Am Wiener Landesgericht ist am Freitag eine Strafsache verhandelt worden, die frappant an das Drama von Leonie erinnert. Vor drei Jahren hatte der Fall ganz Österreich erschüttert: Das Mädchen aus Tulln war im Juni 2021 von Afghanen in eine Wohnung in einem Gemeindebau in Wien-Donaustadt mitgenommen, unter Drogen gesetzt und missbraucht worden.

Leonie starb an dem tödlichen Mix, den ihr die Männer verabreicht hatten. Mehrere MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten waren darunter. Die Täter hinterlegten ihre Leiche auf dem Grünstreifen vor der Wohnung. 18 Monate nach Leonies Tod waren am 2. Dezember 2022 am Wiener Landesgericht drei junge Männer (23, 19, 20) aus Afghanistan wegen Mordes und Vergewaltigung schuldig gesprochen worden.

Erst Marihuana und Kokain, dann Geschlechtsverkehr

Im Fall, der nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Hannelore Bahr) behandelt wurde, ging es ebenfalls um ein zum Tatzeitpunkt 13 Jahre altes Mädchen, das in der Nacht auf den 27. November 2022 zufällig ins Gespräch mit ihr bis dahin unbekannten Burschen kam. „Sie hat unter massiven psychischen Problemen gelitten, war oft nicht zu Hause, ist nicht in die Schule gegangen und hat teilweise auf der Straße gelebt“, berichtete Staatsanwalt Wolfram Bauer.

Die Burschen (17 und 23) hätten das Mädchen, das bereits unter der Wirkung von Benzodiazepinen stand, mit in die Wohnung des Jüngeren genommen, wo ihr weitere Suchtmittel – Marihuana und Kokain – überlassen wurden. In weiterer Folge hätten die jungen Männer (nach jetzigem Wissensstand Österreicher= den beeinträchtigten Zustand des jungen Mädchens ausgenutzt und mit ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen.

Staatsanwalt: Das Alter des Opfers war den Tätern „wurscht“

Für den Staatsanwalt war damit zweifelsfrei der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs erfüllt: „Ihnen war klar, dass das Mädchen nicht volljährig sein kann. Weil es nicht volljährig ausgeschaut hat und auch heute nicht volljährig ausschaut.“ Doch das „war ihnen wurscht“. DNA-Gutachten belegen den intimen Kontakt der beiden jungen Männer mit dem Mädchen.

Der ältere der beiden Angeklagten fehlte bei der Verhandlung krankheitsbedingt. Die Verhandlung gegen ihn wird nachgeholt werden. Er soll laut Staatsanwalt geständig sein und zuletzt angegeben haben, er „schäme sich, mit einem Kind geschlafen zu haben“.

Jüngerer Verdächtiger sieht bei sich keine Schuld und fordert Therapie

Der Jüngere war sich demgegenüber keiner Schuld bewusst. „Ich bekenne mich nicht schuldig, weil ich nicht gewusst habe, wie alt sie ist“, gab der ungeachtet seines fast noch jugendlichen Alters bereits dreifach Vorbestrafte zu Protokoll.  Der junge Mann ist seit wenigen Monaten selbst Vater eines Babys. Mit seiner Lebensgefährtin lebt er nicht zusammen, Mutter und Kind sind in einer sozialen Einrichtung untergebracht. „Ich brauche eine Therapie“, verlangte er zur Verblüffung der vorsitzenden Richterin nach einer kurzen Mittagspause, „ich habe eine kleine Tochter, ich will ein normales Leben haben.“

Aufgespürt wurde das Opfer am nächsten Morgen von ihrer älteren Schwester, die sich Sorgen machte. Mit Hilfe einer Handy-Ortungs-App fand sie den Weg zur Wohnung des Verdächtigen. Ihre angeschlagene Schwester war nicht einmal in der Lage, sich die Schuhe anzuziehen.

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme einiger Zeuginnen, die ungeachtet zugestellter Ladungen unentschuldigt nicht erschienen, auf 6. März vertagt. Beim nächsten Termin wird auch das Video mit dem im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommenen betroffenen Mädchen abgespielt. Sollte der Angeklagte bis Anfang März von seiner Erkrankung genesen sein, wird seine Verhandlung wieder in das laufende Verfahren einbezogen.