
Urteil da! Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden
Jetzt ist es amtlich: Der umstrittene Popsänger Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden. Das entschied Mittwochvormittag das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Anlass der ganzen Causa: Im Rahmen eines Fachvortrags hatte eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung Xavier Naidoo (50) im Jahr 2017 als Antisemiten bezeichnet. Die Rednerin hatte das damals mit Naidoo’s Songtexten begründet und wortwörtlich gesagt: “Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar“. Dagegen klagte wiederum der Sänger und berief sich auf die Kunstfreiheit. Weiters betonte er, sich gegen Rassismus einzusetzen. Nach einer Verurteilung der Referentin auf Unterlassung hat das deutsche Bundesverfassungsgericht aber das Urteil nun gekippt – Xavier Naidoo darf doch als Antisemit bezeichnet werden.
Xavier Naidoo soll laut Kritikern schon lang in rechtsextreme Kreise abgedriftet sein. So bezeichnete er unter anderem in einem Video den Holocaust als eine “gelungene historische Fiktion“. Bei Telegram nannte er den „Zentralrat der Juden“ außerdem „Zentralrat der Lügen“.
Kommentare
Es ist unglaublich wie auch die Justiz gegen politisch anders denkende hetzt. Was ist bloß geschehen? Wieder nichts aus der Geschichte gelernt!
Tatsachenfeststellungen sind keine Hetze.
Gerichtsurteile sind keine Hetze.
Wohl ein gekränkter Gleichgesinnter?
Es ist ja ohnehin egal, was man über Juden oder Israel schreibt, denn wenn man nur einen Milimeter vom politisch korrekten Narrativ abweicht, wird man in so gut wie jedem öffentlichen Medium wegzensuriert. Wetten, dass sogar dieser Beitrag nicht erscheint? Ich setze eine Flasche guten Rotweins darauf.
Ihr Beitrag ist erschinen, ich habe ihn gelesen. Wer bekommt nun den Rotwein?
#teamxavier!
Was isz das Team Xavier?
Was ist das Team Xavier?