
Trotz Kritik: Zadic (Grüne) setzt ihr "weibliches Gesetz" durch
Das von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in rein weiblicher Form vorgelegte Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition den Justizausschuss des Nationalrats passiert.
Inhaltlich wird damit eine vor allem für Start-Ups gedachte neue Rechtsform geschaffen, die eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) darstellt. Ebenfalls beschlossen wurden Verschärfungen des Verbotsgesetzes.
Der von Zadic und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bereits im Frühling vorgestellte Entwurf sorgte im Sommer für eine kurze Diskussion sowie Kritik von ÖVP und FPÖ. Im Text finden sich durchgehend weibliche Formulierungen (z.B. “Gesellschafterinnenversammlung”, “Gründungsgesellschafterinnen”, “Geschäftsführerinnen”) ohne männliches Pendant. “Unsere Gesetze gelten zwar für Menschen aller Geschlechter gleichermaßen, verfasst wurden sie bislang aber immer nur in rein männlicher Form. Frauen waren stets nur ‘mitgemeint'”, so Zadic in einer Aussendung. “Wir drehen den Spieß jetzt um.” So sollen Gründerinnen und Unternehmerinnen in Österreich sichtbarer gemacht werden.
“Ich wüsste nicht, welchen Beitrag man für Geschlechtergerechtigkeit dadurch leistet, dass etwas, was man kritisiert, einfach umgedreht wird”, sagte damals ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker.
Mutter und "andere Person" sind automatisch Eltern
Inhaltlich baut die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) auf dem GmbH-Gesetz auf, verfügt aber – etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen – über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher AGs vorbehalten waren. “Verpackt” ist die neue FlexKapG in einem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz. Damit soll unter anderem auch das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden.
Aufgrund eines Initiativantrags von ÖVP und Grünen beschlossen wurden außerdem Änderungen bei der gesetzlichen Elternschaft: Bei Frauen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, gilt im Falle einer Kindeszeugung die Partnerin künftig auch dann als Elternteil, wenn das Kind nicht durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugt worden ist – eine entsprechende Einschränkung war vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Reparatur wurde eine Frist bis Ende 2023 gesetzt. Künftig wird die gesetzliche Elternschaft allein an den Umstand geknüpft, dass die Mutter und die andere Person zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Unabhängig vom Geschlecht gibt es also eine Automatik der gesetzlichen Elternschaft.
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Kommentare
Habe nichts dagegen, wenn alle Gesetzestexte statt wie bisher von grammatikalisch männlicher Form in weiblicher Form geändert werden. Es wird dann ausschließlich von Mörderinnen, Vergewaltigerinnen, Diebinnen, Betrügerinnen, Straftäterinnen etc. die Rede sein. Der Zusatz alle anderen Geschlechter sind jeweils mitgemeint bleibt Rechtskonform erhalten.
Gibt es noch eine Steigerung von soviel Blödheit? Ach ja, grün könnte passen.
Danke, Herr Zadic!
Warum werden meine Kommentare nicht veröffentlicht? Ich habe gedacht, wenigstens beim exxpress gäbe es Meinungsfreiheit. Nein, ich schreibe nicht zu schnell, alle paar Tage ein Kommentar wird wohl drin sein!
Die Sorgen der Zadic muss man einmal haben…
Die Grünen haben es Echt nicht.mit Verstand…
Ist doch völlig wurst!
Die nächste Regierung in der weder Grüne und Rote vertreten sein werden kassiert dieses Gesetz ohnehin sofort und gestaltet es geschlechtsneutral um !!
Schön langsam können wir nicht mehr über “Türkis-Grüne Koalition in Österreich” reden…Google Maps bietet die Funktion “Ausgangsort und Reiseziel vertauschen” an…Was sagt die ÖVP dazu?
Die Zadic ist selbst ein Fall für eine unabhängige Justiz!
Das nennt sich wohl Global Shaping,oder so!