Die neue ORF-Zwangssteuer – Haushaltsabgabe genannt – verärgert seit Jänner nicht nur Millionen Haushalte, ob mit Fernseher oder ohne. Auch Unternehmer kommen zum Handkuss. Sie müssen ebenfalls die unbeliebte ORF-Steuer bezahlen, und zwar für jede Betriebsstätte. Manche Firmen sollen für einen einzigen Standort sogar 50 ORF-Beiträge (!) monatlich entrichten. Als Maximum sind 100 ORF-Beiträge pro Monat vorgesehen. Der Zorn ist enorm: Arbeitgeber stöhnen ohnehin schon unter horrenden Lohnnebenkosten. Nun steigen die Kosten für Arbeit ein weiteres Mal.

Je mehr Kosten für Arbeitnehmer, desto teurer wird die ORF-Steuer

Die Höhe der Kosten für die neue ORF-Steuer hängt bei Unternehmern von der Summe ab, die im vergangenen Jahr für Löhne ausgezahlt wurde. Sprich: Je mehr eine Firma ihren Arbeitnehmern zahlt, desto höher fallen die Kosten für die ORF-Zwangssteuer aus.

Für den Steuerberater Philip Vondrak ist die neue ORF-Steuer damit schlicht eine weitere „Erhöhung der Lohnnebenkosten“, wie er auf LinkedIn festhält. Der Vorwurf bringt die Kanzlerpartei ÖVP in Erklärungsnot. Sie will die Lohnnebenkosten nämlich senken. Das sieht auch der Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) vor. Das Finanzministerium weigert sich jedoch, im Falle der ORF-Zwangssteuer für Betriebsstätten von „Lohnnebenkosten“ zu sprechen.

Bundeskanzler Karl Nehammer (Mitte, ÖVP) will Unternehmer entlasten und die Lohnnebenkosten senken. Doch hat die Regierung die Lohnnebenkosten mit der ORF-Steuer in Wahrheit ein weiteres Mal angehoben?

Für Unternehmer ist die Unterscheidung nur eine Formalität

Gegenüber dem „brutkasten“ hält man im Finanzministerium fest: „Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Das dürfte für die Unternehmer eine eher theoretische Unterscheidung sein. Denn praktisch steigen „dank“ der ORF-Steuer nun mit den ohnehin schon hohen Lohnkosten auch die zusätzlichen Ausgaben.

Als Lohnnebenkosten gelten etwa die teuren Sozialversicherungsbeiträge, die direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt sind. Bei der ORF-Steuer ist das etwas anders. Hier ergibt sich die Höhe der Auszahlung aus einer Staffelung, die sich an der Summe der Arbeitslöhne (und damit an der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage) orientiert.

Bis zu 50 ORF-Beiträge pro Betriebsstätte

Bei einer Lohnsumme von bis zu 1,6 Millionen Euro zahlen Unternehmer „nur“ einen einzigen ORF-Beitrag für einen Standort, also 15,30 Euro im Monat. Bei bis zu drei Millionen Euro sind es zwei ORF-Beiträge (30,50 Euro/Monat), bei bis zu zehn Millionen Euro sieben (107,10 Euro/Monat), bei bis zu 50 Millionen Euro zehn (153 Euro/Monat), bei bis 90 Millionen Euro 20 (306 Euro/Monat) und bei einer noch höheren Summe 50 ORF-Beiträge und somit 765 Euro monatlich, die ein Arbeitgeber entrichten muss. Das wären dann immerhin 9180 Euro im Jahr.

Wohlgemerkt: Das gilt pro Standort. Sollte ein Unternehmen allerdings über mehr als zwei Betriebsstätten verfügen, so ist ein Maximum von 100 ORF-Beiträgen pro Unternehmen festgelegt. Das sind stolze 1530 Euro im Monat bzw. 18.360 Euro im Jahr.

Große Unternehmen werden diesen Betrag wohl auch zahlen können – doch er sorgt neuerlich für Zorn angesichts der ohnehin schon hohen Lohnnebenkosten, deren Senkung die Volkspartei angekündigt hat.

Ausgenommen von der ORF-Steuer sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse identisch mit der Haushaltsadresse ist, und gemeinnützige Firmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind.