
Zweifacher Mordversuch: Grazer Hass-Mädchen stachen einfach Passanten nieder
Die Anklage macht sprachlos: Zwei Mädchen aus Graz sollen vor einem Jahr völlig grundlos zwei junge Männer niedergestochen und dabei schwer verletzt haben. Jetzt stehen sie wegen zweifachen Mordversuchs vor Gericht.
Die angeklagten jungen Frauen waren zum Zeitpunkt der unerklärlichen Verbrechen 18 Jahre alt und gingen noch zur Schule. Am Abend des 18. Februar tranken sie gemeinsam, nahmen auch Drogen. Im Rausch, offenbar voller Hass und mit einem Küchenmesser bewaffnet zogen sie anschließend durch Graz.
In der Mondscheingasse begegneten sie einem Studenten (22), der auf dem Weg zu einem Freund war und den die Schülerinnen zuvor noch nie gesehen hatten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft stachen sie ohne ersichtlichen Grund auf den Burschen ein. Das Opfer erlitt dabei 13 (!) Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, in der Brust und im Rücken. Schwer verletzt wurde der junge Grazer ins LKH gebracht und operiert.
Immer noch nicht genug von ihrer Hass-Tour, attackierten die Teenager wenig später an der Radetzkybrücke einen Jugendlichen (17) – auch hier ohne Grund und jegliche Vorwarnung. Sie machten ihm zunächst Komplimente, flirteten ihn an, um ihn abzuleneken. Plötzlich stachen sie wieder zu. Der Jugendliche erlitt dabei ebenfalls erhebliche Verletzungen.
Kurze Zeit darauf wurden die Hass-Mädchen von der Polizei festgenommen. Das blutverschmierte Tatmesser stellten die Beamten bei ihnen sicher. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass die Mädchen vor der ersten Attacke auch noch einen Brand in der Mondscheingasse gelegt hatten.
Im Falle eines Schuldspruchs drohen den Angeklagten lange Gefängnisstrafen nach dem Jugenstrafrecht.
Kommentare
Ich frage mich immer, warum wird zwischen Geschäftstätigkeit und Straffähigkeit unterschieden. Ich kann mit 18 kredite aufnehmen, ein Haus kaufen, Verträge jeglicher Art voll rechtsverbindlich tätigen. Wenn ich dann mit 18 bis 21 jemanden umbringen, dann kommt immer wieder das Jugendstrafgesetz zur Anwendung, da der Täter die Tragweite seines Tuns (hier dann als Heranwachsender) nicht einschätzen konnte. Jo wo simmer denn? Entweder volljährig oder nicht.
Harte Strafen für beide!
Man muss zeuert ein mal genau die Herkunft der angebl. Opfer feststellen und dann muss man Wissen sind die Täterinnen Üsterreicher oder auch Eingewanderte Asylanten ….dann hätte ich in einer Minute den Grund der Tat
Wer solche Kinder hat, braucht keine anderen Probleme mehr …
Das sind sogenannte Killerbienen und keinesfalls für eine Schule geeignet.
Dass wir weltweit ein riesengroßes Drogen-und generelles Suchtgiftproblem haben wogegen so gut wie nichts unternommen wird, wird in Zukunft noch enorme Probleme verursachen.
„Lange Gefängnisstrafen nach dem Jugendstrafrecht“ gibt’s in der Praxis nicht. Die fassen teilbedingte Strafen aus und gehen für wenige Monate ins Gefängnis.
Forensich betrachtet spricht man vom “Werther-Effekt” , womit die wissenschaftlich erforschte Annahme gemeint ist, dass wenn ständig von den Messermorden von den “Eh scho wissen” berichtet wird, ein gewisser Nachahmungseffekt eintritt. Daher werden wir in den nächsten Jahren mit einer uns nicht bekannten Öffentlichkeit konfrontiert werden, und uns einfach besser schützen müssen, wenn wir uns in die Öffentlichkeit begeben. Danke ROT/GRÜN
@dr.p, seh ich auch so, leider eine furchtbare Entwicklung, von Politikern verursacht!
Achtzehn Jahre zum Zeitpunkt der Tatbegehung. Warum Jugendstrafrecht ? Bei dieser Gelegenheit wäre anzumerken, dass das Jugendstrafrecht einer dringenden und grundlegenden Reform bedarf. Z.B Absenkung des Mindestalters auf zehn Jahre und Anwendung des Erwachsenenstrafrechts mindestens ab sechzehn, wenn nicht ab vierzehn Jahren. Eine wehrlose Gesellschaft, die mehr an die Täter als an den Schutz vor ihnen denkt, geht unter.
Frauen-Bonus.
Hoffentlich machens noch die Schule fertig
Das sind sogenannte Killerbienen und keinesfalls für eine Schule geeignet.
Schön wenn das sogenannte Jugendstrafrecht auch bei unseren auffälligen Gästen greifen würde. Aber da gibt es nur auf freiem Fuß angezeigt! Man will ja schließlich mit den Gästen nicht anecken! Siehe auch den Vorfall in Wien, wo ein Taxler von Ukrainern angegriffen wurde und, gibts hier eine Verurteilung? Nicht doch1 Sind ja unsere, von uns eingeladenen Gäste!