Das Berufungsgericht in Bukarest teilte mit, es ersetze “den Hausarrest durch richterliche Aufsicht für einen Zeitraum von 60 Tagen vom 4. August bis zum 2. Oktober”.

Der Gerichtsbeschluss sieht für ihn und seine Brüder geografische Beschränkungen vor, die sie auf das Gebiet der Stadt Bukarest beschränken. Rumänien verlassen darf Tate nicht.

Schwere Vorwürfe

“Außerdem darf er sich nicht in unmittelbarer Nähe der anderen Angeklagten, der Zeugen oder der mutmaßlichen Opfer und ihrer unmittelbaren Angehörigen aufhalten”, so seine Sprecherin Mateea Petrescu in einer Erklärung. Tate war im Juni zusammen mit seinem Bruder Tristan und zwei rumänischen Verdächtigen wegen Menschenhandels, Vergewaltigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zur sexuellen Ausbeutung von Frauen angeklagt worden. Sie bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.