
Blamage vor Gericht: OGH verdonnert ORF zu Strafzahlung an Gerald Grosz
Der ORF hat in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gerald Grosz eine Niederlage erlitten. Nun muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem einstigen Bundespräsidentschaftskandidaten eine Entschädigung zahlen.
Ein Antrag auf Erneuerung des Verfahrens ist vom Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen worden. Das Landesgericht für Strafsachen und das Oberlandesgericht Wien hatten zuvor festgestellt, dass in einem Interview mit Grosz der unwahre Eindruck einer strafgerichtlichen Verurteilung erweckt wurde.
Anlass für den Rechtsstreit war ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah, weil laut Moderatoren das Wort strafrechtlich im Verlauf des Interviews nie gesagt wurde.
"Diffamiert und verleumdet"
Der Blogger sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF “diffamiert und verleumdet”. Das Landesgericht sprach ihm eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000 Euro zu und trug dem ORF auf, das Urteil zu veröffentlichen. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil. Ein Antrag des ORF auf Erneuerung des Verfahrens, der sich auf eine behauptete Verletzung im Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung stützte, wurde nun vom OGH zurückgewiesen. Dem Antrag komme keine Berechtigung zu, so das Gericht.
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Kommentare
“Pensionist” sie sind eine Schande für alle Pensionisten
Sinnbefreites findet man ausschließlich im ORF.
Ich dachte sie gucken keinen ORF.
Grosz-artig! Gratulation! So ist es genau richtig – nur leider müssen die Bürger trotzdem die Zeche zahlen. Das ist schon sehr dreist; da lässt sich hervorragend streiten.
Herr Grosz!
Die Lügnereien im roten Bonzen TV haben zumindest hier ihr Ende. Und eine Frau Schnabel darf weitermachen wie bisher – eine Schande!
Ich habe mir gestern zum ersten Mal auf oe24 die Sendung mit Fr. Schütz und Grosz angesehen. Das ist dermaßen peinlich. Man fragt sich, was diesen Sender veranlasst, die FPÖ dermaßen zu pushen. Hätte von Fr. Schütz nie gedacht, dass sie sich zu so etwas hergibt. So etwas Sinnbefreites
Na dafür das sie das als sinnbefreit hinstellen sind die quoten aber enorm hoch. Nur weil sie die fpö nicht mögen heisst das nicht das man sie beschimpfen muss. Was man von den anderen parteien erwarten kann sieht man ja. Jeder darf seine meinung äussern ob ihnen das nun passt oder nicht.
Sie sind vielleicht witzig. Die FPÖ und ihre Fans machen doch nichts anderes, als alle, die nicht ihrer Meinung sind, zu beschimpfen. Und ich habe einfach meine Meinung kundgetan. Genau so, wie sie es gerne tun. Und die Quoten sind nicht einmal so hoch, wie es FPÖ Wähler gibt.
48h abschalten wäre besser.
Mag sein, dass der G.G. ein eloquenter Held ist. Mir ist nach 19 Jahren die Flucht von Mielke gelungen. Deshalb bin ich hoch sensibel gegenüber solch medienpräsenten Darstellern. Denkt an die Heilige Coronila. Wer ist und war von Anfang an der Opportunist?
Grosz! Einer der wenigen die unsere Existenz verteidigen. Und Gottseidank hat er a Pappn die unterstützt werden muß.
Ist die Staatsanwaltschaft schon aufgewacht? § 264 StGB:
Wer öffentlich eine falsche Nachricht über einen Umstand, der geeignet ist, Wahl- oder Stimmberechtigte von der Stimmabgabe abzuhalten oder zur Ausübung des Wahl- oder Stimmrechts in einem bestimmten Sinn zu veranlassen, zu einer Zeit verbreitet, da eine Gegenäußerung nicht mehr wirksam verbreitet werden kann, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Dieser Paragraph müsste den ORF ausdünnen.
Auch diese Strafzahlung bezahlen wir mit unserer Zwangsabgabe an den ORF!
An Grosz zahle ich gerne!