
Ruth Pauli: Die Wut über Zadic wächst
Mit jedem Statement der Justizministerin wächst die Wut: Sie ist einfach nicht lernwillig. Nur: Mit ihrer Halsstarrigkeit wird sie dafür verantwortlich sein, wenn – wie zu befürchten ist – das Martyrium der kleinen Leonie nicht der letzte derartig schreckliche Vorfall ist.
Man neigt ja dazu, Schrecken aus dem Gedächtnis zu drängen. Die bewegende exxpress-Kolumne von René Rabeder über den grauenhaften Mord an dem 16jährigen Steyrer Mädchen Michelle vor zweieinhalb Jahren aber nimmt uns jede Chance, uns daran zu klammern, dass das grausame Leiden und Sterben der 13jährigen Leonie ein schrecklicher Einzelfall wäre. Nein. Da gibt es zu viele Parallelen bei den Tätern, bei den Gründen, warum sie in Österreich und noch dazu auf freiem Fuß waren. Und auch wenn Alma Zadic wortreich ihr „Mitgefühl als Mutter“ mit den Eltern der Ermordeten beteuert: Ihr plumpes Abschieben der Verantwortung aus dem Justizbereich ist das Ermöglichen der nächsten Tragödie.
Bürger haben das Recht, vor einem Zuzug von Mördern geschützt zu werden
In beiden Fällen geht es um junge, teilweise immer noch jugendliche Afghanen – die sich eigentlich gar nicht hätten des Schutzes eines Gastlands erfreuen dürfen. Die Peiniger und Mörder der kleinen Leonie waren bereits in Österreich straffällig geworden. Und der Mörder von Steyr war wegen eines Mordes in seiner Heimat zu uns geflüchtet: Doch nach der Menschenrechtskonvention darf man nicht dorthin abgeschoben werden, wo man die Todesstrafe zu erwarten hätte – heißt es.
Und da frage ich mich – und wahrscheinlich nicht nur ich: Würde diese Klausel wirklich für Mörder gelten, die sich durch Flucht ihrer Strafe entziehen, wozu bräuchte es dann Auslieferungsabkommen zwischen den Rechtsstaaten dieser Welt? Also kann doch bitte die Tatsache, dass einem zu uns geflüchteten Mörder in Afghanistan die Todesstrafe droht, nicht dazu führen, dass er bei uns durchgefüttert und auf unsere Mädchen losgelassen wird! Da interpretieren die vielen Asylanten-Versteher von Zadic bis zum medial omnipräsenten Menschenrechts-Experten Martin Novak wohl einiges falsch. Denn einen Asylgrund „drohende Strafe für Mord“ gibt es noch nicht – aber das Recht der Bevölkerung, vor einem Zuzug von Mördern geschützt zu werden sehr wohl.
Die Hauptursache des Problems ist der Verfassungsgerichtshof
Und auch das Recht der Österreicher, dass Straftäter unter den „Schutzsuchenden“ sofort und ohne Verzögerung außer Landes gebracht werden.
Und wieder ist es Alma Zadic, die von der Wurzel des Übels ablenken will. Alle – von Bundesasylamt bis Innenminister – sind schuld, aber die Justiz hat wie immer eine weiße Weste.
Das ist leider nicht so.
Da geht es nur ansatzweise um den von Welcome-NGOs finanzierten Gang durch die Instanzen. Hauptursache nicht nur der ausufernden Verfahrenslänge, sondern in den meisten Fällen der Unmöglichkeit, jemanden abzuschieben, ist jener Verfassungsgerichtshof, den man in der Republik Österreich nicht kritisieren darf.
Ich mache es trotzdem.
Das Bundesverwaltungsgericht wird in unerträglicher Weise schikaniert
Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wird von ihm mit „Präzisierungen“ schikaniert und in seinen Entscheidungen in einer Weise ausgehebelt, die unerträglich ist.
So wurde etwa die BVwG-Entscheidung, den Abschiebungsbescheid eines abgelehnten afghanischen Asylwerbers nicht aufzuheben, vom VfGH nicht anerkannt, weil die Feststellung, „die Versorgungssituation in Afghanistan sei angemessen“, nicht „näher begründet“ sei. Sollen die Richter hinfahren und nachschauen, wie die Lebensmittelregale in Kabul bestückt sind, bevor sie ihre Entscheidungen fällen? Ob sie es tun oder nicht: In beiden Fällen hat der VfGH bis auf weiteres eine Abschiebung verhindert.
In anderen Fällen hingegen reichen den obersten Unantastbaren wolkige Allgemeinplätze, um abgelehnte Asylwerber hier zu belassen. Bei einem abgelehnten Somalier ermittelte das BVwG, dass seine Heimatregion mittlerweile friedlich sei. Da hoben die Verfassungsrichter flugs die Ablehnung auf, weil ja in ganz Somalia immer wieder Bombenanschläge vorkämen…
Richter sind unabhängig, aber deshalb können sie nicht walten, wie sie wollen
Die Liste solch zweifelhafter Sprüche ließe sich beliebig verlängern. Sie erklären wohl auch, warum der Gang durch alle Instanzen – für die meisten Österreicher eine unerschwingliche Sache – bei der Asyl-Beschaffung so gerne beschritten wird.
Ja: Richter sind und sollen unabhängig sein. Aber heißt das, dass sie vollkommen ohne jede neutrale Überprüfung schalten und walten können sollen, wie sie wollen? Macht man das, öffnet man auch der Willkür einer eigenen Richter-Klasse Tür und Tor.
Die Justizministerin wäre berufen, sich einschlägige Erkenntnisse einmal genau anzuschauen. Weil sie doch ihr Amt in erster Linie für die Österreicher auszuüben hat. Und nicht für den Schutz von zahlreichen zugewanderten gewaltbereiten „Einzelfällen“.
Unbeeindruckt von dystopischen Meinungstrends und spitzzüngig gegen Nonsense-Gerede artikuliert sich auch Ruth Pauli (70). „Erst denken, dann twittern“, warnte die Autorin und langjährige ehemalige Innenpolitik-Redakteurin einmal. Schon früh blickte die gebürtige Wienerin über den österreichischen Tellerrand, ihre Studien- und Forschungsjahre führten sie in die USA, die Sowjetunion und nach Frankreich. Nach der Promotion über russische Literatur arbeitete sie unter anderem bei der „Wochenpresse“, der „Presse“ und dem „Kurier“. Sie brachte mehrere Bücher heraus, ob als Übersetzerin, Autorin oder als Herausgeberin.
Kommentare
Ein Asylanwalt, der auch immer wieder durch Rechtsmittel Asylverfahren in die Länge zieht, bringt es unbeabsichtigt auf den Punkt “Oder Österreich müßte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austreten (gemeint um Abschiebungen zu erleichtern)” Ja, Herr Doktor, das sollten wir machen. Weg mit der EMRK. Wenn die Grünen da nicht mitmachen, raus mit ihnen aus der Regierung. Bis dahin sollte der Innenminister einfach die Polizei anweisen, wegen des derzeitigen Asyl-Notstands Aslywerber aus den uns umgebenden sicheren Drittstaaten nicht über die Grenze zu lassen oder sofort zurückzuschicken.
Erstaunlich, was diese Ministerin von sich gibt.Diese Frau scheint fachlich ungeeignet und politisch extrem linkslastig zu sein.Ausserdem Ziehtochter von Pilz. Wo ist Kickl, der sonst in der Regierung alles anprangern? Hier hält er sich zurück, weil es nicht um das Kernthema “Kurz muss weg” geht.Welche miesen PolitikerInnen vertreten uns in diesem Land?
Offenbar liegt in Österreich im Asylbereich ein gravierender Systemfehler vor.
Denn es werden in Österreich offensichtlich Asylwerber oder sogar ausländische Straftäter von den Behörden und von den Gerichten unter Hinweis auf die EMRK mit Samthandschuhen angefasst.
Andererseits werden die Rechte männlicher Staatsbürger im Zusammenhang mit der diskriminierenden Wehr(ersatzdienst)pflicht bildlich gesprochen mit Militärstiefeln getreten.
Wo bleibt diesbezüglich der Aufschrei der Massenmigrationsfreunde und selbsternannten Menschenrechts-Aktivisten?
Das eben Beschriebene wiegt umso schwerer, als nicht wenige Asylwerber z.B. aus Afghanistan eigentlich Fahnenflüchtige sind, welchen in Österreich großzügig geholfen wird.
Wenn sich aber in Österreich ein Wehrpflichtiger nicht diskriminieren lassen will, „funktioniert“ der Rechtsstaat sehr wirkungsvoll und übt massiven Zwang aus.
Das passt doch alles nicht zusammen!
In jedem mental gesunden Volk (aber die Deutschen laut Adenauer krank, in den anderen wohlhabenden Völkern Europas aber heute kaum anders) würde so gewählt an Parteien und Politikern, daß solche Täter weder reingelassen noch dringelassen würden. Aber es werden zu 60-90% ewig solche Parteien an die Macht gewählt und dort lange gehalten, die (die Wechsel zwischen C-und S-Parteien brachten da kaum Änderungen) genau daran schuld sind, daß solche Vorfälle, Extremtaten passieren, solche Täter reinkommen und drinbleiben. Dagegen helfen auch die oft ganz anderslautenden regierungs-kritischen Umfragen wie 80% pro Sarrazin und vor kurzem 60% gegen weiteren Zuzug von Asylforderern (laut Ex-Verf.Richter Kirchhoff2 90% ohne Bleibe-Berechtigung!) nichts, denn das schlug sich kaum bis nie in den Wahlurnen nieder. Diese für das Gesamtvolk Gefragten wählen dann weiterhin die CDU Merkels (Etikett-Konservative woanders nicht viel besser) und-oder SPD (SPÖ) bzw. bleiben trotzig-infantil und dummstolz sich als Widerständler fühlend Nichtwähler zu je nach Wahlen 20-60%!! Würden letztere aber so wählen, wie sie denken gemäß den Umfragen, dann wäre die Parteienlandschaft schon längst umgepflügt!! Insbesondere kleine Parteien mit ihrer festen, treuen Anhängerschaft wie LINKE-PDS und GRÜNE profitieren von den Nichtwählern.
Gab es eigentlich im Exxpress eine Bekanntgabe, dass Waldhäusl ein entsprechendes Volksbegehren initiiert hat, das ab Mitte Juli unterzeichnet werden kann? Die Zeitungen schweigen dazu, es sollte aber breit bekannt gemacht werden, damit genügend Unterschriften einlangen.
Hier ein Beispiel, dass sich der VfGH trotz sachlicher Zuständigkeit geweigert hat, eine Beschwerde zu behandeln:
1996 hat sich ein Österreicher an den VfGH gewendet und behauptet, dass er durch die Wehrpflicht in seinem Gleichheitsrecht und in seinem Recht gemäß Art. 4 Abs. 2 iVm Art. 14 EMRK, nicht zu Zwangs- und Pflichtarbeit gezwungen werden zu dürfen, verletzt sei (siehe B 1498/96-4).
Diese Sache hat der VfGH aber nie inhaltlich behandelt, sondern dazu nur erklärt, sie habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weshalb deren Behandlung abgelehnt werden könne. Eine weitere Begründung gab es nicht.
Die Beschwerde wurde nicht veröffentlicht, weshalb sie nicht zu finden ist, als ob es sie nie gegeben hätte. Auch lässt sich nicht sagen, ob es neben dieser noch weitere solche Beschwerden gab.
Und die interessante Rechtsfrage, ob die die öst. Staatsbürger (m) diskriminierende Wehrpflicht tatsächlich einen höheren Rang als der Gleichheitsgrundsatz und sogar als die EMRK hat, ist weiterhin unbeantwortet.
Wehrpflicht ist keine Zwangsarbeit. Das wird international recht einheitlich so gesehen. Mit anderen Worten: Der Staat zwingt einen zu vielem – und darf das zumeist auch.
Wehrpflicht ist ausdrücklich vom Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit des Art. 4 EMRK (siehe eben dort) ausgenommen. Es ist also ein Ausnahmetatbestand zu dem genannten Art. und somit so zu sagen eine nach der EMRK erlaubte Zwangs- und Pflichtarbeit.
Aufgrund des Diskriminierungsverbotes des Art. 14 EMRK darf diese Ausnahme vom oben genannten Verbot aber nicht diskriminierend normiert sein, was sie in Österreich aber eindeutig ist.
Apropos VfGH:
Wenn der VfGH zum eigentlichen Inhalt einer Beschwerde nicht zuständig ist, muss meines Erachtens die gegebene sachliche Unzuständigkeit unbedingt akzeptiert werden, anstatt unter dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ eine Zuständigkeit über Umwege „herbei zu tricksen“.
Tatsächlich gibt es aber ein bekanntes Beispiel, dass der VfGH zu einer politisch brisanten Thematik trotz Unzuständigkeit in der eigentlichen Sache einer über Umwege angestrebten Beschwerdebehandlung Folge geleistet hat.
Dieses Beispiel ist aufgrund der konkreten Umstände meiner Ansicht nach rechtspolitisch und rechtsstaatlich äußerts problematisch.
Was den eigentlichen Inhalt der Sache anbelangt, mag die VfGH-Entscheidung je nach Sichtweise juristisch und politisch richtig gewesen sein.
Wie die Entscheidung zustande kam, ist aber aufgrund des “Zuständigkeitstricks“ für mich ein No-Go.
Ach ja, fast hätte ich es vergessen, es hat mit innerorts absichtlich zu schnell fahren zu tun …
Was bringt’s,es wird gemailt,gevotet,die Aufregung ist enorm,aber die,die etwas ändern könnten,sitze mit Hermelinkragen ,überbezahlt,denen ist es egal,was uns kleinen Steuerzahler aufregt.
Leider ist es so…
Zadic mag wohl bei uns aufgewachsen sein, ist aber ein trojanisches Pferd mit dem Wohlwollen des nichtgewählten und unfähigen BP.
Nach noch 2, 3 Leonies hat Fr. Zadic dann ganz andere Sorgen ob sie die unintegrierbare Brut abschieben soll, kann, muß …….
Bis auf Pilnacek und ein paar extrem Blaue vernehme ich keine Wut gegen die Ministerin. Frau Dr Zadic macht gute Arbeit. Was man alles so zusammenschreiben kann…..
Nur auf Twitter, derstandard.at, wienerzeitung.at und debatte.orf.at unterwegs?
Ich verrate Ihnen was: Dort wird sehr stark zensiert 😉
In Ihrer Blase vielleicht nicht …
Merken sie eigentlich ncht, dass Frau Zadic das Sprachrohr des Peter Pilz ist und von diesem ferngesteuert wird?
Selbstverständlich darf man Mörder, die die Todesstrafe zu befürchten hätten, ausliefern. Man muss sich lediglich unterschreiben lassen, dass der Mörder für diese Tat nicht hingerichtet wird.
Ich glaube nicht, dass es ein Schutzrecht für Mörder und sonstige Gewaltverbrecher gibt. Asyl bekommt man, wenn man wegen seiner Gesinnung oder Zugehörigkeit einer verfolgten Gruppe verfolgt wird.
Ein Land kann doch kein Leo für “normale” Straftäter sein.
Wenn jemandem in seinem Land für Mord die Todesstrafe droht, hat er das vorher gewusst. Er hätte lediglich keinen Mord begehen dürfen.
Das kann man doch nicht gleichstellen mit einem der wegen Zugehörigkeit zu einer Religion oder wegen beispielsweise Homosexualiät verfolgt wird.
In keinem Land wird ein Mörder hingerichtet wenn er den Mord im Ausland begangen hat.
Wartet es ab. Leonies Andenken wird von der Justiz ein zweites mal geschändet werden. Verurteilung nach Jugendstrafrecht, diverse Milderungsgründe aus Schutzbehauptungen, Strafmaß knapp an der Mindestestrafe (Danke Frau Edtstadler) und Freisprüche für “die nur Anwesenden”.
Da braut sich was zusammen.
Und das wahre Alter der afghanischen “Buben” wird die Staatsanwaltschaft auch ganz sicher nicht feststellen wollen….es könnte ja die Gefühle der Beschuldigten verletzen und diskriminierend sein.
Frau Zadic hat am 18 Juni gemeinsam mit der Diakoni und verschiedenen anderen NGO wie Amnesty International, ein glasklares Bekenntnis formuliert.
Die eindeutige und unmissverständliche Absicht jede Abschiebung, ich betone jede, nach Afghanistan mit allen Mitteln die dem Justzministerium zur Verfügung stehen zu verhindern.
Wenige Tage danach ein schrecklicher Mord an einem Kind, welches mutmaßlich unter Drogen gesetzt, vergewaltigt, körperlich schwer misshandelt und zuletzt erwürgt wurde und plötzlich sagt dieselbe Ministerin welche am 18 Juni eine Pressekonverenz gab etwas völlig anderes als vor ein paar Tagen.
Noch dazu fordert sie das Innenministerium auf bei notwendigen Abschiebungen nicht säumigen zu sein.
Ein Einspruch und somit die Befassung von Berufungsgerichten könne so habe ich die Ministerin verstanden, ganz leicht übergangen werden.
In der Sonntagsausagabe einer Tageszeitung sagt sie wörtlich zum Einspruchsrecht “Und genau für solche Fälle hat das Innenministerium die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung aufzuheben.”
18 Juni 2021 und 4 Juli 2021 zwei konträre Aussagen einer Ministerin zur selben Sache.
Wenn sich das Vergessen über Leonie gebreitet hat wird wohl wieder das gelten was man am 18 Juni beschlossen hat.
Die Bosniakin steht den Moslems kulturell halt näher als den Österreichern.
Heute macht die links-grün eingefärbte Justiz die Politik, ganz im Sinne der Linken SPÖ, NEOS, Grüne. Da darf kein Jurist kritisiert werden, die sind alle ‘die Justiz’ und sancrosanct. Das Geschrei, als Kurz das wagte, klingt noch in meinen Ohren. Da eine 2/3-Mehrheit für irgendwelche Änderungen benötigt wird und Kickl die ‘Kurz-muss-weg’-Psychose hat, wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern. Und Zadic weiterhin die Hüterin aller Muslime spielen.
Völlig richtig. Und Kickl geht es offenbar nur um seine verletzte Ehre, der er alles unterordnet, auch seine gesamte Partei. Wobei nicht die gesamte Justiz “sakrosankt” ist – bei dem Oberstaatsanwalt F. und dem ehemaligen Sektionschef P. ist interessanterweise härteste Kritik samt diversen Unterstellungen erlaubt (so wie damals bei den Tierschützer-Prozessen, wo auch gegen die Ankläger Stimmung gemacht werden durfte).
Das war aber vom ersten Tag an klar, dass diese Frau nie und nimmer ein öst. Herz hat.
Solange im Verfassungsgerichtshof und an der Spitze des Justizministeriums ideologisch denkende Personen sitzen, denen nicht das Wohl jener Leute am meisten am Herzen liegt, die sie mit Steuergeld bezahlen (Die Österreicher!!!), solange wird bei Vielen die Liebe für die Staatsform Demokratie allmählich erkalten. Denn so kann´s nicht weitergehen!
sie sagen es. das ist mehr eine karikatur einer demokratie, wenn höchstgerichte ohne demokratische kontrolle “weiterentwickeln” und dann sowas wie unser asylrecht rauskommt. eine farce.
b so einem staat der offensichtlich gegen einen arbeitet sollte man möglichst wenig steuergeld abliefern. solang nämlich geld für das asylwesen in allen seinen facetten da ist hab ich null verständnis für sparzwänge etc…
Danke Frau Pauli, dass Sie den VfGH als den zentralen Abschiebe-Verhinderer thematisieren! Ansonsten macht das nur Andreas Unterberger auf seinem Blog: https://www.andreas-unterberger.at/
So auch zuletzt in diesem Gastbeitrag: https://www.andreas-unterberger.at/2021/07/wie-man-jahrelang-ohne-asylgrund-in-sterreich-leben-kann/
Auf dieser Website wird auf die hanebüchenen Urteile des VfGH in Asylangelegenheiten im Detail eingegangen: https://asylwatchinoe.blogspot.com/
Ich frage mich, wo jetzt die ganzen BLM-Aktivisten sind, die im Vorjahr noch auf die Straße für einen getöteten amerikanischen Kriminellen demonstrieren gegangen sind oder die ganzen sonstigen Dauerempörten im “Kampf gegen Rechts”. Wo sind diesmal die Krokodilstränen der Frau Gewessler? Anscheinend war es auch hier wieder zum x-ten Male das falsche Opfer und der falsche Täter, die halt nicht so gut ins linke Narrativ vom bösen rechten, weißen Hetero-Täter und vom armen Minderheiten-Opfer passen!
Ganz so einfach kann man sich die Sache nicht machen, Kurz hat gewusst welche Laus er sich da in den Pelz setzt, wenn man mit den Grünen eine Koalition bildet.
Ich kann mich nicht erinnern, wüsste aber gern: haben die Grünen vor Abschluss des Koalitionsvertrages die linksextreme Frau Zadic, um deren Religionszugehörigkeit beharrlich geschwiegen wird, als Justizministerin genannt oder war das offen?
WER sind diese NGOs? Nennt endlich mal Namen!! Und woher haben die ihr Geld!! DAS ist die 1er-Frage!
Da gibt es einige bekannte Spendeninstitutionen, z.B. RKreu….,
Ev.Kirche in D sicher auch in Ö., dann
Caritas, etc. . Diese NGO’s Schiffe die tgl.
auf Lampedusa ankommen werden von denen finanziert und unsere Gerichte helfen da mit. Ist doch alles ein abgekartetes Spiel.
Es gibt keine NGO mehr, egal welche vorgebliche Hauptaufgabe sie im Namen auch führen mag, die mittlerweile de facto *nicht* auf der Asyl- und Flüchtlingsschiene unterwegs ist – schauen Sie mal auf die Homepages von Amnesty International, Caritas, Diakonie, SOS Kinderdorf, etc. – Und für wen werden wohl alle diese Deutschkurse abgehalten, die zwar für die Teilnehmer gratis sind, aber dennoch oft geschwänzt werden, und die dem Steuerzahler dafür nicht ganz so wenig kosten. Das Wort von der “Asyl-Industrie” hat schon was für sich: Die, die das abstreiten sind sehr oft dieselben, die in der einen oder anderen Form von dieser Industrie profitieren, wenn nicht mittlerweile sogar komplett abhängig sind.
Es gibt etliche Asyl-Hilfe-Organisationen in Ö. die viel Geld investieren um mit teuren Anwälten die Fälle von Flüchtlingen aus weit entfernten Ländern in Mittelasien u. Afrika durch alle juristische Instanzen u. bis auf europäische Ebene beeinspruchen u. bekämpfen.
Woher kommt das Geld dafür? Wenn man sich diese Asyl-Hilfe-Organisationen genau ansieht steht oftmals das Bankkonto dabei u. der Hinweis: “Spenden an uns können Sie steuerlich absetzen”.
Also:
Die Gesamtheit der österr. Steuerzahler unterstützt dieses absurde endlose verzögernde juristischen Berufungs- u. Beeinspruchungskarussell.
Organisationen die solcherart die Bürger u. Steuerzahler schädigen gehört der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt.
Zadic ist emotional und ideologisch in Ihrer Haltung gefangen. Sie kann in diesem Sinne nie für Österreich agieren. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht.
Auf den Punkt gebracht – vielen Dank für diesen ausgezeichneten Kommentar, Frau Pauli!
Muss widersprechen, das ist nicht die Grundaussage. Die Sinnspitze richtet sich gegen eine erhobene Judikative, die statt der Legislative die Gesetze macht.
Ja, so verstehe ich das auch.
Ich denke, gerichtliche Schritte sind, wie man sieht, angesichts der handelnden Personen mehr als problematisch.
Meiner Meinung nach sollte man das über den Hebel “Geld” angehen.
Konkret:
Abgelehnter Asylantrag und Ausreisepflicht –> keine Grundversorgung, keine Mindestsicherung, keine Wohnung, kein Handy etc.
Dafür ein Startbonus von zB 5000 EUR für den Neustart im Heimatland, wenn man ohne Schwierigkeiten zu machen geordnet ausreist.
Und so wie jede Firma bei anderen Verstößen de facto existenziell bedroht wird (Beispiel DSGVO, IT-Sicherheitsgesetz mit existenzbedrohenden Strafmaßen): für jede NGO, die erwiesermaßen fremdenrechtliche Verfahren mit falschen Aussagen behindert hat (und sei es in nur einem einzigen Fall) bzw. Anstiftung/Beratung von Asylwerbern zu falschen Aussagen geleistet hat (und sei es in nur einem einzigen Fall) –> Verlust von Gemeinnützigkeitsstatus und öffentlichen Fördergeldern
Wo ist die ÖVP, die sich bei Regierungsantritt damit gebrüstet hat, in Fremdenrechtsangelegenheiten (eines ihrer zentralen Wahlkampfversprechen) auch andere Mehrheiten als mit dem Regierungspartner zu suchen?
Und wo ist die FPÖ, der das auch ein zentrales Anliegen ist?
Falls deren Abgeordneten das nicht mehr wissen, seien sie erinnert: sie haben zusammen eine Mehrheit im Parlament, und das ist unsere gesetzgebende Versammlung.
Erinnern Sie sich alle, was Sie den Bürgern in diesem Land versprochen haben!
Gute Idee – 100% Ihrer Meinung !
Wenn der Bonus von zB 5000 EUR für den Neustart aufgebraucht ist sind sie wieder da, ohne Papiere aber mit anderem Namen.
Sie sprechen mir aus der Seele. Ich lasse mich nicht ins rechte Eck schieben aber eines ist klar aufgrund der Rechtslage und der falsch interpretierten Menschenrechtskonventionen ist es unmöglich geworden jemanden abzuschieben wenn er einen Fuß in unser Land gesetzt hat. NGO´s und vor allem die RA machen den Migranten falsche Hoffnungen und reizen alle Instanzen aus auch wenn kein Asylgrund besteht. Wenn Integration in der Zeit des illegalen Aufenthaltes passiert, muss dann das humanitäre Bleiberecht her. Sehr oft werden Kinder vorgeschoben. Mit Zadic als Justizministerin wird diese Entwicklung noch verstärkt! Das Ibiza Video wurde mE deshalb beauftragt um eine linke Allianz zu bilden (SPÖ, Grüne und neos), die dieses Milliarden-Geschäft betreibt.
Warum sollten Schutzsuchende (Migranten) die nicht nur bei uns, sondern bereits in ihren Heimatländern straffällig geworden sind, nicht ihren Schutz bei uns genießen? Möglichst in Gratis-Gemeindewohnungen + Grundversorgung und sonstige Sozialhilfen natürlich …
Interessante Grundaussage des Artikels: Zadic ist schuld, weil der VfGH so entscheidet, wie er entscheidet… Genau, sehr logisch.
Zadic könnte ja auch die Position von Fr.Pauli und der allermeisten Österreicher vertreten und als Justizministerin hätte ihre Stimme dann sehr großes Gewicht.
Sie tut es aber nicht und in diesem Sinne ist sie “mit schuld”.