
Strafrechtler bestätigen Kritik an der WKStA
Die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz ist kürzlich hart mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ins Gericht gegangen. Sie sah bei den Ermittlungen gegen das Medienhaus “Österreich” eine “rote Linie” überschritten. Zwei Universitätsprofessoren teilen nun diese Kritik.

Mit harten Worten kritisierte Gabriele Aicher, Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, kürzlich das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Polit-Affäre – der eXXpress berichtete. Hier sei “eine rote Linie des Rechtsstaates überschritten” worden. Die WKStA wies die Kritik bis auf einen Punkt “entschieden zurück”. Doch nun teilen zwei Strafrechtler diese Kritik, speziell im Zusammenhang mit den Ermittlungsschritten gegen die Brüder Fellner und der Hausdurchsuchung beim Medienunternehmen “Österreich”.
Dringender Tatverdacht äußerst zweifelhaft
Wenn Behörden gegen Medienleute und Journalisten ermitteln muss “dringender Tatverdacht” vorliegen. “Es geht um die Pressefreiheit”, sagt dazu Robert Kert von der Wirtschaftsuni Wien zur “Wiener Zeitung”. “Es sollte eine Ausnahme sein, dass Journalisten überwacht werden oder sonstige Ermittlungen gegen sie stattfinden.” Für einen dringenden Tatverdacht müsse “eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass der Beschuldigte die Straftat tatsächlich begangen hat”.
Nun bestreitet die Rechtsschutzbeauftragte aber das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts gegen Helmuth und Wolfgang Fellner. Robert Kert und Klaus Schwaighofer von der Uni Innsbruck ziehen ihn ebenfalls in Zweifel, wie sie gegenüber der “Wiener Zeitung” unterstreichen. So sei es höchst fraglich, ob wohlwollende Berichterstattung – als Bestandteil eines mutmaßlich illegalen Deals – tatsächlich einen Vorteil im Sinne des Delikts der Bestechung bzw. der Bestechlichkeit darstelle. Die WKStA behauptet das. Bisher ist das durch die Rechtsprechung aber nicht geklärt. Die beiden Strafrechtler wählen deutliche Formulierungen: Kert spricht von einer “zumindest originellen Konstruktion”, für Schwaighofer ist die Bestechungskonstruktion “sehr merkwürdig”.
Auch Prof. Lewisch sieht "keinen Korruptionsvorteil"
Ähnlich dürfte hier die Sicht des Wiener Strafrechtsprofessors Peter Lewisch sein. Er bestreitet nämlich in seinem viel beachteten Gutachten, über das der eXXpress berichtete, an einer Stelle, dass “in einer ÖVP-freundliche Berichterstattung/Blattlinie der Tageszeitung Österreich ein Korruptionsvorteil zu sehen wäre”. Nehme man diese Annahme ernst, “müsste etwa der Theaterdirektor einen Korruptionsstraftatbestand erfüllen, wenn er eine politisch gefällige Stückeauswahl in der Erwartung trifft, deshalb Subventionserhöhungen zu lukrieren und selbst für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt zu werden. Niemand hat bis dato noch eine derartige Position vertreten. Sie wäre auch sachlich nicht zutreffend”.
Nötige Ermächtigung durch Rechtsschutzbeauftragte fehlt
Ein weiterer Fehler geschah gemäß der Rechtsschutzbeauftragten, als die WKStA Auskunft über die Standortdaten der Fellners beantragte. Durch Online-Peilung der Handys wollte die Staatsanwaltschaft feststellen, wo sich die beiden Beschuldigten aufhalten. Noch bevor diese Maßnahme vom Haft- und Rechtsschutzrichter (HR-Richter) bewilligt wurde, hätte die WKStA aber die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten einholen müssen – was nicht geschah. Damit haben sowohl der HR-Richter als auch die WKStA gegen die Strafprozessordnung verstoßen, wie die beiden Strachrechtler betonen.
Der Richter hätte die Online-Peilung erst nach Vorliegen der Ermächtigung genehmigen dürfen, und die WKStA hätte die Genehmigung ohne Ermächtigung nicht beantragen dürfen. Die WKStA rechtfertigte sich damit, dass das “Versäumnis” nachträglich erkannt worden sei, weshalb die Standortdaten dann auch tatsächlich nicht erhoben wurden. Doch das ist nebensächlich, sagt Kert: “Ob die Peilung tatsächlich durchgeführt wurde oder nicht, ist nicht das Entscheidende.” Die WKStA ist nicht gesetzeskonform vorgegangen, und kann diesen Fehler rückwirkend nicht reparieren.
Nun ist das Oberlandesgericht Wien am Zug
Nun liegen Beschwerde und die Stellungnahme der WKStA dazu beim Oberlandesgericht (OLG) Wien. Sollte das OLG Wien im zweiten Punkt – der fehlenden Ermächtigung – die Ansicht der Rechtsschutzbeauftragen und der beiden Rechtsprofessoren teilen, hätte dies – vermutlich – keine wesentlichen praktischen Auswirkungen. Robert Kert hält dennoch fest: “Aber man sollte das auch nicht unterschätzen: Es ist wichtig, wenn das OLG feststellt, dass Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig waren. Wozu gibt es sonst die Rechtsschutzbeauftragte und all diese erhöhten Maßstäbe?”
Sollte das OLG Wien freilich auch keinen dringenden Tatverdacht gegen die Fellners sehen, wären die Folgen wohl weitreichender. Denn ohne dringenden Tatverdacht sind Ermittlungen gegen Medienbesitzer und Journalisten unzulässig – und einzustellen.
Kommentare
Warum verklagt niemand die Zadic? Der Kogler, der den Kurz-Sturz sehr begrüßte und wahrscheinlich mit Pilz, Klenk und den restlichen Grünen gefeiert haben. Bei sich selbst, ob Rot Grün oder Neos, werden solche Maßstäbe nicht angelegt. Und wie jeder hören und sehen konnte, sind Menschenrechte für Personen, die die Macht einen nehmen, außer Kraft gesetzt worden, mit dem Argument, es handelt sich um ein besonderes öffentliches Interesse. Und die Verfassungshüter schweigen. Erinnert euch: In Norwegen gibt es maximal 20 Jahre Gefängnisstrafe. Jedoch bei Breivik wollten die Linken die Todesstrafe ausnahmsweise anwenden. Kommerzbank Mattersburg hat es glasklar aufgezeigt, dass Whistelblower Unregelmäßigkeiten aufgezeigt haben und die Österreichische Nationalbank hat nichts dagegen unternommen. Man kann es kaum glauben, auf das “BANKGEHEIMNIS” hat die Behörde Rücksicht genommen. Auf euer Bankgeheimnis auf das wird gesch. Man stelle sich das mal vor, wie Recht in Österreich angewendet wird. Und selbstverständlich hat der “LANDESRECHNUNGSHOF”, so was gibt es tatsächlich in 9 Bundesländer zusätzlich zum Rechnungshof in Wien, keine Schuld beim Nissel oder Doskozil gesehen. Und, wer wählt den Landesrechnungshof? Der Landtag und der hat in Burgenland eine SPÖ Mehrheit. Es ist daher besonders wichtig, mit wichtigen Personen aus der Justiz und Verwaltung durch Einladungen gute, freundschaftliche bzw. herzliche Kontakte zu pflegen. So funktioniert der hochgepriesene sozialdemokratische “RECHTSSTAAT” in Österreich eben. Und Kogler hätte niemals die Zadic, schon wegen Pilz und Klenk geopfert. Die ÖVP ist selber schuld: ich hätte die Grünen, Klenk und Pilz voll anrennen lassen. Die Grünen und die LiF neu (Neos), gehören ebenso raus aus allen politischen Ämtern.
Kurz wird bald wieder da sein und Zadic weg. Irgendwann muss die jetzt zurücktreten. Das ist ja kein Kasperltheater.
Der Bundespräsident scheint überhaupt zu schlafen. Obwohl er sogar sonst schon bei Liederbüchern ganz emsig wird.
Alles das zeigt dringenden Handlungsbedarf auf. Fr.Zadic wäre die Zuständige und Hr.VdB könnte vielleicht auch etwas dazu sagen.
Ja genauderselbe Sachverhalt. Inserate für “gute” Berichterstattung
Ich finde Kurz kann bleiben. In der Bevölkerung ist es schon gesickert. Auch sein Coronamanagement spricht für sich.
Guten Morgen, Fr. Zadic tretten Sie zurück!
Nach einer Farce folgt die nächste.
Das Kartenhaus WKSTA ist kurz vor dem Zusammenbruch
Die WKStA ist weisungsgebunden und handelt daher nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden (im Sinne der Justizministerin). Nur die Richter handeln weisungsungebunden und daher unabhängig. Besonders eine Justizministerin sollte den Unterschied nicht nur kennen, sondern diesen auch deutlich – in der Öffentlichkeit – kommunizieren.
Die Pressefreiheit der Fellners… Aber der Pressefreiheit sogar übergeordnet ist die allgemeine Meinungsfreiheit eines jeden Einzelnen sowie die anderen Grundrechte. Schlimm, wenn vorgegangen wird, wie zu dunklen Zeiten. Wenn man sich schon an den Fellners vergreift, kann man sich gut vorstellen, wie mit denen Schlitten gefahren wird, die hier und da mal sich tatsächlich trauen (als “einfache” Normalbürger), ihre Stimme zu erheben und sich wagen, einen Staatsanwalt mit rotem Hermelinkragen zu kritisieren.
Bei so viel Unregelmäßigkeiten bei den Ermittlungen stellt sich schon die Frage, warum Alma Zadic außer reflexartiges “in Schutz nehmen” und die “Jessasna-die Justiz wird angegriffen” Sau durchs Dorf zu treiben, keinerlei Verantwortung übernehmen will. Linksextremisten tun sich bekanntermaßen schwer mit Verantwortung, aber wenn man die ständig bei anderen einfordert, sollte man die auch selbst übernehmen, wenn im eigenen Bereich etwas schief läuft.
@Rieke: ganz einfach, sie gehört zum inneren Zirkel der “Kurz muss weg” Fraktion und daher sind die Vorgänge ganz in ihrem Sinne.
Wie ich schon einmal geschrieben habe, bei der WKStA handelt es sich anscheinend um einem Staat im Staat, der schalten und walten kann wie er will. Und das alles unterer der Obhut von Zadic.
Ja, die Linken haben bereits einen Staat im Staat etabliert und wie man jetzt sehen kann, recht erfolgreich. Und sie haben die letzten Bastionen (Pilnacek, Fuchs) auch zu Fall gebracht, jetzt scheinen sie freie Fahrt zu haben. Eigentlich müsste da schon längst die EUGH, aber auch EMRK, eingegriffen haben.
Sobald die Grünen an der Macht sind schalten sie den Rechtsstaat aus!
Die gefährliche Linke!
Professor Lewisch hat ja schon für Karlheinz Grasser und Ernst Strasser Gutachten erstellt. Hoffentlich kein schlechtes Omen 😉
Die Justizministerin Zadic, vormals mit Peter Pilz in derselben Partei, ist völlig überfordert. Oder will sie nichts zur Justiz-Affaire sagen?
Die ist nicht überfordert. Die weiß schon was sie tut und was sie damit erreichen will. Es scheint halt um einiges zuviel schiefgelaufen zu sein. Den Anfang hatte Klenk gemacht, seither stürzt das Kartenhaus zusammen.
Kann mir das jemand erklären ?
Beim BVT-Prozess gibt es durch die WKStA Anklagen wegen fehlender Meldung an die Rechtschutzbeauftragte (Überwachung einer nordkoreanischen Reisegruppe) unter dem Titel Amtsmissbrauch.
Hier wurde die Genehmigung nicht eingeholt und das hat keine praktischen Auswirkungen ?
Wie wahr!!!
Der Polizist wird angeklagt, weil man eine Rechtfertigung für die widerrechtliche Hausdurchsuchung beim BVT braucht.
Bei der WKStA war es ja nur ein Irrtum !!!
Nun ja – Quot licet jovi, non licet bovi.
Sie müssen bedenken die WKSTA sieht sich als sakrosankt, und allwissend. D.h. die können aufgrund von wenigen Tatsachen, Straftaten unterstellen. Hingegen macht die WKSTA sowas ist es halt ein Fehlerchen, sie etwa auch aufnehmen einer Besprechnung mit dem Vorgesetzten, getürktes Protokoll, diesen Fall.
Wenn jemand so viel Geld in die Hand nimmt, will er auch eine (geldwerte) Gegenleistung dafür. Die Argumentation der beiden Strafrechtler ist relativ eigen.
Einverstandn – gilt das für Wien auch? Wien gibt mehr aus als alle Bundesländer zusammen
Wurden da auch Staatsgelder betrügerisch falsch ettiketiert und für private Zwecke verwendet?
@Godi – Sie scheinen ja ein Insider zu sein?!? Oder ist das doch nur eine faktenbefreite Verleumdung?
Insider in einer Sache (Schmid-Chats), über die ganz Österreich spricht – wie meinen, @Lobau? Verleumdung!? – Scheint mir eher, dass Sie mich hier verleumden wollen, Lobau. Dabei drücken gerade Sie sich immer so gesittet aus. Ich bin erstaunt.
Wer bleibt objektiv, wenn er nur das Ziel im Auge hat. Das Ziel ist “Kurz muss weg”!