Staatsanwältin Julia Kalmar ließ wenig Zweifel aufkommen. Sie ist überzeugt, dass im Fall Teichtmeister mit weiteren Eskalationen zu rechnen sein wird. Dennoch fügte sie sich dem Urteil und wird keinen Einspruch einlegen. Neben Bildern und Videos, die der gefallene Schauspieler teilweise mit pädosexuellen Texten versah, fanden Ermittler auf seinen Festplatten auch eine Amazon-Einkaufsliste für sadomasochistische Waren. Mundspreitzer. Peitschen. Kostüme. Folterwerkzeuge. All das bestellte der Krimi-Darsteller. Kalmar signalisierte das eine gewisse Planungsbereitschaft. Nicht zuletzt deshalb forderte sie eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Richter Stefan Apostol widersprach ihr in seiner Urteilsfindung später, verhängte auch diese Maßnahme nur bedingt.

Staatsanwältin Julia Kalmar sah eine Planungsbereitschaft bei Teichtmeister

Warum wurde der Chat-Partner nicht als Zeuge befragt?

Dass Teichtmeister schon heute wieder vogelfrei Spielplätze betreten oder natürlich auch im Netz surfen darf, lässt vielen Eltern keine Ruhe. Zu viele verstörende Details gerieten während der Verhandlung an die Öffentlichkeit. Was der Chef einer Wiener Wochenzeitung als „Schock-Show“ der Staatsanwältin wertete, sind die tiefsten Abgründe eines Menschen. An kaum einer Stelle stärker manifestiert als in 1400 Chats mit einem mutmaßlich Gleichgesinnten.

Wer ist der junge (volljährige) Mann, den der Ex-Burgschauspieler als seinen Sklavenjungen bezeichnete? Mit dem er sadomasochistische Fantasien teilte. Teichtmeister trat ihm gegenüber als Zucht- und Sklavenmeister auf. „Da bricht sich etwas Bahn, das in einem drin ist, seit meiner Kindheit schon“, erklärte Teichtmeister den Austausch mit dem Chat-Partner vor Gericht. Weitere Nachfragen gab es keine. Für wen hat Teichtmeister die Folterwerkzeige bestellt? Ist der Chat-Partner ebenfalls pädophil? Warum wurde er nicht als Zeuge geladen?

Er setzte die Strafen zur Bewährung aus: Richter Stefan Apostol folgte nicht dem "Ruf der Straße".

4 von 100 Konsumenten werden zu Tätern

Ein Psychiater erklärte beim Prozess, dass beim Angeklagten eine nachhaltige und schwere psychische Störung, mit aggressiv sadistischen Zügen vorliegt. Wie groß die Gefahr sei, dass Florian Teichtmeister selbst an Kindern Hand anlegt, konnte er nicht sagen. „Statistisch gesehen werden vier von 100 Konsumenten solcher Missbrauchsdarstellungen selbst zu Tätern.“ Ob es bei jenen Konsumenten wahrscheinlicher ist, die hunderte Bilder mit eigenen Texten versehen, in denen die “Zerstörung” von Körperteilen sexualisiert wird, wurde nicht gefragt. Viele viele dieser 100 Konsumenten schrieben 1400 sadistische Nachrichten an einen Chatpartner? Wie vieler dieser 100 Konsumenten bestellen alle Utensilien die es braucht, um die Fantasien in die Realität umzusetzen, zu sich nach Hause? Auch diese Frage stellte beim Prozess niemand. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Und so bleibt bei vielen Eltern die Sorge und die Angst vor einer weiteren Eskalation.

Verglich den Konsum von Kinderpornos mit dem von Fleisch - das Lied dahinter bliebe bei beidem verborgen: Teichtmeister Anwalt Rudolf Mayer (75)

Ist das Urteil gerecht?