Samthandschuhe für Klimakleber sind eine Sache – was aktuell passiert, geht vielen Wienern aber endgültig zu weit. Ungehindert tanzen Terror-Fans in Österreichs Hauptstadt auf der Straße, freuen sich über die Toten in Israel. Die Wiener Polizei löst solche „Versammlungen“ nicht auf.

LPD: Keine Geschehnisse hätten Versammlungsrecht verletzt

Peter Bußjäger, Universitätsprofessor für Staatsrecht, Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht an der Uni Innsbruck schreibt auf X: „Ich würde sagen, dass Versammlungen, in denen Terror bejubelt wird, die öffentliche Ordnung  bedrohen und daher von der Behörde aufzulösen sind (12 VersammlungsG). Darüber hinaus dürfte in vielen Fällen das Tatbild der Verhetzung vorliegen, auch ein Auflösungsgrund.“

Anders sieht das aber die LPD Wien. Die Antwort des Social-Media-Teams der Polizei: „Bisher wurden keine Geschehnisse beobachtet, die eine Grenze im Sinne des österreichischen Versammlungsrechts rechtlich überschritten haben, sodass eine Auflösung von Versammlungen geboten gewesen wäre.“

Die spontanen Pro-Palästinenser Kundgebungen in Wien sind ...