
Tausende Klagen drohen – Anwaltsduo vertritt 1-G-Kritiker
Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Scheer sprach im Interview mit eXXpress über das ungeheure Interesse an einer angestrebten Klage am Verfassungsgerichtshof, falls es in Österreich zu einer 1-G-Regel kommen würde. Diese wäre seiner Meinung nach rechtlich nur schwer haltbar.

Anwaltskollege Florian Höllwarth gab in einer E-Mail bekannt, die beiden würden “eine Individualbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof vorbereiten, zumal die angekündigten Maßnahmen einzelner Politiker als auch des Gesundheitsministerums eine Spaltung der Gesellschaft schaffen und aus unserer Sicht massiv Verfassungs-/Gesetzeswidrig sein werden.” Eine genaue Zahl der Anfragen von Personen, die die beiden Rechtsanwälte bei diesem Vorhaben unterstützen wollen, kann Scheer zwar nicht nennen, es seien aber „sehr, sehr viele Anfragen. Wenn es so weiter geht, können wir bald eine Volksabstimmung machen.“ Er sei die letzten Tage vorwiegend mit der Administration der dauernd eintrudelnden Anfragen beschäftigt gewesen.
Testen ist einzig ehrliche Methode
Scheer denkt, dass eine 1-G-Regel rechtlich nicht haltbar ist. Bei der momentanen Studienlage könne nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass die Impfung vor einer Infektion, Weitergabe oder Erkrankung schütze.„Eigentlich ist das Testen die einzig ehrliche Methode, wo man eine aktuelle Infektion ziemlich sicher ausschließen kann“, so der Rechtsanwalt. Auch Genesene würden klar diskriminiert werden.
Anwälte zwischen den Fronten
Für das Vorhaben, sich auf eine mögliche Klage vorzubereiten, würden er und sein Kollege Mag. Höllwarth in den letzten Tagen „gefetzt und gefeiert“ werden – von „beiden Seiten. Den einen sind wir zu wenig radikal, die anderen meinen, dass wir nur Coronaleugnern in die Hände spielen.“ Der Begriff des Impfgegners störe ihn, viele Menschen würden einfach noch abwarten oder auf verbesserte Impfstoffe warten.
„Man kann nicht einfach so Ungeimpfte ausschließen“
Für Scheer stellt 1-G einen indirekter Impfzwang dar. Im Falle der Implementierung einer solchen Regel würde eine Ungleichbehandlung vorliegen. „Man kann nicht einfach so Ungeimpfte von Orten oder Aktivitäten ausschließen“. Auch der materielle Schaden sei enorm, „stellen Sie sich beispielsweise vor, eine Schwimmschule darf nur noch geimpfte Kinder unterrichten – die gehen pleite.“

„Diskriminierte müssen momentan warten“, sagt Scheer. Der Verfassungsgerichtshof brauche immer seine Zeit. Mehr als wenige Monate sollten es dieses Mal bis zur Urteilsverkündung aber nicht sein. „Bei so einem großen Interesse würde bei einer Klage gegen 1-G schneller gearbeitet werden“, ist er sich sicher.
Anschober-Periode war rechtlich gesehen sehr chaotisch
Über die Amtsperiode von Ex-Gesundheitsminister Anschober meint er: „Rechtlich gesehen ist in der Anschober-Zeit sehr chaotisch gearbeitet worden.“ Dieser habe „den Überblick über die Situation einfach nicht gehabt. Seit Juli 2020 muss aber anders gearbeitet werden“ – damals wurden mehrere Verordnungen der Regierung im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Der Kurz-Regierung traue er Maßnahmentechnisch allerdings einiges zu.„Die meisten in dieser Regierung sind ja unerfahren, waren nie in der Opposition” Sie hätten meist auch keine Erfahrung mit parlamentarischem Arbeiten.
Öffentlich-rechtlicher Umgang mit Diskriminierung ist hinterfragenswürdig
Scheer gibt zu, dass er „schon etwas erstaunt“ gewesen sei, dass die Nachtgastronomie die 2-G -Regel so widerstandslos hingenommen hätte. „Wenn die Regeln aber allzu absurd werden, halten sich die Leute auch nicht mehr dran.“ Hinterfragenswürdig findet er auch, dass öffentlich-rechtliche Medien „eine bevorstehende 1-G-Regel einfach kritiklos schlucken“ würden. Auch Gesundheitsstadtrat Hacker (SPÖ) sei eine große Überraschung gewesen. Dass dieser im Bezug auf eine 1-G-Regel so direkt vorgeprescht sei, hätte ihn schon gewundert.
Die Idee für eine Diskriminierungsklage haben er und Höllwarth übrigens schon länger gehabt. Dass das Vorhaben so hohe Wellen schlage, habe ihn aber gewundert. „Naja, es kommen Leute zu mir und sagen, irgendeiner muss ja jetzt gegen diese Ungerechtigkeit aufstehen.“ Das seien nun eben er und sein Kollege.
Kommentare
@Perigord
30. August 2021 um 12:04 Uhr Es ist schon bezeichnend, dass Menschen die auf andere Zwang ausüben wollen, deren Meinung mit infantiler Blödelei oder Nazikeule betiteln, irgendwie leben wir in einer verkehrten Welt.
Bitte um Verständnis: ich möchte mich zu diesem Thema nicht zanken; am allerwenigsten mit UserInnen, die Probleme mit, oder keine Lust zum sinnerfassenden Lesen haben.
@Perigord: Impfzwang oder Impfpflicht steht bei einem nicht ausreichend erprobten Impfstoff der Nürnberger Kodex im Weg, würde ich sagen.
Deswegen versucht die Regierung mit allen Mitteln der Umgehung zum quasi selben Ergebnis zu kommen.
Es marschieren daher stramm “Experten” auf, die die Impfpflicht da und dort durch Private – von Lokalbetreibern über Veranstalter bis Arbeitgebern – “empfehlen”.
Viele Experten, deren Namen man sich gut merken sollte, werden noch aufmarschieren um die Impfpflicht durch die Hintertüre realisieren zu helfen.
@Perigord
30. August 2021 um 20:05 Uhr
Sie wollen sich zu diesem Thema nicht zanken und beleidigen im gleichen Satz wieder Menschen die nicht ihrer Meinung sind. Einfach beschämend!
Wenn Sie wünschen, kann ich mich gerne ein wenig schämen. Das ändert aber auch nichts daran, dass Sie selektive Einzelheiten aus dem Zusammenhang reißen, sei es, aufgrund einer Leseschwäche, oder aufgrund einer manipulativen Diskussionskultur.
Wie dem auch immer sei, ich werde mich tatsächlich nicht zanken und wünsche Ihnen daher eine angenehme Woche, zumal ich davon ausgehe, dass wir, abseits der Impfthematik, ja sicher in vielen Dingen übereinstimmen und Sie mir deshalb durchaus sympathisch sind, geschätzter Lepus.
In diesem Sinne: liebe Grüße!
@Elhefteropoulos: Erklären Sie uns doch bitte den Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang!
Zwang wäre wenn der Staat zu dir kommen würde und dir gegen deinen Willen die Spritze verabreicht. Wenn nötig kommt z.B. die Polizei gewaltsam zu dir nach Hause.
Pflicht wäre wie z.B. die Schulpflicht oder die Steuerpflicht: Du hast deine Pflicht zu erfüllen (den Unterricht besuchen, deine Steuern zahlen) und wenn du das nicht machst ist das eine Verwaltungsübertretung für die du Strafe zahlen muss. Eine Impfpflicht gab es in Österreich schonmal und jeder der denkt es handle sich dabei um Zwang würde ich empfehlen den Gesetzestext zu lesen: Man hat ein gewisses Zeitfenster bekommen um seine Pflicht zu erfüllen (in dem Fall sich impfen zu lassen) und ist man seiner Pflicht nicht nachgekommen hat man eine Strafe zahlen müssen. Damals waren es mit eingerechneter Inflation rund 800€. Du hast also immer noch die Wahl ob du dich impfen lässt oder eine Strafe in Kauf nimmst.
Ich sage damit nicht dass ich eine Impfpflicht befürworte aber so wie mit dem Begriff Impfzwang um sich geworfen wird muss ich annehmen diese Leute sind entweder unwissend oder Demagogen. Vielleicht auch beides.
Ich denke, dass diese Regierung weder mit dem einen, noch mit dem anderen sin Problem hätte. Bislang ist noch alles eingetreten, was von uns Schwurblern vorhergesagt worden ist!
Der Jurist hat uns aufgeklärt, obwohl es für den Einzelnen egal ist auf welche Art und Weise Zwang ausgeübt wird. Körperlicher Zwang wäre dann schon dem Gulag oder Auschwitz vergleichbar, die angewendeten Methoden sind wesentlich fieser.
Impfpflicht, oder -zwang, für einen nur bedingt zugelassenen (Notfallzulassung) Impfstoff ist ein Verstoß gegen alle völkerrechtlichen Grundlagen!
Und diese wurden damals wegen der Nazis angepasst. Wer also einen, wie auch immer geartete, Impfzwang ausübt, ist genau auf dem intellektuell-politischen Niveau angelangt 🙁
Falls dieser Diskriminierungsklage Erfolg beschieden sein sollte, dann würde das der Regierung das finale Argument geben, die Impfpflicht einzuführen.
Eine solche gab es bereits, sie sollte also verfassungskonform sein.
Wenn es so kommt, müsste man Scheer und Höllwarth zu größtem Dank verpflichtet sein, dass sie, ohne es zu wollen zwar, der überfälligen Impfpflicht den Weg bereiten mit ihren juristischen Aktivitäten.
Gut so 🙂
Ein derart hahnebüchener Unsinn kann nur einem religiösen Fanatiker einfallen 🤣😂🤣😂
Lesen Sie bitte die Menschenrechte und den Nürnberger Kodex 😉
Jawoll Genosse! Impfpflicht und wenn die nicht impfen wollen, Aberkennung der Staatsbürgerschaft und Deportierung. Wo kämen wir da hin, wenn nicht jeder sich verpflichtet fühlt, ungetestete Arzneimittel in seinen Körper pumpen zu wollen! Ist doch wirklich höchst an der Zeit! Und danach kommen wieder die Fragen nach dem “wie konnte es dazu kommen”. Das hatten wir schon mal!
Wie immer wird der kleine aber feine Unterschied zwischen Notzulassung oder ordentlicher Zulassung, Haftungsausschluss oder Haftung und vor allem der Unterschied zu herkömmlichen Impfstoffen verschwiegen, es kann keine Impfpflicht mit Haftungsausschluss geben! Keiner der Geimpften weiß ohne Antikörpertest über die Wirkung bescheid. Die Anmeldegebühr ist es mir wert um mich rechtzeitig gegen eine Impfpflicht wehren zu können. Zwischen Belarus und Österreich muss noch ein Unterschied sein.
Ich habe geschrieben, dass der Genosse Recht hat und ich den Impfgegnern die Staatsbürgerschaft aberkennen und sie ausschaffen würde. Es gibt doch keinen vernünftigen Grund, diese experimentelle Impfung nicht zu wollen! In den 30er Jahren wusste man auch, was gut für die Menschen ist… Warum diese Zensur?
Sie können es gerne mit Polemik versuchen.
Ich habe wertfrei festgestellt, was ich denke, dass die Folgen einer erfolgreichen Diskriminierungsklage sein könnten.
Es ist ganz einfach: wenn immer man ein Projekt anfängt, sollte man bedenken, was am Schluss dabei herauskommen könnte. Ich denke, es wird die Impfpflicht sein, und das finde ich ok; andere EU-Staaten sind bereits soweit. Ich kenne niemanden, der an der Impfung Schaden genommen hätte, aber ich kenne einige, teils sehr nahestehende Menschen, die (ohne Impfung) an diesem heimtückischen Virus verstorben sind.
Und ich finde, diese Pandemie ist weder ein Grund für infantile Blödeleien, noch für die elende Nazikeule, Frau/Herr antr und lepuseuropeus.
@Perigord: Genau, weil ein Impfzwang ja nicht mit Nazimethoden gleichgestellt werden kann. Vor allem mit einem Serum mit Notfallzulassung und Haftungsausschluss…
Faszinierend wie viele Leute den Unterschied zwischen Impfzwang und Impfpflicht nicht kennen.
Bei allgemeinem öffentlichen Interesse an einer Verhinderung der teuren Anfüllung der Krankenhäuser durch Ungeimpfte, und wenn bzw. weil keine geringeren Mitteln verfügbar sind, ist von keiner Verfassungswidrigkeit auszugehen. Die einzige Chance der Kläger ist durch schwache Begründung aufgrund schwacher Beamter in fachlich längst schon ausgehöhlten Ministerien gegeben, wo Sektionschefs und sogar Abteilungsleiter minderqualifiziert sind und ihre Positionen einzig der Parteigunst zu verdanken haben. Das ist fie größte Gefahr fürs Land, und zwar nicht das erste Mal.
Bei einer Überlebensrate von 99,9% kann wohl nur ein Scherzbold von öffentlichem Interesse sprechen. Speziell wenn man sich jetzt die Zahlen vom Impfweltmeister Israel ansieht. Dort sind es 85-90% von 2-fach oder sogar schon 3-fach Gengespritzten die auf den Intensivstationen liegen. Außerdem wurde die Intensivbetten Lüge schon in Deutschland aufgedeckt. Das gleiche gilt auch für Österreich. Gott sei Dank gibt es noch Juristen, die diese Diktaturregierung bekämpfen. Traurig ist nur , das es Leute gibt die zu solchen Grundrechtsverletzungen noch jubeln. Offensichtlich sind diese Leute schlecht von den Propagandamedien informiert.
Ja, das finde ich auch. Zu dem Comment von dem einen Hardliner weiter oben (kann nimmer direkt antworten) möchte ich nur sagen, ich kenne niemanden, der an dem Virus verstorben ist, aber ein Bekannter musste zeitnah nach seiner Impfung wegen einer Thrombose – sagen wir spontan – operiert werden und eine Jugendfreundin meiner besten Freundin ist 43-jährig zeitnah und plötzlich verstorben. Natürlich gibt es keinen Zusammenhang zur vorangegangenen Impfung. Aber man darf es wohl seltsam finden.
Wir müssen die nackten Zahlen – Wahrscheinlichkeitswerte und erwartete Schadenshöhen alternativer Szenarien – sprechen lassen, und diese untermauern eindeutig eine volkswirtschaftliche Rechtfertigung eines öffentlichen Eingriffs in verfassungsrechtlich geschützte Rechte mittels COVID-Impfzwangs.
Auch eine Einberufung zur Landesverteidigung im Krisenfall kann tödlich enden, ist aber – aus dem Gesichtspunkt des allgemeinen öffentlichen Interesses (so wir dabei von einer Demokratie sprechen können) – verfassungskonform. Freilich, für eine Idiotenregierung im Falle einer manipulierten Masse würde ich auch nicht Haut und Haar riskieren wollen und wohl sicher das Weite suchen versuchen, aber ich wäre mir der rechtlichen Illegalität dieser Desertion bewusst. Was einem persönlich “fair” vorkommt, muss es nicht unbedingt rechtlich sein (und umgekehrt).
Übrigens weiß ich vom weiteren persönlichen Bekanntenkreis (inklusive im Ausland) von mindestens 8 Personen, die an COVID verstorben sind – niemanden kenne ich, der wegen der Impfung auch nur hospitalisiert werden musste.
Hab ich was verpasst? Gibt es schon die 1G-Regelung, oder wer oder was ist jetzt wieder das Problem? Vorauseilende Klagsandrohungen? Trauts euch ja nicht, die armen Impfgegner oder -verweigerer irgendwie zu diskriminieren?
Von Anwälten halte ich genau so viel wie von der Justiz insgesamt! Nämlich NIX!
Den Anwälten bringe es auch vorauseilend gute Werbung und sie sind zumindest finanziell immer auf der Gewinnerseite.
Wo es berufsbedingt erforderlich ist, ist eine verpflichtende 1 G- Regel mit Sicherheit im Rahmen der Verfassung (zB Gesundheits- und Bildungsbereich).
In anderen Bereichen steht es den Impfskeptikern ja frei, nicht am öffentlichen Leben teilzunehmen und freiwillig “Hausarrest” zu genießen – wo ist hier die Verfassung betroffen?
Ist es mit Sicherheit nicht! So dumme Meinungen, kommen nur von Ahnunglosen!
Manche Leute müssen zum Thema demokratische Rechte noch eine Nachschulung machen. Oder sie sollten nach Nordkorea auswandern, dort würden sie sich wohlfühlen. Leider bewegen wir uns auch immer mehr in eine antidemokratische Gesellschaft.
@Ich: Solche Meinungen kommen von Leuten, die sich nicht vorstellen können, wie das in den 30er Jahren passieren konnte…
Die Anwälte haben das halt vorbereitet für den Fall, dass 1G eingeführt wird. Dann soll die Klage kommen.
Ich denke, es ist ganz normal, dass man sich auf etwas vorbereitet, das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann.
Eigentlich ist zu PCR-Tests ausjudiziert, dass das Testen allein ohne Standardisierung, irre hohem R-Wert weit über 35 und ohne ärztliche Diagnose untauglich ist. De facto zählt nur die ärztliche Diagnose. So, wie man das jetzt handhabt, ist das Testen nicht lege artis und dient nur zu Statistikzwecken.
Es werden wohl nur jene Klagen einreichen, deren Existenz (Arbeitsplatz) dadurch nicht bedroht wird. Der abhängige Anteil wird sich wohl hüten…
Dann zeigen die “deren Existenz (Arbeitsplatz) dadurch nicht bedroht wird” soziale Kompetenz durch gelebte Solidarität!
Falsch. Es gibt die Möglichkeit – nach außen hin – anonym zu bleiben! Dies kann bei der Anmeldung angekreuzt werden.
Falsch! Bei jedem Gesetzeseinwand, bei jedem Volksbegehren gibt es die Möglichkeit – nach außen hin – anonym zu bleiben! Dies kann auch dort bei der Anmeldung angekreuzt werden.
Sie verbreiten substanzielle Fake-News 🤣