Verurteilter Terrorist aus Syrien erhält neuerlich Asyl
Ein nach Österreich geflohener Syrer, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde, ging erfolgreich gegen die Aberkennung seines Asylstatus in Berufung. Es ist der weitere Fall eines verurteilten Terroristen, der aus Österreich nicht abgeschoben werden kann.
Dem wegen Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) verurteilten Syrer G. M. wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts neuerlich Asyl erteilt. Zuvor hatte dem syrischen Flüchtling das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in der Steiermark das Asyl wegen seiner terroristischen Vergangenheit aberkannt. Es ist ein weiterer Fall eines wegen Terrorismus verurteilten Flüchtlings, der erfolgreich gegen seine Abschiebung in Berufung gegangen ist.
Bereits der zweite Fall, den der eXXpress aufdeckt
Erst vor einem Monat hat der eXXpress von einem Iraker berichtet, der als Geheimagent der Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) zahlreiche Menschen den IS-Schergen ausgeliefert hatte. In Österreich wurde er enttarnt und musste eine mehrjährige Haftstrafe absitzen. Auch ihm gelang es, seine Abschiebung zu verhindern und eine weitere Duldung im Land zu erwirken. Immer mehr zeigt sich: Solche Vorfälle sind kein Einzelfall.
Der gebürtige Syrer G. M. hat zunächst Anfang 2015 Asyl erhalten. Als sich aber herausstelle, dass er zuvor als Scharfschütze an der Seite der Al-Nusra-Front – einem syrischen Ableger von Al-Kaida, der sich später dem IS anschloss – gekämpft hatte, wurde er im November 2016 zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dass er in noch jugendlichem Alter in Syrien gekämpft hatte, dürfte ihn entlastet haben. Auf jeden Fall wurde er im Jahr 2017 im Alter von 20 Jahren auf Bewährung entlassen.
Auch verurteilte Terroristen können nicht immer abgeschoben werden
Gegen die Aberkennung seines Asylstatus durch das BFA Steiermark ging G. M. daraufhin in Berufung. Mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat heuer in seinem Sinne entschieden. Seither ist G. M. wieder Asylberechtigter. Von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts wird gegenüber dem eXXpress betont: “Das Bundesverwaltungsgericht kam nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und umfangreicher Beweiswürdigung zum Schluss, dass die im Bescheid des BFA vorgebrachten Entscheidungsgründe aufgrund der aktuellen Rechtslage und der höchstgerichtlichen Judikatur nicht für eine Aberkennung des Asylstatus ausreichen. Gegen diese Entscheidung kann vom BFA eine Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.”
Eine Konsequenz der derzeitigen Rechtslage und Rechtsauslegung durch Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ist: Verurteilte Terroristen können nach wie vor Asyl erhalten, doch selbst wenn ihnen der Asylstatus aberkannt wird – wie im Falle des Irakers, der für den IS spioniert hat – ist es in einigen Fällen nicht möglich, sie abzuschieben. Das irritiert nicht nur Einheimische, sondern auch die migrantischen Communitys zunehmend, deren Angehörige oft vor genau solchen Personen geflohen sind. Ein in Österreich lebender Syrer, der den eXXpress auf den Fall von G. M. aufmerksam gemacht hat, meint: “Wir sind selber immer wieder entsetzt, wenn wir sehen, dass so etwas in Österreich möglich ist.”
Kommentare
Ich fürchte, da hilft nur mehr der EU-Austritt. Erst dann kann man sich von sozialistischen NGOs wie der UNO verabschieden…
Was ist mit dem “RECHT AUF SICHERHEIT”, dass ebenfalls in der österr. VERFASSUNG steht?
Zählt das überhaupt nicht? Wie kann auch nur irgendeinE AnwältIN behaupten, ein verurteilter TERRORIST würde die Sicherheit nicht gefährden?
Das ist einfach nur pervers, krank und völlig wahnsinnig, was die LINKE ASYL-MAFIA hier abzieht!
Der hat wohl die A.W. als Anwältin, oder?
Wir müssen wohl langsam akzeptieren, dass unsere Justiz von den Linken vollkommen unterwandert ist. Eine Justizministerin, die selbst “Flüchtling” war, ist wohl nur die Spitze des Eisbergs.
Man sollte sich die Namen der Entscheidungsträger in der Justiz merken und nicht vergessen, wer für die Österreicher und wer gegen die Österreicher agiert.
Das “Lustige” daran ist, dass die Verkündigung des Urteils ” im Namen des Volkes oder im Namen der Republik Österreich ” beginnt.
Wer hat diesen Kriminellen gesponsert und ihm Anwälte zur Verfügung gestellt?
Auch das Volk über Spenden an Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Rotes Kreuz, SOS Kinderdorf, etc. Siehe asylanwalt.at
Ich werde einmal alles entölen numquam retro 😉
Unsere Justiz ist verrückt geworden
Wieso gibt es Menschen, die solche Kreaturen um jeden Preis im Land behalten wollen???
Wer oder was steckt dahinter?
Gerichte können nur entscheiden, was in den zugrundeliegenden Gesetzen steht.
Wo ist das Parlament, das das Fremdenrecht so gestaltet, dass solche Berufungen solcher Personen unmöglich sind? Dass also dem Willen des Volkes, von dem laut österreichischer Verfassung alles Recht ausgeht, entsprochen wird?
War da nicht eine Partei, die im Wahlkampf zur letzten Nationalratswahl massiv mit dem Thema Sicherheit und entschieden gegen Asylmissbrauch aufgetreten ist?
Und die dann in den Regierungsverhandlungen groß verkündet hat, sich in Fremdenrechtsfragen (wo die Grünen nicht mit können/wollen) auch andere Mehrheiten zu suchen?
Und die zusammen mit der anderen migrationskritischen Partei eine solide parlamentarische Mehrheit hätte?
MACHT DIE ARBEIT, FÜR DIE WIR EUCH GEWÄHLT HABEN UND FÜR DIE WIR EUCH BEZAHLEN!
Das steht in keinem Gesetz so, das sind willkürliche Interpretationen. Selbst wenn das Parlament die Formulierung ändert, werden die linksaffinen Justitzmitarbeiter es wieder gemäß ihrer Weltanschaung auslegen.
Rechtsbeugung und Missbrauch der Menschenrechte hat System 🙁
Vielen Dank an die Linken, dass wir solche Schwerverbrecher im Lande durchfüttern dürfen
Da greifst du Dir auf dem Kopf,ist nur bei uns möglich….
Wahnsinn. Das Asylrecht muss reformiert werden, damit so etwas nicht passieren kann.
Gerechtigkeit auf Erden, o Herr, hat Dich getötet, so heißt es in einem alten Kirchenlied