Ein Urteil des Landesgerichtshofs Berlin sorgt nun für Verwunderung: War es bisher nur erlaubt, im FKK-Bereich der öffentlichen Bäder nackt zu sein, dürfen sich zumindest Frauen und “weiblich gelesene Personen” nun auch über Lockerungen im Badebereich freuen. Eine 33-jährige Deutsche erhob nämlich Einspruch, weil sie aus dem öffentlichen Bad geworfen worden war. Sie hatte sich im Vorfeld geweigert, ihre Brüste zu bedecken.

"Bäderbetriebe müssen Hausordnung gleichgeschlechtlich anwenden"

Laut Urteil des Landesstelle für Diskriminierung war der Rausschmiss “diskriminierend”. Nach der erfolgreichen Beschwerde müssen die “Bäderbetriebe ihre Haus- und Badeordnung in Zukunft geschlechtergerecht anwenden”, heißt es von der Chefin der Ombudsstelle, Doris Liebscher. “Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden.”

Bisher keine genauen Regeln in Wiener Bädern – aber Baden nur mit Badekleidung

Zum Baden müssen die Besucher der Wiener Freibäder “aus Gründen der Hygiene saubere und sichere Badebekleidung” tragen und vorm Betreten des Schwimmbeckens zu duschen. Der gesamte Sonnenbadbereich ist laut Badeordnung jedoch Nacktbereich: “Der gesamte Sonnenbadbereich ist Nacktbereich und daher ohne Badebekleidung zu benützen.” Wie es für die Liegeflächen Innen und Außen aussieht, bleibt offen. Die Pressestelle der Wiener Bäder ist nicht zu erreichen. Ob dies im Rahmen von Frauenbadetagen erlaubt wird, ist noch offen. Die Kleinpartei SÖZ beantragte vergangenen Sommer Tage, an denen nur Frauen ins Bad dürfen sollen. Harsche Kritik kam dazu von FPÖ und ÖVP:  “Eine Geschlechtertrennung in öffentlichen Bädern ist dezidiert abzulehnen. Dies ist Ausdruck einer völlig falsch verstandenen Toleranz und spiegelt die fehlgeleitete Integrationspolitik in Wien wider”, so Integrationssprecherin Caroline Hungerländer.