Man muss den bayerischen Nachbarn nicht alles nachahmen, aber wo sie recht haben, haben sie recht: In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates heißt es seit Ostermontag: “Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.”

Das Kabinett hatte die umstrittene Regelung am 19. März beschlossen, am Gründonnerstag, veröffentlichte die Staatsregierung die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Grüne und Queere sind aus dem Häuschen

Scharfe Kritik an dem Verbot gab es aber unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der Bundesschülerkonferenz.

Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. “Ob überhaupt, beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein”, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.