Heute wurde der Prozess um die im vergangenen Sommer getötete Leonie (†13) wieder aufgenommen. Einer der Angeklagten revidierte seine Erstaussage – allerdings nicht freiwillig. DNA-Spuren belegen, dass auch er Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gehabt hat. Er behauptete bisher jedoch, dass sie nur “gekuschelt” hätten. Auf die Frage, wieso er erst der Lüge überführt werden müsse um zu gestehen, sagte er, dass er Angst gehabt habe. Außerdem habe er sich geschämt.  Auf die Frage nach dem Warum antwortete der Afghane (19): “Ich weiß es nicht.” Der Anwalt von Leonies Angehörigen, Florian Höllwarth, wollte wissen, ob er sich auch wegen etwas Anderem in dieser Tatnacht schäme. “Was meinen Sie?”, fragte er darauf.

Männer mixten dem Mädchen acht bis neun Ecstasy-Tabletten heimlich ins Getränk

Am fünften Verhandlungstag kamen weitere Zeugen zu Wort. Dabei handelt es sich um Freunde und Bekannte der mutmaßlichen Mörder, die kurz nach dem Tod des Mädchens Kontakt zu den Beschuldigten hatten. “Er hat mich angerufen und gemeint, dass er meine Hilfe braucht”, berichtete der Freund des Zweitangeklagten. Mit einem weiteren Bekannten traf er sich der bei U1-Station Kagran mit ihm. Die drei fuhren mit dem Auto, als der Afghane (19) zu erzählen begann, dass der Erst- und Drittangeklagte mit einem Mädchen bei ihm in der Wohnung aufgetaucht seien. Eine Ecstasy-Tablette habe Leonie freiwillig genommen, acht bis neun hätten die beiden anderen heimlich in einem Getränk aufgelöst, welche das Mädchen nach und nach unwissentlich konsumierte.

Zwei weitere Personen sollen zum Tatzeitpunkt in der Wohnung gewesen sein

Als die Drogen zu wirken begannen, hätten die beiden Männer gegen den Willen der Niederösterreicherin sexuelle Handlungen mit ihr durchgeführt. “Sie wollte das nicht”, berichtete der Zeuge. Dem Mädchen sei es immer schlechter gegangen, da hätten sie ihr das türkische Jogurt-Getränk Ayran eingeflößt und ihren Kopf abgeduscht. Sein Freund habe noch die Rettung holen wollen, aber die anderen “wollten das nicht”. Der Erstangeklagte hätte den leblosen Körper dann rausgetragen und zu dem Baum gelegt, wo sie von Passanten gefunden wurde. Jegliche Hilfe kam zu spät. “Geh zur Polizei oder ich tue es”, meinte der Zeuge damals zum Angeklagten. “Ich habe gemerkt, dass er unter Schock ist.” Weil er sich nicht traute, ging deswegen der Zeuge mit dem Bekannten in ein Inspektion und erstattete Anzeige.

Besonders überraschend: Der Zeuge will mitbekommen haben, dass sich nicht nur die drei Beschuldigten und das Opfer in der Tatnacht in der Wohnung befunden hätten, sondern ein weiterer Mann und ein Mädchen. “Ich habe das der Mordabteilung weitergegeben, aber sie haben das nicht ernst genommen”, meinte der Zeuge. Die Anwälte stellten daraufhin den Antrag, die beiden als Zeugen vorzuladen. Darüber wurde von der Schwurgerichts-Vorsitzenden Anna Marchart noch nicht entschieden. Bis auf einen Angeklagten machen alle anderen Verdächtigen ihre Aussagen auf Afghanisch – sie müssen von einem Dolmetscher übersetzt werden.