
Prozess soll bald stattfinden: Teichtmeister wieder „verhandlungsfähig“
Bereits am 8. Februar hätte der Prozess gegen den Ex-Burgschauspieler beginnen sollen. Doch Florian Teichtmeister meldete sich kurzfristig krank. Nun dürfte die Verzögerung vorbei sein. Der zuständige Richter Stefan Apostol hatte in der Zwischenzeit weitere Ermittlungen verlangt, die nun eingelangt sind.
Seit mehr als drei Monaten ist der Prozess gegen Florian Teichtmeister (43) überfällig. Der Besitz von 58.000 Kinderpornografie-Dateien werden dem Ex-Burgschauspieler zur Last gelegt. Nun aber sind die Ergebnisse der vom zuständigen Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen bei Gericht eingelangt. “Sie wurden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bereits zur Kenntnis gebracht”, berichtete Christoph Zonsics-Kral, Sprecher des Wiener Landesgerichts.
"Schwerwiegende, vielfältige sexuelle Perversion” bei Teichtmeister
Damit dürfte der Prozess gegen den TV-Komissar in absehbarer Zeit also doch über die Bühne gehen. Eine konkreten Termin gibt es aber noch immer nicht. Ursprünglich hätte gegen den Mimen schon im Februar verhandelt werden sollen, doch dieser Termin abberaumt werden. Der Grund: Der Angeklagte meldete sich kurzfristig krank. Mittlerweile ist bei Teichtmeister aber wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben.
Seither läuft der einstige TV-Staar immer noch frei herum, obwohl der Gerichtsgutachter bei ihm eine “schwerwiegende, vielfältige sexuelle Perversion” sowie eine “langjährige Phase einer ausgeprägten Ergebenheit bezüglich Kokain” festgestellt hat.
Interessanterweise hatte der Richter zuletzt weitere Erhebungen in die Wege geleitet, die aus seiner Sicht zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung unerlässlich waren. Möglicherweise musste abschließend geklärt, ob auf den bei Teichtmeister sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.
Massenhaft Kinderporno-Material gesammelt
Die Vorwürfe gegen Teichtmeister sind schwerwiegend. Die Staatsanwaltschaft Wien legt ihm zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Teichtmeister soll das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen -–unabhängig davon, wann die Verhandlung gegen ihn stattfindet.
Kommentare
Wann war der nicht verhandlungsfähig? Welcher Gutachter hat das überprüft? Vermutlich ein guter Freund seines Anwaltes. Jedenfalls werden es immer mehr, die seine Verurteilung fordern und das ist gut so. Solche Leute gehören verurteilt, anschließend in einer festen Einrichtung therapiert und da sollen sie bleiben, bis ein Gutachterteam aus “echten” Fachleuten sie wieder freilässt. Außerdem sollte er sich bei den Eltern dieser missbrauchten Kinder entschuldigen und das via TV öffentlich.
Seine sexuellen Höhepunkte erlebt er dann nicht durch das Eingesperrt sein, sondern durch das Zusammengesperrt sein. Und es wird nicht im Kindergarten sein.
Wenn sich jemand auch nur einen Kinderporno anschaut, ist der grundlegend krank und abgrundtief verachtenswert. Wenn einer über 50000 solcher Dateien gespeichert hat, braucht man sich keine Gedanken mehr über dessen Geisteszustand zu machen. Der gehört dann für den Rest seines Lebens von der Gesellschaft abgekapselt. Und der hat als verhandlungsfähig zu gelten.
Der Konsument von solchen Grauslichkeiten ist nicht weniger schuld am unvorstellbaren Leid hilfloser Kinder, als diejenigen, die sowas “produzieren”, einzig das Strafausmaß für Produzenten und Akteure sollte noch um ein Vielfaches schlimmer sein.
Und jeder, der sowas entschuldigt oder relativiert, macht sich der Beihilfe daran schuldig.
Ich finde Kinderpornographie hochgradig geschmacklos. Ich halte es aber auch für falsch, dass man für das bloße Betrachten von Bildern eingesperrt werden kann. Das ist ein Rechtsverständnis wie man es es nicht einmal im Mittelalter hatte. Die Staatsanwaltschaft müsste schon einen konkreten Kausalzusammenhang finden, der beweist, dass ein Bild wegen dem Betrachter produziert wurde. Lediglich pauschal dies anzunehmen ist meiner Ansicht nach völlig unzureichend, um jemanden abzuurteilen. Das ist ja nicht einmal ein Indizienbeweis! Leider sind die meisten Menschen in dieser Frage rein emotionsgesteuert unterwegs und für sachliche Argumente unzugänglich.
Ob Betrachten oder filmen… Straflager bis zum Lebensende
Mal ganz sachlich nachgedacht : ok, der hat eine schwere Störung und schaut sich zur Selbstbefriedigung Bilder von missbrauchten Kindern an, aber warum braucht er dafür 58.000 Stück ???
Ich meine 100 würden doch ausreichen, oder nicht ?
Wieviele Methoden wird es geben ein Kind zu mißbrauchen ?
Nach allerspätestens 500 hat man doch alles gesehen.
Also für mich sieht es aus, als wäre er auf der Suche nach etwas besonderem, etwas außergewöhnlich perversen gewesen.
Nicht von dieser Welt, und das Kokain hat die Sache nur extrem verschlimmert. Ob sowas noch mit Medikamenten und Therapien zu retten ist ? Ich habe schwere Zweifel.
Warum sitzt er nicht in U- Haft?
Verhandlungsfähig war er ja immer. Wahrscheinlich mussten noch ein paar schwere Beweise verschwinden und hat dafür Zeit gebraucht. Bin gespannt, wie die Anklage lauten wird.
Ausgeburt des Perversen.
Was bedeutet bald? Wird VdB den Prozess noch erleben?
Was ist wenn er wieder plötzlich erkrankt wird das Verfahren dann eingestellt ???
Der hätte doch längst in U-Haft genommen werden müssen, und zwar in einer Zelle mit Vätern die ihre Kinder lieben und alles tun, um sie zu schützen !
Warum bekommen “Promis” immer wieder Sonderrechte, während kleine Diebe oft härtere Strafen erhalten ?!
Teichtmeister hatte nun genug Zeit für seine Rolle vor Gericht zu lernen, er ist ja Schauspieler. Außerdem hatte er mit Hilfe der Verzögerungstaktik auch Zeit, seine Mittäter zu warnen und zu briefen. Es ist zu erwarten, dass seine Mittäter nicht behelligt werden und Teichtmeister mit einem milden Urteil davon kommt. Im ORF wird er dann seine Karriere unbehelligt fortsetzen. Hoffentlich nur in Produktionen ohne Kinder.
Mit “schön reden” und psychischen Störungen werden diese widerlichen Straftaten NIEMALS aufhören! Die Justiz sollte ENDLICH ein Exempel statuieren und harte Strafen aussprechen. Aber leider werden diese unsäglichen Handlungen immer mit einem ” klapps auf die Finger” geahndet…NUR Bilder angesehen und heruntergeladen??? Was wäre dann die Steigerung gewesen?? Himmel hilf, das möchte ich mir nicht vorstellen müssen….!!!
Die Richterschaft sollte ihm klar machen das sein Verhalten Abnorm der letzten Instanz ist …auch ein Künstler muss das Versehen…und die Bestrafung dem entsprechend
Einsperren,einsperren und nochmals einsperren ! Zum Schutz der Kinder!
Solche Menschen gehören ein Lebenlang weggesperrt.
mit „bald“ ist hierbei noch dieses Jahrhundert angedacht?