Der tragische und mysteriöse Tod des kleinen Leon aus St. Johann hat die Bevölkerung sehr bewegt. Der durch einen Gendefekt beeinträchtigte Bub war nach der ersten Version der Tragödie während eines Spaziergangs aus seinem Kinderwagen geklettert und im Fluss ertrunken, nachdem sein Vater (38) zuvor von einem Unbekannten bewusstlos geschlagen und ausgeraubt worden war. Der Fall sorgte europaweit für Schlagzeilen, in der ZDF-Reihe “Aktenzeichen XY ungelöst…” wurde nach dem Täter gefahndet. Die Eltern setzten 30.000 Euro Belohnung für die Ergreifung aus.

Der Schock, als Monate später plötzlich der Vater ins Visier der Ermittler geriet und festgenommen wurde. Seine Tatversion brach in sich zusammen. Vor allem die angebliche Tatwaffe, eine Prosecco-Flasche, belastete ihn. Sie war unweit des Tatortes am Fluss gefunden worden. Bilder aus einer Überwachungskamera legten jedoch nahe, dass er selbst diese Flasche im Einkaufsnetzm des Kinderwagens mitgeführt hatte.

Der dringende Mordverdacht wurde später vom Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) geprüft und bejaht. Leons Vater blieb hinter Gittern.

OGH spricht von "hoher krimineller Energie" des Vaters

Bis heute bestreitet er die Vorwürfe vehement, es gilt die Unschuldsvermutung. Doch die Schlinge scheint sich weiter zuzuziehen, wie ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) zeigt, der sich nach einer Grundrechtsbeschwerde des Verteidigers ebenfalls mit der U-Haft-Frage beschäftigte.

Das Höchstgericht spricht darin von einem “akribisch vorbereiteten und kaltblütigen Mord” an dem kleinen Leon. Der Verdacht gegen den Vater habe sich weiter erhärtet, weil die Handy-Auswertung inzwischen auch ergeben habe, dass er vor dem Tod des Buben auf Google nach “ohnmächtig” gesucht habe. Die Richter beziehen dies unmittelbar auf Tatvorbereitungen. Tatsächlich soll Leons Vater den Überfall und seine eigene Bewusstlosigkeit (Ohnmacht) zum Zeitpunkt des Ertrinkens des Buben möglicherweise nur vorgetäuscht haben.

Außerdem bescheinigt der OGH dem verdächtigen Vater eine hohe kriminelle Energie. Das auffällige Nachtatverhalten in aller Öffentlichkeit spreche gegen ihn.