
Drohung mit neuen Chats: Ergebnis bei Strache-Prozess vertagt
Zehn Verfahren der WKStA gegen HC Strache endeten in einer Einstellung oder mit einem Freispruch. Nur einen einzigen Urteilsspruch musste der EX-Vizekanzler bisher einstecken, und der wurde vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben. Bei der Neuauflage könnte sich das Urteil nun verzögern.
In der Neuauflage des Prozesses gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) wird am Donnerstag am Straflandesgericht Wien ein Urteil erwartet. Die Verhandlung musste zum Teil wiederholt werden, da das Oberlandesgericht Wien (OLG) das Ersturteil aufgehoben hatte. Strache und der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, hatten bedingte Haftstrafen erhalten.
Weitere Chats vorgelegt
Das vom OLG aufgehobene Ersturteil gegen Strache wegen Bestechlichkeit betrug konkret 15 Monate, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei – gespendet.
Gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages gab die Richterin – ohne Details zu nennen – bekannt, dass die WKStA noch weitere Zeugen beantragt und weitere Chats vorgelegt hatte, was ein Urteil möglicherweise verzögern könnte. Allerdings bezweifelte sie zumindest, ob wirklich jede einzelne Meldung für das Verfahren relevant ist. Grubmüllers Seite wiederum beantragte die Befragung des SPÖ-Abgeordneten Christoph Matznetter um zu beweisen, wie sich der Angeklagte über die SPÖ geärgert hatte.
Kommentare
Wer glaubt das sich die FPÖ von einem Arzt um lumpige 12000 ein Gesetz bezahlen lässt, kann im Oberstübchen nicht ganz dicht sein. Man will mit aller Kraft und Macht Strache Brechen und Ruinieren, samt FPÖ. Strache liegt schon am Boden, bei der FPÖ wird es ihnen nicht gelingen. Die kommt um so stärker zurück..
Es war einmal vor locker.30 Jahren ein Chef der Casinos Austria. Um die Leute zum Spielen animieren, bediente er sich der Jetons vom Casino. Gewann er, steckte er das Geld in seine Hosentasche. Verlor er, war es das Geld vom Casino. D.h.: der Staatsanwalt hat kein Risiko. Verlieren tut stets der Angeklagte, weil er muss die Verfahrenskosten selber zahlen. Wer unschuldig ist, kann und darf nicht auf andere Weise verlieren. Da müsste die Alma Zadic das Gesetz ändern. Das wird sie nicht tun.
10 Flops bei 10 Verfahren gegen Strache, und man sucht noch immer nach weiteren möglichen Verfahren ? Man hat mit Ibiza dem Sturz von Schwarz -Blau erreicht .. ..und jetzt haben wir Schwarz Grün …..ist somit noch viel schlimmer geworden !! Wie mein Großvater schon immer gesagt hat, Grün soll der Garten sein aber keine Regierung !! 👎🤮🤮
Wo waren diese neuen Chats am ersten Verhandlungstag???
Straches Anwalt arbeitet ab jetzt “pro bono”, also ohne Honorar. Warum die Staatskasse die Anwaltskosten bei Freisprüchen nicht übernimmt, ist mir ein Rätsel! In diesem Fall geht es um einen Streitwert von 12.000 Euro. Das sind z.B. für die Gewessler Peanuts. Die verschleudert hunderte Millionen mit ihrem Parteikollegen in der Hofburg.
Der oberste Hüter des Rechtsstaates schweigt weiter zu den Machenschaften der WKSTA. Welche der D o k t o r a Zadic untersteht. Alles klar!
Plötzlich will man “neue” Chats” präsentieren.
Da darf man sich fragen warum man sie bisher zurückgehalten hat, wenn sie doch so wichtig und bedeutend sind.
Warum also hat man nicht alle “Beweise” beim ersten Prozess vorgelegt?
Hat man das bewußt so gemacht und wenn ja warum?
Die Staatsanwälte der WKSTA sollten mit ihrem Privatvermögen für den finanziellen Schaden der von ihr angepatzten aber dann nicht verurteilten Unschuldigen haften.
Eigentlich gehören die Staatsanwälte der WKStA vor ein Gericht gestellt. Bei den vielen Rechtsbrüchen, die sie bisher begangen haben. Aber leider traut sich niemand, die Herrschaften zu belangen.
So so. Zählen Sie mal die vielen Rechtsbrüche auf.
Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten
Die WKStA muss wirklich Langeweile haben, wenn die sich permanent an Strache festbeissen.
Aber wenn es gegen Konservative geht, dann ist jedes Mittel recht.
Ich drücke ihm jedenfalls die Daumen, dass sich auch dieses Verfahren in Luft auflöst.
Wer bezahlt die erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten ? Eigentlich sollten die Damen und Herrn Oberstaatsanwälte der WKStA mit ihrem Privatvermögen dafür einstehen. Muss ja schließlich auch Herr Strache.
Und???
Strache musste weg um jeden Preis, dead or alive, wie damals Jörg Haider! Selbst für die Lehrbuben, wie Kickl und Konsorten hat es sich nur um eines gedreht, „ die Machtergreifung der stärksten Partei, die nur einen Mann zu verdanken war, nämlich HC Strache!!!
Wie Weltfremd ist das eigentlich um 12.000 Euro Spende ein Gesetz ? Wenn nur mehr geklagt wird um jemanden finanziell Hinzurichten hat sich das Recht aufgehört . Es ist wirklich erbärmlich was in der Justiz abgeht .