„Man soll sich nicht im Verkehr ankleben und den Menschen am Oasch gehen“, findet selbst „Fridays For Future“-Aktivistin Lena Schilling. Aber selbst die harte Kritik aus dem eigenen Lager scheint die Klima-Kleber nicht zu beeindrucken. Kein Wunder, haben sie doch bei ihren nervigen Aktionen keine wirklichen Konsequenzen zu befürchten. Dabei wäre es so einfach, wie der Rechtsanwalt Sascha Flatz gegenüber Servus TV betont.

Tatbestand der Nötigung soll angewendet werden

Rechtlich gedeckt ist die Kleberei nämlich in Österreich durch die Versammlungsfreiheit. Setzen sich Menschen auf die Straße, wird die Versammlung von der Polizei aufgelöst. Widersetzen sich die Klima-Hysteriker dieser Auflösung, machen sie sich nach dem Verwaltungsstrafrecht strafbar. Vom Strafrecht bleiben sie unberührt. Eine einfache Lösung wäre es, so der Experte Flatz, die Aktionen der Klima-Chaoten in den Tatbestand der Nötigung umzuwandeln, wie das übrigens auch in Deutschland der Fall ist.

Justizministerin Zadic blockt ab

Doch hier blockt Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Diese findet, dass das Verwaltungsstrafrecht gegenüber der Letzten Generation zumeist zielgerichtetere und raschere Sanktionsmöglichkeiten bieten würde, als das Strafrecht.

Will keine härteren Strafen für die Klima-Kleber: Justizministerin Alma Zadic (Grüne)APA/APA

Sind die Strafen hart genug?