Es war ein kalter Novembertag im Jahr 2020, als der Druck in der Blase des Kärntners unerträglich wurde. Kein offenes Lokal in Sicht, seine Freundin fühlt sich schlecht, und seine Blase schmerzt. Also hielt er sein Auto am Straßenrand an und ließ der Natur freien Lauf. Doch unbemerkt blieb er nicht: Aus einem nahegelegenen Bürogebäude fühlte sich ein Mann gestört. Kurzerhand ließ er seine Arbeit ruhen, um dem Wildpinkler die Leviten zu lesen.

Der Kärntner beteuert: Er habe diskret gehandelt – abseits der Hauptstraße und hinter seinem Auto, das die Sicht verdeckte. Niemand sei in der Nähe gewesen, versichert er. “Wenn ich muss, dann muss ich“, sagt der 63-Jährige. Er sieht sich nicht als unschicklicher Mensch, er liebe die Südsteiermark und die Natur, sei unbescholten und friedlich.

Der Anzeiger widerspricht vehement: Er habe den Wildpinkler dabei erwischt, wie er sich vor einem Rohbau erleichterte, gleich neben dem Bürogebäude. Jeder hätte ihn dort sehen können. Der 63-Jährige habe ihn beschimpft, und das sei auch der Grund gewesen, ihn anzuzeigen: Er lasse sich nicht beschimpfen.

Das Landesverwaltungsgericht sprach jetzt sein Urteil: 120 Euro Strafe wegen “Verletzung der Schicklichkeit“. Dort hatte man noch einmal den Sachverhalt geprüft und auch, ob öffentliches Pinkeln grundsätzlich als Anstandsverletzung zu werten sei.