ORF-Tochter verliert: Tausende erhalten Zwangsbeitrag zurück!
Gerichtsurteil ist rechtskräftig: Tausende Bescheide der ORF-Tochter OBS sind null und nichtig – weil sie keine gültige Unterschrift tragen. Damit können zahlreiche Österreicher bereits bezahlte Zwangsbeiträge zurückfordern. Anwalt Mag. Gerold Beneder schätzt: 10 bis 20 Prozent aller ORF-Bescheide sind „ein Nullum“.
Ein Gericht hat zahlreichen Bescheiden der ORF-Tochter OBS nun die rote Karte gezeigt.APA/GETTYIMAGES
Jetzt ist es offiziell: Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) hat keine Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht – und akzeptiert damit stillschweigend das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte einen ORF-Bescheid wegen fehlender Unterschrift für rechtsunwirksam erklärt. Die Folge: Tausende Österreicher können nun den ORF-Zwangsbeitrag zurückfordern – oder müssen ihn gar nicht erst zahlen.
Ein junger Blogger bringt die Sache ins Rollen
Begonnen hat die Causa mit dem jungen Blogger und Jus-Studenten Lucas Ammann. Aus rechtlichem Interesse beantragte er im Frühjahr bei der ORF-Tochter OBS die bescheidmäßige Feststellung seiner Beitragspflicht. Die OBS kam dem nach – doch verschickte das Dokument nur mit einer Paraphe, nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen eigenhändigen Unterschrift des Geschäftsführers.
Daraufhin zog Ammann – vertreten durch Anwalt Mag. Gerold Beneder – vor Gericht. Mit Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht stellte am 21. Mai fest: Ein solcher „Bescheid“ ist rechtlich nichtig. Der Grund: Die Unterschrift fehlt – eine Paraphe reicht nicht. Der Bescheid hat somit keine Rechtswirkung, Ammann muss nicht zahlen.
Schon damals sagte Beneder: „Tausende ähnliche Fälle könnten ebenfalls betroffen sein.“
OBS legt nicht Berufung ein – Urteil ist rechtskräftig
Nun ist klar: Die OBS hat keine Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Erkenntnis rechtskräftig – und entfaltet Signalwirkung. „10 bis 20 Prozent der von der OBS ausgestellten Bescheide zur Beitragspflicht dürften absolut nichtig sein“, schätzt Beneder im Gespräch mit dem exxpress.
Solche Bescheide werden nicht automatisch verschickt, sondern nur an jene, die – wie Ammann – aktiv die bescheidmäßige Feststellung ihrer ORF-Beitragspflicht beantragt haben. Zwischen 1.000 und 3.000 dieser Bescheide könnten fehlerhaft sein, weil sie nur mit einer Paraphe statt einer Unterschrift versehen wurden, so Beneder. Insgesamt laufen beim Bundesverwaltungsgericht derzeit rund 13.000 Verfahren zur Beitragspflicht.
Allerdings könnten deutlich mehr fehlerhafte Bescheide existieren als diese 13.000 – je nachdem, wie viele Bürger solche Anträge gestellt haben. Die Zahl der potenziell Rückforderungsberechtigten könnte daher in die Zehntausende gehen.
„Die OBS ist heillos überfordert“
Für Lucas Ammann ist das Urteil ein Erfolg – mit bitterem Beigeschmack: „Die OBS hat ihre Schlampereien nun offiziell eingestanden. Das schafft Rechtssicherheit – aber zeigt auch, dass die Behörde heillos überfordert ist.“ Immerhin: „Ein erstes positives Signal ist der Verzicht auf das Rechtsmittel allemal.“
Doch: „Schade ist, dass es dafür einen monatelangen publizistischen und juristischen Kampf braucht, um die OBS zum Umdenken zu bewegen. Ein Normalbürger ohne juristischen Beistand kann sich kaum wehren.“
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen
Die ORF-Tochter hat in der Zwischenzeit reagiert. Anwalt Beneder berichtet: „Ich habe heute erstmals unterfertigte Bescheide erhalten.“ Ammann stellt dazu fest: „Dass die OBS nun endlich korrekt unterschriebene und damit gültige Bescheide ausstellt, ist ein großer Erfolg.“
Doch es gibt ein neues Problem: Die Unterschrift stammt nicht vom Geschäftsführer, sondern von der Aufsichtsrätin Doris Vogelsinger, die laut Beneder nicht zeichnungsberechtigt ist. Das wirft neue Fragen auf: Warum hat nicht ein Prokurist unterschrieben, falls der Geschäftsführer verhindert ist?
Der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen. Weitere Beschwerden könnten folgen, Rückforderungen in Millionenhöhe stehen im Raum. Das Vorgehen der OBS wirft weiterhin gravierende rechtliche Fragen auf.
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