Der Fall des verurteilten syrischer Terroristen, der vor der österreichischen Staatsbürgerschaft steht, sorgt weiter für Empörung. Jetzt rechnet der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) gegenüber dem exxpress mit dem Weg durch Behörden und Gerichte ab: „Trotz mehrfacher Ablehnungen durch die Behörden ebnete letztlich eine gerichtliche Entscheidung den Weg zu seiner Einbürgerung. Was unfassbar klingt, ist in Österreich traurige Realität!“

Der Mann kam 2014 als Asylwerber nach Österreich und wurde 2016 wegen seiner Mitgliedschaft in einer Terrormiliz zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, von denen er ab nur 15 absitzen musste. Kunaseks Forderung: „Ich fordere die Bundesregierung erneut auf, dringend das Staatsbürgerschaftsgesetz zu verschärfen. Ein verurteilter Terrorist hat in der Steiermark nichts verloren und darf niemals den rot-weiß-roten Pass bekommen!“

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„Dramatischer Anstieg“ – die Zahlen geben Rückenwind

Doch Kunasek bleibt nicht beim Einzelfall. Er sieht dahinter ein viel größeres Problem.

Gegenüber dem exxpress warnt er: „Wir haben in der Steiermark generell einen dramatischen Anstieg an Einbürgerungen. Sie sind die direkte Folge der verfehlten Asyl- und Migrationspolitik seit 2015!“

Die Zahlen geben Kunasek recht. Im Jahr 2025 wurden in der Steiermark 1.854 Personen eingebürgert – ein Plus von 18,5 Prozent gegenüber 2024 und der höchste Wert seit 2006.

Besonders auffällig: Syrien war 2025 in der Steiermark das wichtigste Herkunftsland. 277 Personen mit bisher syrischer Staatsangehörigkeit erhielten den österreichischen Pass. Das waren 14,9 Prozent aller Einbürgerungen in der Steiermark. Gegenüber 2024 bedeutete das bei den Syrern ein gewaltiges Plus von 103,7 Prozent.

Der Trend setzte sich 2026 fort. Im ersten Quartal verzeichnete die Steiermark laut Statistik Austria den stärksten relativen Anstieg aller Bundesländer: plus 95,9 Prozent auf 580 Einbürgerungen. Österreichweit stiegen die Inlandseinbürgerungen im selben Zeitraum um 42,4 Prozent.

Syrer stellen auch österreichweit mit großem Abstand die größte Gruppe. 1.110 Personen mit bisher syrischer Staatsangehörigkeit wurden im ersten Quartal 2026 in Österreich eingebürgert. Das sind 23,7 Prozent aller neuen Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland – fast jeder vierte.

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Der politische Hintergrund: Für Asylberechtigte ist eine Einbürgerung regulär erst nach zehn Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt möglich. Genau deshalb rückt das Asyljahr 2015 jetzt in den Mittelpunkt. Wer damals nach Österreich kam und seither die Voraussetzungen erfüllt, kann nun grundsätzlich den Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.

Die FPÖ warnt deshalb schon vor 2025 vor einer Einbürgerungswelle als Spätfolge von 2015. Sie forderte, die Frist als Sofortmaßnahme von 10 auf 15 Jahre zu verlängern. Aus freiheitlicher Sicht dürfe Asyl nicht durch bloßen Zeitablauf zur Staatsbürgerschaft werden.

Offen ist, ob nun aus dem Fall eines verurteilten Islamisten eine Grundsatzdebatte über Staatsbürgerschaft, Asylpolitik und die Folgen des Migrationsjahres 2015 wird.

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Der Fall: Terrormiliz, Haft, dann Pass-Antrag

Der Syrer kam 2014 als Asylwerber nach Österreich. Zwei Jahre später wurde er wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Liwa al-Tawhid Idlib zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Er hatte mit Schusswaffen hantiert und an militärischen Operationen teilgenommen – mit dem Ziel, in Syrien ein radikal-islamisches Kalifat zu errichten.

Nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe kam er frei. Einen freiwilligen Deradikalisierungskurs lehnte er ab, berichtete die Krone. Seine Begründung laut früherer Einvernahme: „Ich wollte nicht beim Deradikalisierungsprogramm mitmachen, weil ich weiß, dass ich nicht radikal bin.“

Jahre später beantragte er die österreichische Staatsbürgerschaft. Genau daraus wurde der politische Skandal.

VfGH sieht Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung

Der Antrag wurde mehrfach abgelehnt. Die zuständige Behörde der steirischen Landesregierung stellte sich gegen die Einbürgerung. Auch das Landesverwaltungsgericht bestätigte zunächst die Ablehnung.

Besonders brisant: Das steirische Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung hielt 2024 fest, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass von dem Mann weiterhin ein sicherheitsrelevantes Gefährdungspotenzial ausgehe.

Trotzdem zog G. vor den Verfassungsgerichtshof – und hatte dort Erfolg. Der VfGH hob die frühere Entscheidung auf. Begründet wurde das unter anderem mit einer Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander und einer nicht ausreichend begründeten Gefährdungsprognose.

Der Fall musste neu entschieden werden. Am 26. Mai folgte die Kehrtwende: Das Landesverwaltungsgericht entschied im fortgesetzten Verfahren nach der VfGH-Aufhebung positiv für den Syrer. Damit war der Weg zur Staatsbürgerschaft offen.

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Kickl: „Unser System am Ende“

Auch FPÖ-Chef Herbert Kickl schaltete sich auf Facebook ein – mit scharfen Worten: „Das kann niemand verstehen. Unsere Staatsbürgerschaft ist kein Dumpingartikel und schon gar kein Geschenk.“

Und weiter: „Wer derart gegen unsere Werte und gegen unseren Rechtsstaat verstößt, hat nicht nur keinen Anspruch darauf, österreichischer Staatsbürger zu sein, sondern hat auch in unserem Land nichts mehr verloren!“

Sein Urteil über das System fällt drastisch aus: „Wenn ein verurteilter Islamist dieses hohe Gut regelrecht ‚nachgeworfen‘ bekommt, dann ist unser System am Ende.“

Kickls Fazit: „Diese Selbstaufgabe unserer Heimat muss umgehend beendet werden.“

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Kunasek: „Niemals den rot-weiß-roten Pass“

Auch Kunasek hatte den Fall bereits in einer Videobotschaft aufgegriffen. Der Mann habe laut Kunasek an militärischen Ausbildungen an Schusswaffen teilgenommen und an militärischen Operationen mitgewirkt. Das Ziel sei gewesen, „in Syrien ein radikal-islamisches Kalifat zu errichten“.

Bereits in der Video-Botschaft appellierte Kunasek an die Bundesregierung: Sie müsse „dringend das Staatsbürgerschaftsgesetz verschärfen“.

Kann Karner den Fall noch stoppen?

Das Innenministerium spricht von einem „Fehlurteil“. Aus Sicht des Ressorts sei nicht ausreichend geprüft worden, ob der Syrer eine positive Einstellung zu Österreich habe und sich tatsächlich mit österreichischen Werten identifiziere.

Das Karner-Ressort geht gegen die Entscheidung vor. Auch die steirische Landesregierung erhebt Revision.

Doch die Ausgangslage ist schwierig. Der Verfassungsgerichtshof hat die Einbürgerung zwar nicht selbst angeordnet. Er hob aber die frühere Ablehnung wegen unzureichender Begründung auf. Danach entschied das Landesverwaltungsgericht neu – und gab dem Syrer recht.

Ob Innenministerium und steirische Landesregierung diese Entwicklung in der nächsten Runde noch stoppen können, ist daher offen.

Sicher ist: Der Fall geht weiter. Und er stellt eine Frage, die weit über die Steiermark hinausreicht: Was muss in Österreich eigentlich passieren, damit jemand den rot-weiß-roten Pass sicher nicht bekommt?