Die WKStA ermittelt seit 2021 in der Umfragen-Affäre, in der mit Steuergeld Umfragen bezahlt und in Medien platziert worden sein sollen. Dafür sei von der ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) gemeinsam mit ihrer ehemaligen Kollegin Beinschab ein PR-Tool gestaltet worden. Beinschab erhielt schließlich nach einem Geständnis und weiteren Aussagen den Kronzeugenstatus.

In einer ihrer Aussagen hatte die Demoskopin, Kronzeugin und Namensgeberin des „Beinschab-Tools“, Sabine Beinschab, davon gesprochen, dass nicht nur die ÖVP Umfragen beeinflusst habe, sondern auch die SPÖ in einer Kooperation mit der Gratiszeitung “Heute”. Dabei sei das Ergebnis der Sonntags- und Kanzlerfrage von der Bundespartei – konkret über die damalige Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas – bestimmt worden. “Wenn das Ergebnis nicht passte, musste dieses geändert werden”, soll Beinschab gegenüber der WKStA gesagt haben.

Vorhabensbericht liegt im Ministerium

Die WKStA prüfte daraufhin einen Anfangsverdacht gegen mehrere prominente Vertreter der SPÖ – unter anderem wegen Untreue. Wie die Tageszeitung “Die Presse” online berichtet, sollen sich darunter etwa die Ex-Parteimanagerin Laura Rudas sowie Ex-Minister Josef Ostermayer befunden haben. Abgeschlossen worden sein sollen die Erhebungen im Sommer 2022. Laut den der “Presse” vorliegenden Akten wurde “die inhaltliche Prüfung der Vorwürfe durch die WKStA seit 7. Juli 2022” beendet. Danach erging ein Vorhabensbericht. Seit Sommer 2022 liege dieser mit den geplanten weiteren Vorgängen in der Causa zur Prüfung auf.

Dem “Standard” vorliegenden Unterlagen zufolge planen sowohl WKStA als auch die Staatsanwaltschaft Wien, die zusätzlich die Wiederaufnahme von anno dazumal eingestellten Ermittlungen in einer anderen Inseratenaffäre gegen Altkanzler Werner Faymann und Ex-Infrastrukturministerin Doris Bures geprüft haben soll, seit Juli 2022 die Einstellung der Ermittlungen gegen sämtliche Rote.

Der Vorhabensbericht liegt zur Genehmigung im Justizministerium. Dort wird die ungewöhnlich lange Dauer damit begründet, “dass eine für die Prüfung entscheidende Rechtsfrage durch die Rechtsprechung erst im Herbst 2023 abschließend geklärt wurde”, wie es in einer Stellungnahme hieß. Außerdem sei erst Ende September 2023 der letzte für das Ministerium in der Causa relevante staatsanwaltschaftliche Bericht eingetroffen. Inzwischen sei aber “die Bearbeitung durch die Fachabteilung abgeschlossen” worden.