
Auftakt im Mordprozess um getötete Leonie (13✝) – ein Afghane will gestehen
Prozessauftakt im Mordfall Leonie: Einer der beschuldigten Afghanen soll ein Geständnis ablegen wollen. Die anderen mutmaßliche Täter plädieren auf nicht schuldig und machen die jeweils anderen Landsmänner verantwortlich. Alle werden beschuldigt, das Mädchen vergewaltigt, missbraucht und getötet zu haben.
Dienstagmittag hat am Wiener Landesgericht der Prozess zum Mordfall Leonie begonnen. Das Mädchen (13) war im Juli 2021 von mutmaßlich vier Afghanen im Alter von 19 bis 23 vergewaltigt, unter Drogen gesetzt und getötet worden.
Angeklagte beschuldigten sich gegenseitig
Zwei der Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Jener junge Mann, in dessen Wohnung die Tat verübt wurde, will ein Geständnis ablegen, kündigte sein Anwalt Thomas Nirk in seinem Eröffnungsplädoyer an. Die anderen Angeklagten beschuldigten sich bisher gegenseitig. Der Erstangeklagte, der nach London geflüchtet war, werde nur deshalb als der Hauptschuldige angesehen, weil dies immer derjenige sei, der gerade nicht da ist, sagte sein Anwalt Wolfgang Haas. “Auf den wird die Schuld abgewälzt.”

Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt
Dem Ausschluss der Öffentlichkeit, den die Anwälte von Leonies Familie sowie einer der Beschuldigten beantragt hatten, gab das Schwurgericht unter Richterin Anna Marchart nicht statt. Das Filmen und Aufnehmen ist jedoch streng verboten.
“Die Öffentlichkeit ist wesentlicher Grundsatz des Strafverfahrens”, begründete Marchart ihre Entscheidung. Der Ausschluss sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein, dies gelte auch für Sexualstrafverfahren. Aus jetziger Sicht gebe es keinen Grund dafür. Aber sollte dies notwendig sein, gebe es eine neuerliche Prüfung. Dies könnte für das Vorführen eines Videos der Fall sein, das ein Beschuldigter während der Tat anfertigte.
Kommentare
Für Personen, die uns nach einer Werteskale behandeln, die für uns unter den Schweinen und Hunden anfängt ist das Ganze nur Kalkül aus einem seichten Urteil eine Ermahnung herauszuschinden. Nach dem noch amtierenden Bundespräsidenten wären das schon Österreicher damit die Statistik nicht so schlecht aussieht und die Probleme mit der Abschiebung wären obsolet, einige hingeschiedene Österreicher hätten die Möglichkeit, die Hinterlassenschaft sinnvoll zu übergeben, ein paar rare Wohnungen wären auch schon sinnvoll verteilt …..
Die Kuschel Justiz wird das schon machen.
Es wundert doch schon seit Langem, dass man Kriminelle im Heimatland keinen Gefahren aussetzen will und sie daher nicht abschiebt, andererseits aber überhaupt kein Problem damit hat, dass genau diese Kriminellen dann das Leben und die Existenz vieler Bürger hierzulande gefährden und bedrohen.
@Peter, genau so ist es, man muss vieles hinterfragen 😞 auch die guten Anwälte
Was haben die Täter bis jetzt die Steuerzahler schon gekostet? Und was die erst kosten werden wenn sie nach der Haft die lebenslange Sozialhilferente erhalten.
4xlebenslanglich und vertig
… ob die Untersuchung nicht viel weiter gehen müsste?
Wer hat die Flucht nach London organisiert? Wer hat sie finanziert?
Das heißt dann “Vereitelung der Strafverfolgung”, und das ist eine Straftat. Und wenn der oder die Organisierende/Bezahlende nicht von parlamentarischer oder diplomatischer Immunität geschützt ist, dann droht eine mehrjährige Haftstrafe, die hier aus generalpräventiven Gründen ausgeschöpft werden sollte, angesichts der Kosten für den Staat, den nach London geflüchteten (mutmaßlichen) Täter wieder zurückzuholen, um ihn vor Gericht stellen zu können.
Vielleicht hätte man bei einer regulären Verurteilung der Verfolgungsvereitelung auch das Instrument in der Hand, um den oder die “Helfenden” auch außer Landes bringen zu können.
Zusätzlich zum Täter, der nach seiner Verurteilung samt seinen Mittätern auch außer Landes geschafft gehört.
Frage an die Frau Justizministerin:
ist das dann Rechtstaat oder Rechts?