26.701 Euro verdient Bundespräsident Alexander Van der Bellen (78) jedes Monat brutto. Dafür sollte er auch manchmal die Zähne zusammenbeißen, fordern Kritiker. Doch bereits vor den Prozessen gegen den Herausgeber der Plattform „report24“, Florian Machl, zeigte sich der Bundespräsident öfter in seiner Ehre gekränkt, als seine Amtsvorgänger. So ergab eine Beantwortung der Bundespräsidentschaftskanzlei an FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker anlässlich der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 117 StBG zutage, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen in sieben Fällen eine solche Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen übler Nachrede bzw. Beleidigung zugelassen hat.

Vier Verurteilungen

Für Hafenecker war bereits vor Van der Bellens jüngster Niederlage in 2. Instanz klar: „Bundespräsident Alexander Van der Bellen dürfte in der Bevölkerung weder über große Beliebtheit, noch über großes Vertrauen verfügen, was aufgrund seiner parteiischen Amtsführung kaum verwundert. Doch das Staatsoberhaupt dürfte auch sehr dünnhäutig sein, was Kritik an seiner Person betrifft.“ Beispiel dafür? Der Bundespräsident hätte in der Zeit der Corona-Pandemie “die Verfassung mit Füßen getreten” und VdB hätte “die Spaltung der Gesellschaft zugelassen”, waren die Aussagen, wegen denen dem Journalisten Machl sogar eine einjährige Haftstrafe drohte und er monatelang prozessieren musste. In einem anderen Fall wurde sogar ein von der Staatsanwaltschaft selbst bei Van der Bellen angestrengtes Verfahren von dieser wieder eingestellt. In einem anderen Fall wurde ein Bürger zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert und in vier Fällen endeten die Gerichtsverfahren in Verurteilungen, fasst Hafenecker zusammen.

Bewies sehr viel Verständnis: Thomas Klestil

Amtsvorgänger waren offenbar gütiger

Wie außergewöhnlich das Vorgehen Van der Bellens gegen kritische Bürger ist, wird deutlich, wenn man sich das Verhalten seiner Vorgänger Fischer und Klestil ansieht. Diese übten ihr Amt offenbar mit mehr Güte aus, erteilten keine einzige Ermächtigung zur Strafverfolgung. Dabei war es nicht zuletzt nach dem Zustandekommen der ersten schwarz-blauen Bundesregierung zu massiven Anfeindungen gegen den damaligen Präsident Klestil gekommen. Prekär am Vorgehen des aktuellen Amtsinhabers ist vor allem, dass die Betroffenen nicht selten auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben, wie Hafenecker betont. Der FPÖ-Abgeordnete meint, es sei höchste Zeit, dass der entsprechende Paragraph überarbeitet gehöre. „Strafen wegen ‚Majestätsbeleidigung‘ haben im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren.“

War auch in 2. Instanz gegen den Bundespräsidenten erfolgreich: report24 Chefredakteur Florian Machl