Der Tatverdächtige wurde unterdessen auf die Krankenstation der Justizanstalt (JA) Josefstadt verlegt. “Es geht ihm nicht so gut”, verriet Verteidiger Gregor Klammer am Montagnachmittag der APA. Demnach war er zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert, zog sich nach den Schüssen seine Oberbekleidung aus, setzte sich in den Innenhof der Gemeindebauanlage in der Winarskystraße, trank aus einer Wodkaflasche und kollabierte, als er von der Polizei festgenommen wurde. Wie die Landespolizeidirektion später mitteilte, soll der Mann über drei Promille intus gehabt haben, was am Montag zu Spekulationen über eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit führte.

Gerichtsmediziner: "Man kann bis zur Alkoholvergiftung zurechnungsfähig bleiben"

Dazu meinte der erfahrene Gerichtsmediziner Christian Reiter, der seit Jahrzehnten für die Justiz Gutachten erstattet: “Man kann bis zur Alkoholvergiftung zurechnungsfähig bleiben.” Bei der Beurteilung, ob eine derart hochgradige Berauschung vorliegt, dass sie eine Zurechnungsunfähigkeit bewirkt, komme es nicht auf den gemessenen Alkoholwert an, betonte Reiter im Gespräch mit der APA. Jeder Mensch habe bezüglich Alkohol unterschiedliche Toleranzgrenzen und vertrage Alkohol anders. Ausschlaggebend sei daher, ob sich aus dem Verhalten einer alkoholisierten tatverdächtigen Person schließen lasse, dass diese im Tatzeitpunkt noch zu zielgerichtetem Handeln und Wahrnehmen der unmittelbaren Umgebung fähig war. (APA/Red)

Sehen Sie hier das Video von der Festnahme des Bierwirts.