Laut Anklage soll der Slowene dem Attentäter Kujtim F. am 25. September 2020 eine Pistole der Marke Tokarev nach Wien geliefert hatte. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, betonte aber, er habe die Pistole nicht direkt dem Attentäter gegeben. Diesen habe er nie getroffen und auch dessen Absichten nicht gekannt.

Der Attentäter nahm diese Waffe beim Terror-Anschlag am Abend des 2. November 2020 in die Innenstadt mit, wo er vier Passanten mit einem Sturmgewehr tötete, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Auch das Gewehr soll er von dem Slowenen bekommen haben. Die Zastava M70 – ein im ehemaligen Jugoslawien hergestelltes, auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruhendes Modell – ist allerdings nicht mehr Prozessgegenstand – aufgrund eines “inakzeptablen Fehlers” der Staatsanwaltschaft Wien, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Pfingstwochenende eingeräumt hatte.

Ministerin kündigt Konsequenzen nach peinlicher Panne an.

Die Anklagebehörde hatte 2021 irrtümlich vorzeitig ein Verfahren eingestellt, in das der Slowene einbezogen war. Marsel O. kann daher nicht mehr für die im bereits im Juni 2020 erfolgte Zustellung der Zastava – ein möglicher Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz – zur Verantwortung gezogen werden. Ihm wurde, bezogen auf die Pistole, nur mehr ein Vergehen nach dem Waffengesetz angekreidet, was eine Reduktion des Strafrahmens bewirkt. Statt möglicher drei Jahre Haft drohten dem Slowenen deshalb nur zwei Jahre. Doch auch diesen Strafrahmen schöpfte das Gericht nicht annähernd aus. Marsel O. kam mit neun Monaten bedingter Haft davon.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) leitete inzwischen eine dienstrechtliche Prüfung wegen der peinlichen Panne der Staatsanwaltschaft bezüglich des Ermittlungsverfahrens ein und ordnete eine Stärkung der internen Fachaufsicht sowie strukturelle Änderungen in der Wiener Anklagebehörde an.