Allerdings wurden von den 38 angezeigten Versammlungen neun von den Behörden untersagt und eine Versammlung wurde zurückgewiesen, wie die Polizei am Freitag informierte. “Die Landespolizeidirektion Wien als Versammlungsbehörde muss jede Versammlungsanzeige sorgfältig prüfen und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit etwaigen anderen Grundrechten abwägen”, heißt es dazu seitens der Behörde. Gerade am pandemiebedingten einzigen Einkaufswochenende im Advent sei es im Interesse des Handels und der Bürger auf das verfassungsmäßige Recht der Erwerbsfreiheit besondere Beachtung zu schenken.

Fast alle Veranstalter zeigten sich einsichtig

Daher war die Polizei mit den Veranstaltern im Vorfeld im Gespräch, um eine Blockade des Verkehrs und der Einkaufsstraßen zu vermeiden. “Mit den meisten Versammlungsanzeigern konnte ein Einvernehmen hergestellt und die Abhaltung der Versammlung ermöglicht werden.” Lediglich einzelne Verantwortliche hätten sich laut Polizei uneinsichtig gezeigt, “in diesen Fällen musste die Wiener Polizei mit Untersagungen vorgehen.” Genehmigt wurden demnach mehrere Standkundgebungen im innerstädtischen Bereich. Im Vorfeld hatte es auch Debatten gegeben, weil die Demos nicht vor 18 Uhr genehmigt worden sind.