"Wir sind ja nicht die Polizei": Streit um Masken-Kontrolle im Handel
Nachdem die Regierung am Mittwoch den neuen Stufenplan für den Coronaherbst und damit die verpflichtende Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht im Handel für alle Ungeimpften Personen verkündet. Aber wer soll das kontrollieren? Der Handel bestimmt nicht, stellt Handelsverbandschef Rainer Will nun klar.
Es ist also fix: Ab Mitte kommender Woche, also mit dem Stichtag 15. September, tritt in Österreich ein neues Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Die Regierung präsentierte hierzu einen neuen Stufenplan, der sich nicht mehr an der Sieben-Tages-Inzidenz, sondern an den Auslastungszahlen auf den Intensivstationen richtet.
Einer der wichtigsten Punkte dieses Plans ist die Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht im Handel: In allen anderen Geschäften gilt das für Geimpfte nur als Empfehlung, für Nicht-Geimpfte verpflichtend. Ob das auch eingehalten wird, soll stichprobenartig kontrolliert werden.
Nur: Wer kontrolliert das? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn machen will das keiner. “Eines muss klar sein, die Kontrolle der Maskenpflicht könne nicht vom Handel übernommen werden”, sagt Rainer Will vom Handelsverband im Ö1-Morgenjournal. Auch WK-Handelsobmann Rainer Trefelik sagt: “Der Handel ist ja nicht die Polizei.”
Polizei will auch nicht kontrollieren: "Haben anderes zu tun"
Im Rahmen der Pressekonferenz hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz auf Nachfrage eines Journalisten auch die Gerüchte um geplante stichprobenartige Polizeikontrollen im Handel bestätigt. Nur: Die Polizei wusste offenbar nichts davon – und sieht sich hier genauso wenig in der Pflicht wie der Handel. “Die Polizei hat wirklich anderes zu tun. Unsere Aufgaben liegen in anderen Bereichen”, sagt Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger.
Kommentare
Herr Will setzt sich halt für seine Sparte ein. Im Gegensatz zum Wirteverrä… pardon …..vertreter Pulker, dem die ÖVP-Linie eindeutig mehr am Herzen liegt als die Interessen der Gastrobranche.
Die Polizei hat nicht zu entscheiden, was sie zu tun hat oder nicht. Sie hat das zu tun, was ihr der Gesetzgeber (stellvertretend für den Souverän) vorschreibt. Und Basta!
Diskussionen sind von daher überflüssig.
Lieber Hatschi Bratschi Luftballon, dass ist leider nicht ganz korrekt. Die sogenannten COVID-Maßnahmen Verordnungen fallen unter das sogenannte Verwaltungsgesetz, nicht ins Strafgesetz oder Sicherheitspolizeigesetz. Das bedeutet, die Polizei ist legistisch für diese Kontrollen nicht zuständig. Tätig werden darf die Polizei daher nur auf Ansuchen (Rechtshilfegesuch) der Gesundheitsbehörden (BH od. Magistrat). Stellen BH od. Magistrat kein Gesuch aus, darf die Polizei nicht selbst tätig werden.
bisher gibt es aber nur eine Pressekonferenz. Reicht das auch?! 😉
Das ist wieder typisch für diese Regierung: große Ankündigungen, aber nichts dahinter. Wie man die teilweise absurden Vorgaben des staatlichen Panikorchesters umsetzt, darum sollen sich nach Meinung unseres Überschriftenkanzlers dann andere kümmern.
Ein Trauerspiel mit ständig neuen Akten.
Na endlich ein zartes Aufbegehren von Handel und auch Polizei 👍
Die WKO ist ja weiter brav und demütig auf Parteilinie…