Alles bestens: Teichtmeister wird behandelt, mit weiteren möglichen Opfern sei nicht zu rechnen. So fielen die ersten Aussagen von Rudolf Mayer nach der Urteilsverkündung aus. Womit der Star-Anwalt, der schon Josef Fritzl verteidigt hat, nicht gerechnet hat, waren kritische Fragen. Mit denen wurde er aber bei einem TV-Interview von oe24.TV-Chefredakteur Niki Fellner konfrontiert.

Anwalt Rudolf Mayer bei einem Pressestatement nach dem Urteilsspruch im Prozess gegen Florian TeichtmeisterAPA/BARBARA GINDL

Mayer: Durch das Gefängnis werde Teichtmeister kein besserer Mensch

Zunächst verteidigte Mayer das Urteil, über das er „erleichtert“ sei. Die Empörung könne er „vielleicht für einen Laien nachvollziehen, als Jurist natürlich nicht.“ Sein Mandant sei immerhin reumütiger Ersttäter, der zwei Drittel des möglichen Strafrahmens – zwei von drei Jahren – erhalte habe.

Der Angeklagte, der Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister (l.) und sein Anwalt Rudolf Mayer (r.) zu ProzessbeginnAPA/BARBARA GINDL

Auch dass der Ex-Burgschauspieler eine Probezeit erhält und nicht in Haft muss, sei richtig, schließlich werde ja „durch das Gefängnis kein Mensch besser“. Aufgrund von Teichmeisters Behandlung bestehe „keine Gefahr für die Opfer“. Künftig wolle Teichtmeister als Künstlermanager arbeiten.

„Lassen Sie mich mit diesen Äußerungen in Ruhe!“

Dann folgte der Eklat: Ob Florian Teichtmeister auch auf Urlaub fahren dürfe, wollte Fellner wissen. Mayer reagierte genervt: „Ja, er kann so auf Urlaub fahren, dass es innerhalb der Therapieauflagen genehmigt ist.“ Und: „Warum sollte er das übrigens nicht tun, wie kommen Sie auf die Idee, dass er das nicht tun kann?“ Daraufhin Niki Fellner: „Darf er auch außerhalb von Österreich auf Urlaub fahren.“ Mayer: „Auch außerhalb von Österreich innerhalb der Zeit, wo er die Therapiebehandlung machen muss.“

Während des gesamten Interviews auf oe24.TV wirkte der Teichtmeister-Anwalt sichtlich gereizt. oe24.TV/Screenshot

Endgültig verlor der Anwalt auf oe24 die Fassung bei der anschließenden Frage: „Wenn er Lust hat, kann er auch für sechs Tage auf die Malediven fliegen“, fragte Niki Fellner. Nun verlor der Teichtmeister-Anwalt völlig die Fassung: „Schauen Sie Herr Redakteur, lassen Sie mich mit diesen Äußerungen in Ruhe. Danke. Ich breche das ab!“

Auch Florian Teichmeister ist erleichtert

Zuvor hatte sich Rudolf Mayer noch sichtlich zufrieden den Medien präsentiert: „Mein Mandant wollte sich alles von der Seele reden, egal wie viele im Saal sind. Das hat er gemacht. Natürlich wird so etwas vom Gericht honoriert“. Und: „Sein Geständnis und seine Reue sind angekommen beim Gericht.“ Teichmeister selbst habe „dieses Urteil angenommen, er war erleichtert. Er hat eine Chance für sein Leben“.

Künftig soll der ehemalige TV-Kommissar mit der Bewährungshilfe stetigen Kontakt halten, sich seinen Therapien immer unterziehen und Harnkontrollen abgeben, um zu überprüfen, ob er sich an alles hält.

Anwalt Arbacher-Stöger wird Demonstranten wegen Verhetzung anzeigen

Strafverteidiger Manfred Arbacher-Stöger hat unterdessen eine Anzeige wegen Verhetzung gegen die Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude eingebracht. „Lynchjustiz hat in Österreich nichts verloren“, erklärte er gegenüber der „Krone“. Ein Teilnehmer hatte einen Galgen mitgebracht, an dessen Sockel „Hi. 5.9.2023“ eingraviert gewesen sein soll. Dies könne man mit „Hängt ihn“ interpretieren, hießt es. Für „Volksgerichtsbarkeit“ habe er kein Verständnis, erklärte Arbacher-Stöger. „Nur das Gericht hat über strafrechtlich relevante Tatbestände zu urteilen“.