
Mordfall Leonie (13): Cleverer Schöffe überlistete die drei Afghanen
Die Laiengerichtsbarkeit in Österreich ist nicht unumstritten. Im Prozess um die ermordete Schülerin Leonie (13) aus Tulln erwies sie sich jedoch als Glücksfall. Denn es war ein Geschworener, der die angeklagten Afghanen des Mordes überführte.
Über ein Jahr hatte die Staatsanwaltschaft im Fall Leonie (13) gegen drei afghanische Flüchtlinge (19, 20, 23) ermittelt. Die Beschuldigten hatten der Schülerin aus Tulln Drogen eingeflößt, dass völlig widerstandslose Mädchen dann nacheinander missbraucht. Leonie starb einen qualvollen Erstickungstod.
Für jeden Normalbürger handelte es sich um einen grausamen Mord an einem Teenager. Die Staatsanwalt entschied sich anders: Sie klagte das Migranten-Trio wegen Vergewaltigung mit Todesfolge an.
Ein schwerer Schlag vor allem für Leonies Eltern und deren vier Geschwister, die nicht verstehen konnten, warum es sich beim Tod des Mädchens nicht um einen Mord gehandelt haben soll.
Richterin: "Jetzt sind wir beim Mord"
Der Knackpunkt: Für eine Verurteilung wegen Mordes musste zumindest der bedingte Vorsatz nachgewiesen werden. Es musste erwiesen werden, dass die drei Angeklagten Leonies Tod zumindest billigend in Kauf nahmen, als sie ihr Drogen ins Getränk mischten: Kurzum: Der Beleg musste her, dass die Afghanen wussten, was sieben Ecstasy-Tabletten bei einem 13-jährigen Mädchen verursachen können – nämlich deren Tod.
Was die Ankläger nicht schafften, gelang im Prozess einem gewieften Geschworenen. Er fragte den Erstangeklagten ganz einfach, ob er auch schon mal eine Ecstasy-Tablette genommen habe und wie es ihm ergangenen sei. Der verblüffte Angeklagte bejahte und erzählte, wie weggetreten er nach der einen Tablette war. Und er schilderte, dass er anderen Konsumenten geraten habe, immer nur eine viertel Tablette zu schlucken.
“Und dann geben sie einem Mädchen heimlich sieben Stück?”, sagte der Geschworene zurück.
Es war der Moment, in dem der Prozess kippte und die vorsitzende Richterin anklingen ließ: Jetzt sind wir beim Mord.
Und so kam es auch: der Afghane erhielt lebenslang, seine Komplizen 20 und 19 Jahre. Wegen Mordes, nicht wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Leonies Eltern fielen sich in die Arme.
Kommentare
ein Schöffe hat also wesentlich zur Verurteilung beigetragen ….. naja – nicht gerade ein Ruhmesblatt für den Staatsanwalt dessen Aufgabe es eigentlich gewesen wäre…… Und wieder mal zeigt sich: DER GESUNDE HAUSVERSTAND ist nunmal nicht zu ersetzen …… was unsere Unis für “Absolventen” produzieren sieht man ja anhand diverser Plagiatsvorwürfe/-fälle
Nach dem Absitzen, sofort ausser Landes bringen und aufs Hirn tätowieren, daß er nie wieder in die EU darf.
Für solche Verbrecher muss die Wiedereinführung der in den 70ern abgeschafften Arbeitshäuser umgesetzt werden.
@darknox: ich sage nur Sibirien.
Die Strafen sind trotzdem zu mild.
Jetzt muss die Abschiebung erfolgen auf nimmer Wiedersehen.
Die haben ein lebenslanges Bleiberecht im Knast in Österreich erwirkt, mit Vollpension
Wie wir aus den Medien ja wissen, sind es Muslime. Na ja, was wäre passiert, wenn diese Straftat in einem IS-Staat vorgekommen wäre. Ein Scharia-Gericht hätte in einer Stunde das Urteil einstimmig ausgesprochen und vielleicht schon am nächsten Tag das Todesurteil vollstreckt. Aber in der ach so unverzichtbaren Demokratie mit seinem überborderden Rechtsstaat sind die Guten in spätestens 15 Jahren auf freien Fuss und genießen glücklich die wundersamen Gaben von den Ungläubigen ein Leben lang. Von einer Alma Zadic darf man Härte gegen Mörder nicht erwarten. Es sind ja auch nur Menschen, deshalb gibt es keine Zustimmung zur Sicherungshaft und massiven härteren Gefängnisaufenthalten. Na ja, so lange es einem selber nicht betrifft, ist man gnädig, ansonsten fordert man die absolute Härte.
Jap können ihr sich erinnern an Marko aus DE und es gab keine Vergewaltigung
Könnten Sie sich erinnern
Das unterscheidet halt einen zivilisierten Rechtsstaat von einem Islamischen Staat. Allerdings eine Abschiebung zu den Taliban würde ich begrüßen.
und sowas wird in dieses <( unseres ? ) land gelassen !
Egal warum ich das weis und weshalb aber ja so funktioniert das. Warum das “hochbezahlte Profis” nicht immer schaffen hat damit zu tun, dass die Beklagten natürlich vorbereitet sind und genau wissen, wo sie mit ihren Aussagen aufpassen müssen. Fachliche Befragung läuft fast immer rein auf Sachebene, erwischt du sie aber im richtigen Moment auf der Gefühlsebene, plappern sie gerne mal drauf los. Natürlich, Gratulation an den Schöffen.
Bezüglich einiger Kommentare möchte ich klarstellen, dass eine RICHTERIN in der Verhandlung den Angeklagten doch keine Fragen stellt! Sie beurteilt eher, ob Fragen der Anwälte zulässig sind und von denen gestellt werden dürfen…
Weiters begrüße ich das Urteil, weil es hinsichtlich der Abscheulichkeit der Tat dieser Asylwerber als angemessen scheint.
Die grauslichsten Details dieses Verbrechens werden von den meisten… linken Mainstream-Medien aus ideologischen Gründen verheimlicht und vertuscht:
-Die 13-jährige Leonie wurde von den Afghanen auch ANAL vergewaltigt!
-Die haben ihre abscheulichen Taten sogar zur eigenen Belustigung auf Handy gefilmt!
-Und einer dieser Täter hat in einer Vernehmung gesagt: “Diese scheiß Christin hat es nicht anders verdient.”
Und solche menschen-verachtenden Subjekte werden vom roten Wien (auf Kosten der Steuerzahler…) voll alimentiert. Das ist wie ein jahrelanger All-inclusive-Urlaub für die, welchen die rechtschaffenden Bürger bezahlen dürfen…
Ich bitte darum, die Wahrheit nicht zu zensurieren, so wie es Twitter leider machte.
Keine Fragen durch den Vorsitzenden in der mündlichen Verhandlung? Wo in der StPo soll das denn festgelegt sein? Der Sinn einer mündlichen Verhandlung ist ja gerade, dass sich der Richter einen eigenen persönlichen Eindruck von den Parteien seines Prozesses machen kann.
Was sind das für Menschen, die auf so einen guten Kommentar den Daumen runter anklicken? Können nur von der Grünen Sekte sein.
Reden sie keinen Unsinn, in Österreich darf ein Richter sehr wohl alles fragen
Das zeigt ja wirklich von Spezialisten in unserer Zuständigen.
Da fragt man sich schon, wie schauts mit all den Fällen bis dato aus???
Für solche Fragen sollte es eigentlich hochbezahlte Profis geben (Staatsanwalt, Ankläger etc.). Das erinnert ja schon bald an “Natürlich Blond”. Bravo dem Schöffen.
Ich darf noch anmerken, Gott sei Dank gibt es die Laiengerichtsbarkeit und nicht nur die Fachidiotengerichtsbarkeit. Genanntes Beispiel zeigt die Abgehobenheit, die Unkenntnis der Realität und die Schulbuchweisheiten dieser Pseudo-Rechtssubjekte. Dilettanz und Chaos ohne Laiengerichtsbarkeit wären vermutlich unermesslich. Der Dank gebührt der Laiengerichtsbarkeit in Österreich. Diese sollte massiv verstärkt werden, um die Dilettanz hintenanzuhalten. Man fragt sich, ob die Unabsetzbarkeit von Richtern auch nur der Anfütterung dient? Gerade in diesem Bereich ist ein Wechsel nach kurzen Perioden der bewusste Verzicht auf Korruption, Parteilichkeit und Einfluss durch Politfilz. Dass dies nicht verfassungmässig festgelegt ist, zeugt von den Subjekten, die eine Verfassung mit Fangnetz und Vorteilsgebung bestimmter Subjekte anstrebte. Das ist Niedertracht aus tiefster Schublade, durch Unrechtssubjekte, Parteilichkeit und Antidemokaten erschaffen.
Eine Änderung ist seit Jahrzehnten überfällig.
Besonders schlau ist der konkrete Staatsanwalt nicht? Oder hat er nur eine Weisung befolgt?
Weisung oder Politgünstling, der es halt nicht besser kann.
Der Schöffe ist ein Held, aber was ist unsere Staatsanwaltschaft = geknechtet und geknebelt von den linken Gutmenschen.
Solange die Politik nur immer von Einzeltätern spricht und das man nicht vorverurteilen soll (gilt natürlich nicht für Rechte, Ironie off), solange wird sich nichts ändern…oder erst wenns einen Politiker betrifft!
Was Richter und Staatsanwälte nicht schaffen, macht ein rechtsbewusster Bürger wieder gut…
Was würde wohl ein rechtsbewusstes Volk im Bezug auf die Migrations- und Korruptionsfälle in Österreich schaffen…
Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt! Danke
Da stellt sich mir die Frage, warum es den vernehmenden Beamten und der Richterin nicht gelungen ist, diese Fragen zu stellen? Das wird doch wohl nicht etwa Absicht gewesen sein? Wurden die hereingeschneiten Herrschaften amtlich nur zu ihrer schweren Kindheit befragt?
das würde man sich von einer Richterin oder einem Staatsanwalt erhoffen. Sie sind leider aber meistens schon meilenweit von der Lebensrealität entfernt…
Ich hoffe, dass wir die Typen nicht auch noch erhalten müssen, d.h. sie werden doch abgeschoben, oder??
Ein Held! Die größte Gerechtigkeit für Leonie wäre die REMIGRATION in die Mitte des politischen Diskurses zu stellen.