
Skandalfall Teichtmeister: Türkis-Grün reagiert mit härteren Strafen
Angesichts des aufsehenerregenden Falls Teichtmeister hat die Regierung rasch reagiert. Sie wird das Strafmaß in puncto Kinderpornos auf bis zu zehn Jahre erhöhen. „Die Darstellung sexuellen Missbrauchs an Kindern zählt zu den abscheulichsten Delikten”, betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch.
Grund für die Verschärfung der Strafmaße ist der Fall Teichtmeister, der die Öffentlichkeit, die Kulturszene und die Politik in Aufruhr versetzt hat. „Die Darstellung sexuellen Missbrauchs an Kindern zählt zu den abscheulichsten Delikten, es braucht hier höhere Strafen, es ist gut, dass sie jetzt kommen“, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) dazu. „Falsche Toleranz ist hier völlig fehl am Platz, jeder, der solche Delikte begeht, muss wissen, dass wir hier als Gesellschaft konsequent und hart handeln“, betonte er.
Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bei Herstellung zum Zweck der Verbreitung
Konkret kommt es nach Informationen der “Krone” zu einer Erhöhung der Strafdrohungen von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, geregelt in § 207a des Strafgesetzbuches. Bisher gab es für den Besitz von pornografischen Darstellungen einer mündigen minderjährigen Person bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das wird jetzt auf bis zu zwei Jahre erhöht. Bei Abbildungen einer unmündigen minderjährigen Person drohen künftig bis zu drei statt zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Eine Mindeststrafe gibt es künftig auch für den Besitz einer „Vielzahl an Darstellungen“: Der Strafrahmen reicht von mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahre, bei Darstellungen von unmündigen Minderjährigen sind es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wer eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, wird mit mindestens einem, höchstens fünf Jahren Gefängnis bestraft. Was genau eine „Vielzahl“ ist, muss allerdings noch präzisiert werden. Werden die Darstellungen von sexuellem Missbrauch bereits zum Zweck der Verbreitung hergestellt, setzt es bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen, Kindergärten und Vereinen
Ebenso soll der Opferschutz ausgebaut werden, in Schulen, Kindergärten und Vereinen sollen Kinderschutzkonzepte verpflichtend vorgesehen werden. Auch eine österreichweite Kinderschutz-Kampagne ist Teil des Pakets.
Ein Lückenschluss ist auch beim Tätigkeitsverbot geplant: Um komplette Tätigkeitsverbote für Straftäter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, soll das Erfordernis der Tätigkeit bzw. Tätigkeitsabsicht im Tatzeitpunkt entfallen.
Die Regierung betont, dass man den Missbrauch von Kindern und dessen Darstellung in keiner Weise verharmlosen dürfe. Die Straftatbestände sollen daher auch sprachlich angepasst werden. Für die Darstellung von Kindesmissbrauch hat sich international der Begriff CSAM (child sexual abuse material) durchgesetzt.
Präsentiert wurden die Pläne der Regierung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Staatssekretärin Plakolm (ÖVP) und Familienministerin Susanne Raab.
Kommentare
wo bleibt wieder mein harmloser kommentar. ich habe immerhin alle igel erkannt, wo ist die belohnung???
Aha…jetzt auf einmal….geht’s um den Ruf der Burg? Oder dass Schmidauer im Aufsichtsrat knotzt? Wo wart ihr früher? Was habt ihr euch darum gekümmert??
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Immer wenn ich höre, ihm drohen “BIS ZU” 10 Jahre Gefängnis, dann wäre der Gesetzestext wie folgt zu ändern: 1. im drohen nicht, sondern es gebühren ihm. 2. nicht bis zu, d.h. von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, müsste heißen, 9-10 Jahren. Und wieder ist ein Mord passiert, und die Wogen werden bei den unzähligen NGO’s- ich frage mich seit Jahren, wer arbeitet wirklich was, abermals hoch gehen. Der übliche Schwachsinn der dann folgt. Wer war schuld, welche Behörde hat versagt. Die Ursachen sind in der Wohlstandverwahrlosung. Den Leuten geht es viel zu gut, an Arbeit will ohnehin nur mehr die wenigsten denken. Aktuell dürfte der Fall in der Steiermark schon gelöst worden sein. Das ändert nichts an der fatalen Entwicklung. Und von der grünen Plagiatsexpertin ist auch nicht viel zu hören. Klar, jetzt von der Werner Kogler öffentlich für härtere Strafen (Fall Teichtmeister) eintritt, kann die Käsesorte “ALMA” auch nicht dagegenstehen. Und wer den Runden Tisch mit Tarek Leitner hat gesehen, mit der ach so unverzichtbaren Irmgard Griss, dann wunderst dich nicht mehr, denn immer kommt der Psychologen-Schei ins Rampenlicht, als würde das was nützen. Der Iraker, der in Linz gemordet hat, für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, war amtsbekannt für seine Gewaltausbrüche. Was nützt schon ein Wegweiserecht und andere juristische Mogelpackung, wenn der vorhat die Gewalt ganz sicher auszuüben. Aber wir holen Millionen an Flüchtlingen und Flüchtlinnen (gggggg) herein, deren Kultur im Umgang mit Frauen nicht zum Guten steht. Ein Afghanischer Politiker namens 15.08.2022 — Wie diese Massen an Menschen von Afghanistan nach Europa kommen, sei nur eine Frage des Geldes, meint Ex-Präsident Aschraf Ghani! Der “EXXPRESS” hat es am 15.8.2022 aufgezeigt. Und was machen unsere ehrenwerten inländerfeindlichen Linken? Nichts, die schweigen und wenn, dann kommt der moralische Zeigefinger von HBP Van der Bellen und wünscht die Aufnahme aller Flüchtlinge; natürlich nur aus Solidarität, so wie der Tiroler Grüne Gebi Mair, der die ganze Welt aufnehmen will, egal aus welchem Motiv. Dass Energie, Nahrung, Wohraum notwendig sind und so die Natur zubetoniert werden muss, das stört die Linken offensichtlich nicht. Geht es um die sogenannte Humanität, wird auf den Klima- und Umweltschutz auch geschi…. nur so viel zur Grünen Umweltschutzpartei.
Hier sieht man deutlich, wofür ein Sitzkreis dient….! Oh, Ex-Basti Truppe – wann bemerkt ihr es endlich oder, wann seid ihr genug durchgeschüttelt worden/Hund und Schwanz………
Jaja, die grüne Clique wieder – richtiger Kindesmissbrauch (auch dutzendfach) ist ja bei uns eh nur ein Kavaliersdelikt für das es fast nur Bewährungsstrafen gibt (einfach mal googlen über die letzten Jahre). DA sollte und müsste rigeros “nachgeschärft” und vorgegangen werden!!!!
Wenn jetzt dafür die Strafen erhöht werden ist es als ob gesagt wird: vergesst die Bilder, vergewaltigt lieber die netten Kinder von nebenan, da fällt die Strafe milder aus (sofern ihr euch recht reumütig und zerknirscht gebt)
Man ist also der Ansicht, dass diese “Verschärfung” etwas ändert. Wenn andauernd die Strafen bedingt ausgesprochen werden, dann wird sich gar nichts ändern. Das ist nichts anderes als eine Alibiaktion zugunsten dieser Pädophilen und die werden sich ins Fäustchen lachen, dass sie schon wieder von der Kuscheljustiz verschont werden. Lächerlicher geht es einfach nicht mehr. Diese Justiz gehört endlich ausgemistet von ganz unten bis ganz oben!
Eine Mindeststrafe von einem Jahr ist absolut lächerlich, da alles bedingt bestraft werden wird. Das Tätigkeitsverbot ist ebenso lächerlich, da man erst nach einer Straftat weiß, was geschehen ist. Man muss also vorbelastet sein. Und wer sagt, welche Fotos unrecht oder rechtens sind? Viele Eltern oder Großeltern machen Fotos von nackten Kindern, deshalb ist man noch lange nicht pädophil. Aber man kann es dann so auslegen, als wäre es das. Das Gesetz ist absoluter Blödsinn und gibt den echten Pädophilen schon wieder alle Möglichkeiten, ohne eine harte Strafe zu bekommen.
Das Problem ist meist nicht die Höhe der Strafe, sondern, dass sie nicht ausgeschöpft wird. Zudem stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht. Für Coronavergehen wird man härter bestraft, als für Vergewaltigung. Danke für die Grünen in der Regierung!
Auch für einen Banküberfall oder Bankraub wird man höher bestraft.