
Prozess-Premiere: Schlappe vor Gericht für Klima-Chaoten
Es war eine Premiere: Erstmals standen am Mittwoch in Linz Aktivisten der Letzten Generation vor Gericht. Sie hatten Widerspruch gegen verhängte Verwaltungsstrafen eingelegt. Vergebens: Das Gericht ließ die Chaoten abblitzen.
Es bleibt dabei: Vier Klima-Kleber müssen je 350 Euro Verwaltungsstrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bezahlen, ihre Widersprüche gegen entsprechende Verwaltungsstrafen wurden am Mittwoch abgeschmettert. Es war der erste Prozess in Österreich mit Beteiligung von Aktivisten der Letzten Generation.
Die Klima-Spinner hatten Ende November in Linz die Ausfahrt Hafenstraße der A7 blockiert, sich auf der Fahrbahn festgeklebt. Der Berufsverkehr war daraufhin zusammengebrochen. Weil die Aktion nicht angemeldet und das öffentliche Ärgernis unübersehbar war, wurden die Aktivisten zur Kasse gebeten: 350 Euro Verwaltungsstrafe sollten sie bezahlen.
Hiergegen legten sie Widerspruch ein, der nun am Landesverwaltungsgericht verhandelt und abgelehnt wurde. Der von den Aktivisten geltend gemachte “rechtfertigende Notstand” spielte für das Gericht dabei keine Rolle.
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Kommentare
Jeder der im Stau gestanden ist sollte Schadensersatzklage einreichen.
Danke. Und zwar nach amerikanischen Recht (in Österreich gibt es dafür keinen Schadensersatz). Das sollte auch Selbstständige einschließen, die womöglich Kunden dadurch verloren haben.
Die haben einfch nur ein untaugliches Rechtsmittel eingesetzt:
Die Zurückweisung betrifft das Verfahrensrecht, ob das Rechtsmittel bzw. der Rechtsmittelwerber überhaupt (noch) ein Recht zur Einbringung des RM hat. Demnach ist das RM zulässig oder unzulässig. Ist es unzulässig wird das RM, in diesem Fall eine Beschwerde, z u r ü c k g e w i e s e n. In solchen Fällen ist das Gericht/Behörde zu einer ihnhaltlichen Beurteilung und Entscheidung nicht zuständig, darf inhaltlich (materiell-rechtlich) nicht entscheiden (also das RM abweisen oder der Beschwerde stattgeben), sondern nur verfahrensrechtlich die Beschwerde zurückweisen.
Weil im behördl. Verfahren nur die Strafhöhe bekämpft wurde, ist der Strafbescheid (Strafverfügung oder Straferkenntnis) – dem Grund nach bereits insoweit rechtskräftig.
Na Hallo,
Was anderes war in einen Rechtsstaat
nicht zu erwarten.
Nur Gehirnbelüftete und Pseudo Klma Terroristen können auf den Gedanken kommen Straffrei davon zu kommen.
Die Politik erpressen zu wollen gehört
auch schon ” unter versuchte Erpressung” zur Anzeige gebracht.!!
Die gehören auch wegen Nötigung im Straßenverkehr, Verdienstentgang durch Stehen im Stau etc. auf Schadenersatz verklagt, sodass diese Terroristen die nächsten 20 Jahre keinen Boden mehr unter die Füße bekommen.
Wenn die “Letzte Generation” mit dem Klima untergeht ist es kein Verlust.
Viel zu gering diese Strafe – die gehören eingesperrt!! Es muss endlich Schluss sein mit all dem Wahnsinn!!!!!!
Wenn sie nicht bezahlen wollen, sperrt sie endlich ein. Ist ja bei allen Strafen so, die nicht bezahlt werden. Ersatzfreiheitsstrafe heißt das, wenn ich richtig liege. Niemand darf fremdes Eigentum beschädigen, ohne bestraft zu werden. So ist das nun mal und gilt im Normalfall für alle.
Ich hoffe, dass dieser Kommentar gezeigt wird, der letzte war anscheinend außerhalb der Regeln des Kurierzensors, warum auch immer.
Warum erfolgen keine Verurteilungen wegen Nötigung im Straßenverkehr? Auch sollte diesen Personen vorhandene Lenkerberechtigungen entzogen werden!
vollkommen richtig!
Sicherheitsverwahrung im klimagerechten Irrenhaus bei 15°C bei Wasser und Brot wäre angesagt ….
Nun gibts einen Präsidenzfall, zumindest für OÖ. Andere Gerichte werden sich wohl nach diesem Urteil orientieren, weitere Einsprüche der “Klimaspinner” (Zitat Exxpress) werden dann auch nicht fruchten .