Der VfGH urteilt: Abschiebungen nach Afghanistan zurzeit nicht möglich
Ein Afghane konnte erfolgreich seine Schubhaft und damit seine Abschiebung nach Afghanistan aufschieben. Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Entscheidung mit der jetzigen Lage in Afghanistan. Das könnte weitere Abschiebungen erschweren. Fakt ist: Die klare Mehrheit der Österreicher befürwortet Abschiebungen nach Afghanistan.
Nicht zum ersten Mal dürfte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Pläne der Politik durchkreuzen – im konkreten Fall jene von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). So beurteilen zumindest einige Beobachter das jüngste VfGH-Urteil betreffend einen afghanischen Staatsbürger. Diese könne Auswirkungen auf künftige Abschiebungen nach Afghanistan haben.
Afghane konnte Schubhaft erfolgreich aufschieben
Ein afghanischer Staatsbürger hatte aufschiebende Wirkung betreffend seiner Anhaltung in Schubhaft beantragt. Die Verfassungsrichter gaben dem statt und bezogen sich in ihrem Spruch auch auf die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan. Vor diesem Hintergrund sei eine zeitnahe Abschiebung in das Land nicht möglich, heißt es.
Über den Mann war im April 2021 – nach zwei abgeschlossenen Asylverfahren – die Schubhaft verhängt worden, um ihn bald außer Landes zu bringen. Aus der Schubhaft heraus stellte der Mann einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erachtete die Fortsetzung der Schubhaft aber weiterhin als verhältnismäßig, da Fluchtgefahr bestehe. Gegen diese Entscheidung langte beim VfGH eine Beschwerde ein.
"Zeitnahe Abschiebung nicht möglich"
Wörtlich heißt es in dem Spruch der Verfassungsrichter: “Vor dem Hintergrund der aktuellen Länderinformationen zu Afghanistan ist für den VfGH nicht zu erkennen, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist. Die Verhängung und Aufrechterhaltung der Schubhaft (und der damit einhergehende Freiheitsentzug) erweisen sich jedoch nur dann als verhältnismäßig, wenn das zu sichernde Verfahren letztlich zu einer Abschiebung führen kann.”
Großteil der Österreicher klar für Abschiebungen
Der Großteil der Österreicher ist klar für die Abschiebung von Afghanen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Dies ergab Mitte Juli eine von “Unique Research” im Auftrag von “Heute” durchgeführte Umfrage. Demnach befürworten gleich 79 Prozent (!) die Abschiebung nach Afghanistan. Nur 13 Prozent sprechen sich dagegen aus.
Bemerkenswert: Das Ja zu Abschiebungen nach Afghanistan fällt bei Wählern aller Parteien eindeutig aus. Selbst Anhänger der Grünen sind mehrheitlich für Abschiebungen, und nur 24 Prozent
Der VfGH sorgte schon bei Gerichten für Verstimmung
Schön öfters hat der VfGH negative Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Asyl oder längeren Aufenthalt von Flüchtlingen korrigiert. Verdeckt von der Öffentlichkeit führte das bereits zu einem Streit zwischen beiden Gerichten geführt hat – der eXXpress berichtete. Das betraft besonders Asyl-Entscheidung. Schon mehrmals war es am Ende einzig der VfGH, der den Schilderungen von Asylwerbern Glauben schenkte.
Das Bundesverwaltungsgericht muss jährlich über 25.000 bis 27.000 Fälle entscheiden, ein großer Teil davon betrifft Asyl. (APA u. Red.)
Kommentare
Solange sich die Österreicher von einer Ankündigungspolitik in die nächste wählen, können sie sich jeden Gedanken, dass dieses Land wieder das wird was es vor paar Jahrzehnten einmal war, aus dem Kopf schlagen.
Mich stört bei der Geschichte verschiedenes! Ich wüsste nicht wie ich mich an den VfGH wenden könnte. Der Afghane, vielleicht Analphabet ohne Deutschkenntnisse und ohne Geld kann es!
In letzter Zeit macht der VfGH immer wieder Politik und das steht ihm nicht zu. Der GH ist neben Parlament und Regierung eine parallele Macht geworden- wieso? Entscheide gegen die österreichische Bevölkerung ergehen immer wieder.
Müssten eigentlich nicht auch alle österr. Bürger kostenlose Rechtsberatung und -vertretung vor allen Gerichten erhalten und zwar für alle Instanzen? Verfahrenshilfe gibt es afaik nur für sozial Schwächere und wenn Erfolgsaussichten bestehen (man möge mich bitte korrigieren, wenn das nicht zutrifft).
Kann es sein, dass eine zunehmende Assymetrie im Rechtssystem entstanden ist? Welche Partei geht dieser Sache mal nach?
Verfahrenshilfe für die Anwaltskosten bekommt man. Nur wenn man den Prozess verliert, muss man div. Kosten SELBER bezahlen… etwa 1.000 Euro.
Das gilt nur, wenn man bei den ca. 10 eingeschriebenen Briefen… immer die Frist exakt einhält… UND man genau zum richtigen Zeitpunkt die relevanten Fakten bzw. Versäumnisse anführt!
Für den Normalbürger ist schon das sehr schwierig…
Ich persönlich habe weder diese linksschwülstigen Richter nach ihrer Meinung gefragt noch habe ich zugesagt, sie von meinem Steuergeld zu bezahlen.
Dann halt Abschiebungen nach Rumänien oder in die Staaten, wo kriminell gewordene Asylwerber zum ersten Mal europäischen Boden betreten haben.
Die Justiz arbeitet weiter sehr erfolgreich am Vertrauensverlust in der österreichischen Bevölkerung!!
Zunächst würde ich mir ansehen, wer die Anwaltskosten für solche Verfahren zahlt; weiters würde ich bei Verwirklichung bestimmter Straftatbestännde einen verkürzten Instanzenzug vorsehen; leider gibt es anscheinend auch bei den Obersten mittlerweile Entfremdung von den Alltagsorgen der Bevölkerung.
Der Vorschlag und die Umsetzung von IM bezüglich Abschiebungen passt sehr gut, da dies auch von der Generalprävention eine wichtige Wirkung hat
Kosten übernimmt asylanwalt.at, also die Österreicher, die an Rotes Kreuz, CARITAS, Volkshilfe, Diakonie, SOS Kinderdorf spenden.
https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/mitglieder.de.html
Falls jemand diese “Personen” sehen will, die für das Desaster in Österreich in letzter Instanz verantwortlich sind…
Jedem Refugees welcome-Typen 2-3 Migranten an die Hand geben, auf eigene Kosten versteht sich, dann hat sich der ganze Asylschwachsinn in Kürze erledigt.
Innenminister-Darsteller Schmähhammer schiebt die Verantwortung der österreichischen Regierung in Richtung EU. Die müsse dafür sorgen, dass in sicheren Nachbarländern von Afghanistan Abschiebe-Zentren eingerichtet werden.
Diese Arbeitsverweigerung von Schmähhammer ist ein Schlag ins Gesicht der österreichischen Bevölkerung, die die massiven negativen Auswirkungen auf die innerer Sicherheit wieder zu tragen haben wird. Afghanen sind in der Kriminalitätsstatistik bereits jetzt überproportional stark vertreten.
Ein klares Fehlurteil. Der VfGH hat nämlich nicht die aktuellen Bemühungen von Minister Nehammer berücksichtigt, Vereinbarungen mit anderen Staaten abzuschließen, in die afghanische Staatsbürger hin abgeschoben werden sollen. Somit müsste die Schubhaft für den betroffenen Afghanen auf jeden Fall verlängert werden, da ja zumindest die Möglichkeit besteht, dass er etwa in einen anderen Staat abgeschoben werden kann. Wenn jetzt alle straffällig gewordenen Afghanen plötzlich aus der Schubhaft entlassen würden, haben wir dann einige tickende Zeitbomben bei uns herumlaufen.
Wie ich sehe, sind viele Exxpress Leser nicht gerade Fans des Rechtsstaatsprinzips. Natürlich ist man als Kommentator
dem VfGH und dem EGMR in Strassburg mit juristischem Fachwissen und den unschlagbar genauen Recherchen des Exxpress weit überlegen. Bezeichnend, was für eine Geisteshaltung hier demonstriert wird.
Das Recht geht von der Politik aus, nicht die Politik vom Recht. Wenn das sogenannte Recht nicht mehr dem Wohl der Bevölkerung dient, dann hat die Politik dieses zu ändern.
@Perseus Auch wenn Sie der Meinung sind, hier Ex-Innenminister Kickl zu zitieren, wandern Sie doch viel mehr auf den geistigen Spuren von Carl Schmitt, der als “Kronjurist des Dritten Reichs” diesen besagten Primat der Politik postuliert hat. Denken Sie mal darüber nach, was für einer Geisteshaltung Sie hier die Stange halten.
Das ist ein schändlicher Verrat am Österreichischen Bürger! Wenn nicht einmal mehr zweifach abgelehnte Asylwerber abgeschoben werden DÜRFEN, dann werden wir am Rechtssystem, das ausschließlich dem Staat schadet, untergehen. Dann haben rd 20% der “Meinungsmacher” den Staat, die Gesellschaft ruiniert. Wenn wir – die Mehrheitsgesellschaft – sich das gefallen lässt, wenn ein Kickl seine persönliche Beleidigtheit noch immer wie eine Monstranz vor sich herträgt, statt sich mit den Konservativen zu verbünden, dann haben wir uns wohl nix anderes verdient! Aufgrund meines Alters werde ich das finale Ende hoffentlich nicht mehr erleben müssen!
Aber wenn Österreicher ihrer Rechte beraubt werden, schweigt der VfGH!
Diese “Richter” sind moralisch völlig verkommen 🙁
Ja, genau so ist es. Und ein Bundespräsident, der jede Fake-Nachricht gegen die FPÖ als Tatsache hinstellt und sich damit wortreich meldet oder sonst nur für Ausländer einsetzt. So auch einige Politiker, vor allem in Wien.
Hass gegen Österreicher scheint die Voraussetzung zu sein, solche Ämter zu bekommen.
Falsch. Der VfGH hat auch einige Coronaverornungen aufgehoben.
Wie lange ist das schon her? Aktuell schweigt er, und das können selbst Sie nicht leugnen!
Das könnte daran liegen, dass es derzeit keinen Lockdown und auch keinen verpflichtenden Mindestabstand gibt. Die Pandemie ist aber immer noch da.