Es dürfte sich laut Polizei um den ersten Fall in Niederösterreich handeln, bei dem ein Raser seinen Wagen abgeben musste. Beamte der Autobahnpolizei waren dem Raser hinterhergefahren und hielten ihn bei der Raststation Korneuburg an, hieß es in einer Aussendung. Der Mann wird der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.

Erster Fall in Niederlsterreich

Seit 1. März kann bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug von Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Grundlage ist die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch in anderen Bundesländern gab es bereits vorläufige Beschlagnahmungen.

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