
Rechtsfrage: Ist der Lockdown für Ungeimpfte verfassungswidrig?
Der Lockdown für Ungeimpfte soll bald in ganz Österreich gelten. Verfassungsexperten sind jedoch der Meinung, dass dieser verfassungswidrig sei.
Nachdem er ab Montag in Oberösterreich gilt, soll er im Rest von Österreich folgen: Die Rede ist vom Lockdown für Ungeimpfte. Verfassungsexperten sind jedoch der Meinung, dass dieser nicht lange halten wird und sogar verfassungswidrig sei.
Keine Pandemie der Ungeimpften
Der Medizinrechtsexperte Klaus Stöger meinte im “Ö1-Mittagsjournal”, dass nicht mehr von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen werden kann. Dazu gebe es zu viele Infektionen bei Geimpften.
Laut Stöger muss ein Lockdown ein medizinisches Ziel erreichen: “Es geht darum: Darf ich Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedlich behandeln? Und das darf ich, solange das medizinisch Sinn macht. Man hört immer mehr Mediziner, die sagen, es ist zu spät, um zwischen Geimpften und Ungeimpften zu differenzieren – man müsse Maßnahmen für alle ergreifen”, sagte Stöger.
Zweifel, ob ein Lockdown der Ungeimpften kontrollierbar sei
Rechtliche Zweifel hat auch Bernd-Christian Funk. Der Verfassungsrechtler bezweifelt, dass ein Lockdown für Ungeimpfte überhaupt kontrollierbar sei.
Kommentare
Die Frage würde sich erübrigen, denn: Ungeimpfte sind nur ansteckend, wenn sie infiziert sind. Das sind die meisten nicht. Geimpfte sind in jedem Fall ansteckend, deshalb sollen sie auch nicht getestet werden.
Im Falle einer Bedrohung durch eine Pandemie für das ganze Land, darf die Regierung einen Impfzwang für alle anordnen. Dann würden sich diese ganzen Diskussionen aufhören. Meine Meinung wäre auch, dass sich diese Spaltung unserer Bevölkerung, die zur Zeit stattfindet, aufhören würde und diverse Parteien könnten mal Regierungs Programme auf den Tisch legen. Dann könnte man wieder sehen ob jene außer Kritik an der Regierung und Thema Corona noch etwas anderes auf Lager haben.
Ich finde das extrem diskriminierend, da ich weder krank bin noch irgendetwas kriminelles verbrochen habe . Trotzdem werde ich weggesperrt.
Ich kann von mir behaupten das ich jeden Tag weiß das ich gesund bin ,da ich getestet bin.
Freilich kann man streiten, ob die Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Personen verfassungswidrig ist! Fakt ist, die Entscheidung zu dieser Frage wird erst dann erfolgen, wenn die Unterscheidung hoffentlich nicht mehr erforderlich ist! Betreffend der Kontrollierbarkeit hätte ich weniger Bedenken, nur müsst man die Polizei bzw. die Gesundheitsbehörden wieder durch ein paar tausend Mann unseres geschätzten Bundesheeres unterstützen! Ich glaube, dass es auch sachlich gerechtfertigt sein kann zu unterscheiden, jedoch wird das nicht gelingen, wenn Schulen mit der höchste Inzidents werter offen halten dürfen! Ohne die Schule zu schließen wird auch ein Lockdown für Ungeimpfte wenig bringen, da uns unserer Kids nunmal leider das Virus nach Hause bringen. Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß, dass unseren Kindern kein neuerlicher Lockdown mehr zumutbar ist und verlange das auch nicht. Aber wenn uns von der Politik letztes Jahr gesagt wurde, Kinder seien nicht Infektiös (nicht Krank), dann fehlt es dieser ebenso am Hausverstand, wie wenn die Politik jetzt meint, ein Lockdown ohne Schule würde das Ruder herum reissen!
Keiner hat je behauptet, dass Kinder nicht angesteckt werden können. Erzählen Sie keinen Unsinn.
Aber, dass sie auch andere infizieren können wurde verleugnet!
Habe selbst zwei Kinder in der Volksschule. Un die müssen sich drei mal Testen eine davon ein PCR Test. Also können sie ja nichts Nachhause bringen.
Die Geimpften sind die schlimmsten weil man da nicht weiß ob sie Krank sind oder nicht. So können sie alle ansteken.
Kaum ist etwas Vernünftiges angedacht, kommen die ersten Querschüsse. Mit alle Menschen liebhaben, nur ja niemandem weh tun, kommen wir nicht weiter. Es braucht dringend notwendige Entscheidungen und keine juristischen Spitzfindigkeiten. Ähnliches gilt für Maßnahmen gegen den Klimawandel. Steigenden Temperaturen sind diverse “Menschenrechte” nämlich ebenso egal, wie dem Covid-Virus. Aber wir können uns ja unsere ach so hochgehaltenen “Rechte” später mal auf den Grabstein schreiben lassen.
Ganz einfach: empirisch klären.
Seit Montag gilt mit 2G ein de-facto-Lockdown für ungeimpfte.
Merkt man was in den Zahlen?
Es ist doch ganz einfach: nennen wir den Lockdown für ungeimpfte auch “Lockdown”, im Alltag macht das kaum einen Unterschied.
Nach zwei Wochen sehen wir dann, ob die Ungeimpften wirklich die “Pandemietreiber” sind.
Oder ob dies ein weiteres politisches Luftschloss ist, das an der Realität zerschellt.
Einfache Antwort: Das ist – wie immer bei Eingriffen in verfassungsrechtlich geschützte Rechte – eine Abwägungssache. Das öffentliche Interesse am Nichtchaos des Gesundheitssystems wiegt hier sehr schwer; die Impfung ist erwiesen als taugliches Mittel zur drastischen Reduktion des Intensivbettendrucks. Also sind Partial-Lockdown und sogar Impfzwang absolut zu rechtfertigen.
Hiefür brauche ich keine Mayers, Funks, Walters (wenn er noch lebt) usw.
Diese Herumeierei der Politik zeigt einmal mehr die mangelnde Eignung der handelnden Personen auf: ein Stellvertreter eines unreifen Bubenkanzlers, ein bloßer Sohn eines Altlandeshauptmanns, ein endlich zum Zug gekommener Zweitgereihter…
Wir sind selber Schuld bei diesem Wahlverhalten der Mehrheit in unserem Land.
Trotz Impfdurchbrüchen werden Geimpfte nicht getestet – weil sonst all die Lügen auffliegen. Da wird’s dann schwierig, medizinische Indikationen zur Rechtfertigung zu konstruieren.
Ist klar verfassungswidrig, durch Testung nachweislich Gesunde in ihren Grund- und Freiheitsrechten zu beschränken. Noch dazu, wenn ein Impfzwang geleugnet wird, um nicht zu haften. Wenig überraschend sind Steuern von Ungeimpften aber willkommen, obwohl Ungeimpfte die dafür versprochenen Angebote wie Kunst, Kultur oder sogar öffentliche Plätze und Krankenbehandlung nicht in Anspruch nehmen können. Steuerrabatt für Ungeimpfte gibt’s nicht, obwohl die nachweislich keine Kosten für Impfstoffe verursachen. Das ist von Sozialversicherungsbeiträgen zu unterscheiden, denn wenn sogar gescheiterte Suizidversuche gratis im Krankenhaus versorgt werden, wäre das bei Ungeimpften natürlich gleich zu behandeln und nicht über Selbstbehalte zu fantasieren.
Die Frage “verfassungswidrig ?” sollte man besser anders herum stellen : “Was war in den letzten 20 Monaten überhaupt “verfassungskonform” ?”
Oder was war konform zu unseren Grundgesetzen, zu den Menschenrechten (Thema z.b.: “Unversehrtheit”), zum Nürnberger Kodex ?
mMn Nichts !
p.s.: und da zum meinen unternehmerischen Basics, die so genau wie mögliche Ermittlung von Zahlen, Daten und Fakten, mit daraus folgender Analyse und Entwicklung einer Geschäftsstrategie gehört, war das was wir die letzten 20 Monate erlebt haben vielleicht ein nettes Showprogramm aber hatte sicher nichts mit einer Strategie zur Bekämpfung eines SARS-Cov2 Virus zu tun.
Habe selbst zwei Kinder in der Volksschule. Un die müssen sich drei mal Testen eine davon ein PCR Test. Also können sie ja nichts Nachhause bringen.
Die Geimpften sind die schlimmsten weil man da nicht weiß ob sie Krank sind oder nicht. So können sie alle ansteken.
Also ich glaube, dass das Show ist. Es wird sich herausstellen, dass der Lockdown für Ungeimpfte nicht machbar ist, daher muss man “leider” den Lockdown für alle machen.
Die Frage, wie weit der Lockdown überhaupt zulässig ist, kommt dann ganz aus dem Blickfeld.
Wenn wir da noch lange zuschauen wird das dann zur Tradition werden: Früh-/Mittel-/Spät-Frühlings-Lockdown, Früh-/Mittel-/Spät-Herbst-Lockdown, Jahreswechsel-Lockdown. So wie Fasching oder Osterwoche. Unterspickt mit Feiertagen zu Gendern, Klimabußtag, Asyl-Welcome-Day.
Kontrollierbar ist das freilich schon. Es ist ja auch im Straßenverkehr die Geschwindigkeit kontrollierbar. Das bedeutet ja nicht, dass man jeden kontrolliert. Mordverbot ist ja auch nicht verfassungwidrig, weil man das nicht kontrollieren könnte.
Kontrollierbar wäre es nur, wenn man die Betreffenden in einen abgesperrten Bereich deportiert oder allen die Wohnungstüren zuschweißt so wie in China.
Also ich bin kein Jurist, aber das ist ein seltsames Argument. Außer in einem Gefängnis ist garnichts kontrollierbar. Und auch dort brechen manche aus, obwohl das verboten ist.
Aber ja, es ist verfassungswidrig, weil es gegen die Menschenrechte verstößt. Die Regierenden – die auf die Einhaltung der Gesetze und insbesonders der Verfassung alle vereidigt sind – wissen das auch.
Es ist in der Tat ein bißchen spät. Der vielgeschmähte gesunde Menschenverstand sagt mir, daß dies trotzdem eine sinnvolle Maßnahme ist; unter anderem deshalb weil sie das Impftempo erhöhen kann. Die Erfahrung zeigt aber leider, daß dieser gesunde Menschenverstand in den Reihen der von “höheren Prinzipien” geleiteten Höchstrichter unterrepräsentiert ist. Hoffentlich dauert es noch eine Weile bis die hohen Herren ihren Bescheid verkünden, so daß das Virus in der Zwischenzeit (auf völlig ungesetzliche Weise !) bekämpft werden kann.
Der Medizinrechtsexperte Klaus Stöger ist also auch Verfassungsexperte.
Warum fragen wir nicht gleich “Dr. Kickl”?
Die Leute sollten sich bei denen beschweren, denen wir die zugespitzte Lage letzendlich zu verdanken haben:
Bei den parteipolitisch für ein paar Wählerstimmen buchstäblich über Leichen gehenden FPölern.
Kickl und Co warten ja nur auf Chaos um vermeindlich punkten zu können.