Das Außenministerium von Annalena Baerbock steht mal wieder im Kreuzfeuer der Kritik. Der Bundesrechnungshof hat aufgelistet und scharf kritisiert, wie leichtfertig das Ressort der Grünen Steuergelder in Millionenhöhe verjuxt. Demnach kaufte das Ministerium für eine “Auslandsvertretung im Nahen Osten” für fünf Millionen Euro ein Grundstück. Der Haken: Die Fläche ist als Gartenland ausgewiesen, darf niemals bebaut werden. Deutschlands Diplomaten können dort in Zukunft maximal Gurken oder Avocado anbauen.

Für eine Vertretung in Afrika wurde zusätzlich eine Liegenschaft erworben, um drauf eine Kanzlei zu erreichten. Am Ende blieb das Grundstück brach liegen, die Kanzlei entstand auf einer zusätzlich angemieteten Fläche. In einer Auslandsvertretung in Europa existierten ungenutzte Liegenschaften für den Kanzleibetrieb der Botschaft. Der werde stattdessen jedoch in angemieteten Räumlichkeiten durchgeführt.

In allen aufgelisteten Fällen – so der Rechnungshof – habe das Auswärtige Amt weder den Bedarf nachgewiesen und Alternativen identifiziert, noch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt. Zitat aus dem RH-Bericht: “Es hat in der Folge unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen, die Ausgaben in Millionenhöhe nach sich ziehen.“

Residenz mit Schwimmhalle und Tennisplatz

Doch es geht noch schlimmer, wie ein Blick nach Brüssel offenlegt. Dort erwarb das Außenministerium nach Angaben der Rechnungsprüfer im Oktober 2021 für acht Millionen Euro eine 15.000 Quadratmeter große Immobilie mit Innenschwimmhalle und Tennisplatz, obwohl es bereits drei Vertretungen mit repräsentativen Residenzen und eine weitere Immobilie gibt.

Die nach Ansicht des Rechnungshofs unnötige Liegenschaft sei bis zu sechsmal größer als die vier bisher genutzten Grundstücke in Brüssel, wird kritisiert. „Aufgrund der Größe der neuen Residenz fallen entsprechend höhere Betriebs- und Instandhaltungskosten an“, so der Rechnungshof. Auch die aufwendige Ausstattung verursache zusätzliche Kosten. Die vom Ministerium vorgelegte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung habe nur Anmietung und Kauf einer neuen Immobilie miteinander verglichen, nicht aber die Möglichkeit, die vorhandenen Residenzen auszubauen.

Das Außenministerium verfüge weder über eine Liegenschaftsstrategie noch über ein strategisches Liegenschaftsmanagement, beklagten die Prüfer. Zwar habe sich Baerbocks Ressort mehrfach extern beraten lassen. Die entsprechenden Empfehlungen seien aber „entweder gar nicht oder nur schleppend umgesetzt“ worden. Der Rechnungshof forderte, nicht benötigte Immobilien schnell und „möglichst verlustfrei“ zu verkaufen, insbesondere mindestens eine der Brüsseler Liegenschaften.