
Top-Juristin redet Klartext: Keine Politik mittels Strafrecht
Im Gespräch mit der Presse warnt die renommierte Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf vor der “Begleitmusik” zu Prozessen in sozialen Medien sowie vor dem einfachen Zugriff der Behörden auf sichergestellte Handys.
Über die massive Häufung strafrechtlicher Vorwürfe gegen Politiker, aktuell sind Bundeskanzler Kurz, Finanzminister Blümel, Landeshauptmann Doskozil oder Ex-Vizekanzler Strache betroffen, sagt Reindl-Krauskopf im Press-Interview, dass „man wirklich den Eindruck bekommen (könnte), dass Politik über das Strafrecht gemacht wird.“ Ein Umstand, den sie als Strafrechtlerin kritisiert. Warum hier zu diesem Mittel gegriffen wird, erklärt die Juristin folgendermaßen: „Es hat noch immer eine große Wirkung in der Öffentlichkeit. Wenn Strafanzeigen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erhoben werden, dann ist einem die Schlagzeile in der Auseinandersetzung ziemlich sicher.“ Staatsanwälte seien verpflichtet, strafrechtliche Vorwürfe zu prüfen. Die Crux sei, dass dies in der öffentlichen Wahrnehmung einem Schuldbeweis gleichkomme und politischen Gegnern schaden könne.
Überprüfungen von Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft sind ein normaler Vorgang
Reindl-Krauskopf betont, dass die Überprüfung der Anzeige ein normaler juristischer Akt sei und das in jedem Fall passiere. Überschnelle Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit sind dabei oftmals der schale Beigeschmack.
Der Schutz der Beschuldigten ist ausreichend gegeben
Allerdingst hält Reindl-Krauskopf die Rechtsmittel der Strafprozessordnung für ausreichend, um die Betroffenen vor politisch-motivierte Entscheidungen zu schützen. Die großen Probleme sieht sie letztendlich in der außer-juristischen „Begleitmusik“. Ihr Vorschlag wäre, mehr darauf zu achten, dass weniger „Leaks“ an die Öffentlichkeit geraten: “Wie man das aber erreichen kann, da bin ich selbst noch ein bisschen ratlos. Denn Leaks gibt es immer wieder, sie aufzuklären ist sehr schwer.”
So ist sie, aus juristischer Sicht, auch dagegen, dass Chat-Protokolle an die Öffentlichkeit gelangen: “Eine solche Datenerhebung kann ja nicht nur Politiker und hohe Beamte, sondern jedermann treffen. Typischerweise kommen Chat-Protokolle durch Sicherstellung von Handys zutage, die grundsätzlich bei jedem durchgeführt werden darf, auf dessen Telefon beweisrelevante Informationen sein könnten.
Kommentare
Wenn jetzt schon eine Top-Juristin so einiges was rund um die Justiz passiert sehr kritisch sieht ist wohl etwas faul im Staate Österreich!
DDÖ, Das demokratische Österreich mutiert zu einem Spitzelstaat.
Unfassbar, Grün-Rot, der Freiheit Tod.
Bei Strache haben sich die vereinten Mainstreammedien keine so großen Sorgen gemacht! Warum bei Kurz und seinen Freunderln. Ich für meinen Teil bin sehr froh, dass diese Chats publik gemacht wurden und sehe die Inhalte als sehr kriminell an. Auch zu erfahren, wer der Pöbel ist und wer mit diesem nichts zu tun haben möchte, ist ein interessantes Detail! Alles in allem hoffe ich, dass das Konsequenzen für unsere Chatter hat!
Was haben sie über Strache-Chats gelesen?
Als “Nicht Jurist” sehe ich auch, dass dieser Ablauf von anonymer Anzeige und Handybeschlagnahme jeder rechtlichen Grundlage entbehren muss, da hier ja dann doch am Ende des Tages ein Entscheidungsträger abwägen muss ob und wie man vorgeht. Da kommt dann das politische Weltbild ins Spiel und ob das bei dem Entscheidungsträger eine Rolle spielt! Erstaunlicherweise betrifft es nämlich aktuell nur “Rechtspolitiker”, wobei hier meiner Meinung auch “Linkspolitiker” willkürlich vermutlich mit dem “gleichen” Ergebnis herausgepickt hätten werden können! Das ist schon supekt und wirft kein gutes Bild auf unserer Justiz! Auf der anderen Seite ist das Sittenbild schon erschütternd und noch schlimmer als was man es eh vemutet, da schlägt die Realität durchaus das Vorstellbare! Vor diesm Hintergrund halte ich es durchaus für angemessen, dass man hier im Sinne einer “Qualitätskontrolle” von Zeit zu Zeit die Integrität von Menschen in staatstragenden Funktionen unbemerkt erschnüffelt! Das wäre Aufgabe des Parlamentes konkret der Opposition!
ÖVP Politiker sind nur vermeintlich rechts! Nur weil sie Teile des FPÖ Programmes kopieren heißt das nicht, dass sie das auch umsetzen. Bei den Türkisschwarzen fällt nur auf, dass sie rechts blinken und links abbiegen.
Völlig Recht hat sie! Wenn ich zur Polizei gehe und drei erfundene Gründe nenne, weshalb mein Nachbar Kinderpornos herstellt, dann muss die Polizei das überprüfen. Schon wird gegen meinen Nachbarn ermittelt und er ist Beschuldigter. Aussagekraft: null! Hat er es wirklich getan? Nein.
Wichtig wäre, dass Medien so wie in Deutschland nicht berichten dürfen, dass gegen jemanden ermittelt wird, sondern erst wenn er angeklangt wird. Das würde dem politischen Gegener den Anreiz nehmen, für eine schnelle Schlagzeile ein paar Existenzen zu zerstören!
Dann müsste dem Denunzianten diese Starfe widerfahren!
Sehr richtig, was die Frau Professorin da sagt. Und tatsächlich könnte es auch einfachen Bürgern passieren, dass ihre bürgerliche oder private Existenz von skrupellosen U-Ausschuss-Politikern oder “Aufdeckungs”-Journalisten gefährdet oder gar zerstört wird.
Im übrigen würde ich empfehlen, gegen Hass und Hetze gewisser Twitter-Gestalten endlich mit rechtlichen Mitteln vorzugehen. Das wirkt nachhaltig. Der in Deutschland bekannte Twitter-Star und “Welt”-Kolumnist Don Alphonso war damit erfolgreich und konnte sich gegen etliche Verunglimpfungen wehren. Auch österreichische (Regierungs-)Politiker sollten sich dazu nicht zu schade sein. Die juristischen Werkzeuge sind vorhanden, man muss sie nur nützen wollen (und etwas Zeit für Anwalt und Verfahren erübrigen).
Ich bezweifle, ob ein juristisches Vorgehen eines Politikers gegen einen dieser Star-Twitteranten strategisch klug wäre. Das kann ein Strache machen, aber einer, der im politischen Tagesgeschäft bestehen muß, wie ein Blüml z.B. würde einen Shitstorm sondergleichen einfahren.
Und dann gibts ja auch noch den Streisand Effekt. Hätte TS gegen Fussi geklagt, dann wäre das noch schlimmer für ihn ausgegangen.
Und diejenigen, die mit den Leaks spielen, wissen natürlich, dass das Opfer sich nicht wehren kann.
Ich denke, dass der Wähler viel klüger ist, als der gemeine Twitterant annimmt. Diese Skandalisierungsstrategien verfangen nicht. Lt. neuester Umfrage von Research Affairs Institute finden 65% der Befragen dass der U-Ausschuss schlechte Arbeit mache und nur 35% finden, dass er gute Arbeit leiste. Das ist dann doch überraschend.
Ich stimme weitgehend zu! Allerdings bin ich bei juristischen Konsequenzen strenger. Wenn man gegenüber Twitteranten einknickt, nehmen die sich immer mehr heraus. Meine Lösung: Bei Verdacht auf üble Nachrede würde ich zuerst eine Unterlassungserklärung als Mittel wählen, danach offensiv an die Öffentlichkeit gehen und die Klage erklären, bevor der Beklagte zu Wort gekommen ist. Den vorübergehenden Shitstorm in der linken Twitteria muss man aushalten, auf lange Sicht gewinnt man. Medienrechtliche Möglichkeiten stehen auch im Raum. Und Verleumdung ist ohnehin ein Offizialdelikt. Aber eine Unterlassungserklärung ist ein fantastisches Mittel, um hinter den Kulissen ganz leise Dinge abzudrehen und zugleich später belegen zu können, dass man zunächst einen außergerichtlichen Weg gesucht hat. Die meisten Twitteranten wollen trotz großen Mundwerks keinen langen Prozess mit ungeklärtem Ausgang (etwa bis hin zum OGH) samt entsprechender Kosten riskieren. Niemals klagen würde ich verwirrte Einzelkämpfer, die einmal über die Stränge geschlagen haben. Aber bei gut vernetzten Serientätern mit großer Fanbase reicht es irgendwann, und die können eh nicht auf viel Mitleid hoffen (und ihre Fans haben nach anfänglichen Unterstützungsbekundungen irgendwann auch anderes zu tun).
Und den von Ihnen erwähnten Rudi F. wird es hoffentlich noch einmal ordentlich erwischen. Geklagt hätte ich da eher auch nicht, weil er sehr geschickt im Randbereich legitimer Meinungsäußerung agiert. Andererseits: Ist der Ruf eh schon ruiniert, kann man das Risiko eingehen.
“So ist sie, aus juristischer Sicht, auch dagegen, dass Chat-Protokolle an die Öffentlichkeit gelangen: “Eine solche Datenerhebung kann ja nicht nur Politiker und hohe Beamte, sondern jedermann treffen.” – Das sollte jeder Befürworter bei Veröffentlichungen privater Chat-Nachrichten bedenken. Dass das wirklich jeden treffen könnte – und das gab und gibt es ja auch bereits in Diktaturen. In einer Demokratie sollte man aber den Anfängen wehren: Wenn das öffentliche Interesse über dem Recht auf Privatsphäre stehen sollte – wie es einige Oppositionspolitiker und Journalisten rechtfertigen, dann wird damit auch das Ende des Rechtsstaats eingeläutet.
Das heimtückische am Vernadern ist, dass es sogar die Vernaderer dann selbst auch treffen kann. Das war im Mittelalter (Unbeliebte Frauen als Hexen denunzieren) genauso wie das Anpatzen in totalitären Systemen (zB. III. Reich, Nordkorea etc.). Der Mensch kann manchmal ein so richtiger Saubeid´l sein!
Welchen Rechtsstaat? Die Meinungsfreiheit ist schon seit Jahrzehnten weg und die weiteren Grundrechte wurden seit einigen Monaten einkassiert. Über Politiker und deren Entourage kann und soll alles veröffentlicht werden. Wir müssen uns ja auch von dieser Bande schikanieren lassen und sollen dann auch noch freundlich bleiben.
Naja, die Pandemie war schon für alle hart!
Andererseits gab es seit hundert Jahren keine solche Seuche mehr bei uns. Daher gab es auch keine erprobte Vorgangsweise dafür.
Viele Experten meldeten sich oftmals zu Wort und hatten verschiedenste Meinungen. Und aus dieser Suppe muss man die richtigen Dinge herauslöffeln… Das ist bestimmt schwerer, wenn man das nicht kritisch von außen betrachten kann sondern selbst entscheiden muss, wie man die Bevölkerung am besten schützt!
Immer mehr Top-JuristInnen wenden sich angewidert ab von den voyeuristischen Gelüsten einzelner von parteiideologischem Eifer getriebenen Behörden.
Man muss zuerst einmal gegen alles, das man als linksradikal bezeichnet, vorgehen!
Den Anfang macht man bei linksraikalen Politikern und radikal hetzenden Medien – diese gehören sofort ausgegrenzt, aufgelöst!
Das muss man genauso handhaben wie mit den Rechtsradikalen, da gibt es keinen Unterschied, kein Differenzieren! Da müssen alle gleich streng beurteilt werden!
Nein, unsere Demokratie garantiert die Meinungsfreiheit, daher denke ich das die Meinungsvielfalt weiterhin bestehen muss. Wir haben einige rechtsextremistische Medien (nennen werde ich sie nicht) und die gehören nur dann verboten, wenn sie wiederholt gegen die Gesetze verstoßen, das gleiche gilt für alle anderen Medien.
Ich weiß nicht in welchem Land Sie leben.
In Österreich ist der Mainstream der Medien eindeutig LINKS.
Und das finde ich problematisch, wenn sich diese Medien “unabhängig” nennen.
Das Problem mit den linken Medien ist, dass sie die Wähler stark beeinflussen. Und die wiederum kreuzen dann bei Parteien eher an, die MASSEN-Migration zulassen und fördern.
Und die Mehrheit dieser Migranten sind “muslimische” junge Männer, denen die Demokratie teilweise egal ist! Das ist das große Problem; die anti-demokratische Tendenz! Welche Staatsformen gibt es in Ländern, wo Islamisten regieren? …