Wenn in den USA wieder irgendein Wahnsinniger mit seinem Walmart-Automatik-Gewehr eine Schule stürmt, um sich per Massaker für erlittene edukative-Qualen zu revanchieren, lassen die Folgen nicht lange auf sich warten. Rufe nach schärferen Waffengesetzen werden laut – vor allem bei Demokraten.

Republikaner im Schulterschluss mit den mächtigen Lobbyisten der NRA halten dagegen: Waffen seien per se nicht böse, sondern die einzelnen schwarzen Schafe dahinter. Es gelte daher die Guten zu bewaffnen, um die Bösen zur Strecke zu bringen. Genialer Spin (aus Sicht der Waffenlobby).

So läuft das aber wirklich jedes Mal ab: Zuerst ein reaktionärer Aufschrei der emotional leicht Erregbaren. Dann die „sachlich, analytische Einordnung“ von Freunden der Freiheit und am Ende bleibt wieder (fast) alles beim Alten. Bis zum nächsten, vorprogrammierten Mass-Shooting.

Bei uns ginge sowas natürlich gar nicht. Österreich ist (vereinzelte Keller mal ausgenommen) kein Land der Waffennarren. Um den Täterschutz-Reflex kommen aber auch wir nicht herum.

Der Fall Teichtmeister

Bestes Beispiel der Fall-Teichtmeister: Ein gefeierter Bühnenstar fällt tief, wird der Kinderpornographie überführt – zumindest ist die Beweislage erdrückend und zugegeben hat er’s auch. Von über 70.000 Dateien, die man bei ihm sicherstellt, zeigen rund 35.000 kinderpornographisches Material. Jedes einzelne eine Dokumentation meist körperlichen, immer aber seelischen Missbrauchs von Minderjährigen. Anonyme Opfer, gefangen im und verkauft über das Darknet. Ihre Rettung fast aussichtslos. Ihre Schicksale meist nur Randnotizen. Stattdessen übt man sich in Täterverständnis (https://exxpress.at/daniela-holzinger-fall-teichtmeister-muss-man-taeter-verstehen-um-gut-zu-sein/). Bildungsbürgerlich vorgetragen als Monstranz abgeklärter Aufgeklärtheit. Als „sachlich, analytische Einordnung“ und (meist) linke Gegenposition zum „rechts-reaktionären“ Volkszorn der emotional leicht Erregbaren.

Härtere Strafen würden weder Opfern noch Tätern nützen, meinen wieder einmal die Experten. Eigenartig. Weil, denkt man diese Argumentation weiter, muss man sich ehrlicherweise die Frage stellen, warum Mord dann überhaupt bestraft wird? Den Opfern nützt es sicher nichts mehr und die Täter würden auch lieber frei gehen – oder hab ich da etwas missverstanden?

Unterm Strich also Blödsinn: Weil natürlich geht‘s bei einer entsprechenden Bestrafung auch darum Gerechtigkeit walten zu lassen. Dem Volk also die Sicherheit zu geben, dass jene die etwas verbrochen haben, auch – und zwar angemessen – zur Rechenschaft gezogen werden. Selbstjustiz also überflüssig ist. Ganz einfach.

Kavaliersdelikt nach §207a StGB

Im Bereich Kinderpornographie ist das aktuell aber nicht der Fall. Schaut man sich den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches an, liest sich das fast wie ein Kavaliersdelikt. Teichtmeister könnte mit weniger als zwei Jahren davonkommen – möglicherweise sogar auf Bewährung.

Zwar hat die Politik scheinbar schnell reagiert und eine (minimale) Anhebung des Strafrahmens per Ministerialentwurf in Begutachtung geschickt, passiert ist seitdem aber nichts mehr. Leider. Man hat es offensichtlich nicht so eilig.

Weil mir das schon klar war, hab ich mich hinreißen lassen und ein Volksbegehren gestartet. Ich will, dass Kinderpornographie endlich als das bestraft wird, was es ist: Ein verabscheuungswürdiges Verbrechen gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft.

Was ich nämlich auf keinen Fall mehr sehen will, ist, ein mutmaßlicher Täter, der sich in Erwartung einer lächerlich geringen Strafe beim Nobel-Italiener in die Auslage setzt und sein Leben genießt. Präpotent, schamlos, in edlem Zwirn und guter Gesellschaft – fast so, als wäre nichts gewesen.

Liebe eXXpress Leser!

…ich bitte euch deshalb um Unterstützung für das Volksbegehren „KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!“ (https://www.bmi.gv.at/411/files/registrierte_Volksbegehren/Text_Kinderpornographie_Strafen_anheben.pdf )

Ab sofort auf jeder Gemeinde, jedem Magistrat oder digital auf der Website des Innenministeriums zu unterzeichnen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

Wir dürfen es nicht zulassen, dass auch künftig Opfer ignoriert und Täter hofiert werden. Und wir dürfen nicht zulassen, dass Kinderpornographie-Gesetze hierzulande ebenso zahnlos bleiben, wie Waffengesetze in den USA.

Denn wenn man die Vereinigten Staaten zurecht als Waffen-närrisch bezeichnen darf, was würde man wohl über ein Land sagen in dem Kinderpornographie, Kavaliersdelikt ist?