche Durchsuchungen durchzuführen, stellte nun das Oberlandesgericht Graz fest. “Die Ermittlungen gehen weiter”, unterstreicht die Staatsanwaltschaft Graz.

In der “Operation Luxor” hat das Grazer Oberlandesgericht den Beschwerden von neun Beschuldigten und einem Verein Folge gegeben. Konkret geht es um die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Muslimbrüdern Anfang November. Das Oberlandesgericht hat demnach die Beweislage anders bewertet als das Landesgericht vor Durchführung der Hausdurchsuchungen, erklärt dazu die Staatsanwaltschaft Graz gegenüber dem eXXpress. “Das kommt immer wieder vor”, sagt Hansjörg Bacher, der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft.
Man nehme die Entscheidung selbstverständlich zur Kenntnis. Auf das weitere Verfahren habe das keine unmittelbaren Auswirkungen. “Die Ermittlungen gehen weiter.” Sie richten sich zurzeit gegen insgesamt 70 Beschuldigte. Gemäß dem Gericht reichte der Verdacht demnach bei neun Verdächtigen nicht aus, um solche Durchsuchungen durchzuführen. Die Entscheidung dürfte vor allem die Sicherstellung von Bargeld und Schmuck im Zuge der Hausdurchsuchungen betreffen. Beides wird man den Betroffenen voraussichtlich bald zurückgeben müssen. Zwei weitere Beschwerden wurden abgewiesen.
Kommentare
Waren dann die HDs bei Blümel rechtens?
Auf welcher Seite stehen die von unserem Steuergeld bezahlten Justizler eigentlich? Wer im Kampf gegen das Böse ein zimperlicher Korinthenkacker ist, ist 1. ein Verräter und hat 2. schon verloren.
Was ist das Problem bei Durchsuchungen, wenn es begründeten Verdacht gibt ??
FALLS jemand nichts zu verbergen HÄTTE, dann müsste er (der mutmaßliche Islamist) sich ja nicht künstlich aufregen!
Mit Autofahrern darf die Polizei praktisch auch alles anstellen und man hat bei der Kontrolle mitzumachen!
Bürger haben laut VERFASSUNG ein Recht in SICHERHEIT zu leben! Wenn Durchsuchungen die Mittel sind, um dieses Recht zu gewährleisten, sind sie LEGITIM!
-umso mehr, wenn es direkt davor einen Terror-Anschlag mit 5 Leichen und 24 Verletzten durch Gewehr-Schüsse gab !!
Der Islamophobie”forscher” wird sich freuen! Einfach nur beschämend, wie unsere Justiz vor den Unerwünschten auf dem Bauch herumrutscht.
Realitätsferne Richter und Richterinnen werden uns alle den Hals brechen oder wie hat es ein hoher Justizbeamter gesagt, einem vom Verfassungsgerichtshof fehlgeleiteten Staat kann man nicht dienen . Dann wird Widerstand zur Pflicht, bei mir zeigt es sich so, dass ich unangenehme Mails oder Briefe schreibe, mehr geht leider nicht, man muss sich im Rahmen des Rechtsstaates bewegen