Das Landesgericht lehnte ursprünglich den U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Diese wollte dagegen vorgehen, wurde jedoch durch eine Weisung gestoppt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll nun den Verdacht prüfen, ob diese Weisung unberechtigt ergangen ist. Das berichtet “oe24”.

Die Sachverhaltsdarstellung aufgegeben hat Wolfgang Pöltl, ein Student der Rechtswissenschaften. Er kritisiert die Entscheidung des Justizministeriums. Es absurd sei, dass das Ministerium über den Erfolg von Beschwerden entscheidet, anstatt dies dem zuständigen Gericht zu überlassen.

Pöltl bezieht sich auch auf das Strafgesetzbuch und eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Zusammenhang mit Klimaaktivisten, die das Erzwingen von Anhalten durch Straßenblockaden als Gewalt betrachtet. Er stellt die Frage: Warum geht die Justiz nicht strafrechtlich gegen Klimaaktivisten vor?