Vier Algerier im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren sind am Dienstagabend am Wiener Landesgericht im Prozess um den so genannten Macheten-Mord im Sinn der Anklage schuldig gesprochen worden. Die Männer wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Für den erst 22 Jahre alten Hauptangeklagten setzte es eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der jüngere Mittäter (21) bekam 15 Jahre, die beiden älteren Männer jeweils 17 Jahre Haft.

Die Angeklagten betreten das Wiener Straflandesgericht.APA/TOBIAS STEINMAURER

Die Geschworenen gelangten mehrheitlich – im Fall des 22-Jährigen einstimmig – zur Ansicht, dass alle vier unmittelbar an der vorsätzlichen Tötung des Djafaar H. (31) beteiligt waren. Sie hatten diesem demnach am 20. April 2023 an der U-Bahn-Station Jägerstraße in Wien-Brigittenau aufgelauert und ihn mit einer 70 Zentimeter langen Machete und Messern attackiert. Zuvor hatten sie ihm mit einem Pfefferspray besprüht und somit außer Gefecht gesetzt. Das Opfer hatte aufgrund der Vielzahl der ihm beigebrachten Verletzungen und des daraus resultierenden Blutverlusts de facto keine Überlebenschance.

Das Strafausmaß: einmal lebenslänglich, einmal 15 Jahre, zwei Mal 17 Jahre Haft.APA/TOBIAS STEINMAURER

Es begann mit einem Streit im Drogenmilieu

Die vierköpfige Gruppe richtete ihren Drogenboss de facto öffentlich hin. Die Tat war Teil einer eskalierenden Auseinandersetzung innerhalb des Drogenmilieus, in dem die Beteiligten kiloweise Cannabis verkauft haben sollen. Der Hauptstreitpunkt zwischen den Tätern und dem Opfer entstand aus Differenzen bezüglich der Suchtmittelverkäufe und persönlichen Konflikten, die bis nach Algerien zurückreichten.

Die Täter zerhackten ihr Opfer.APA/TOBIAS STEINMAURER

Die Vorgeschichte der Tat war von mehreren Konfrontationen und Streitigkeiten geprägt. Nachdem das spätere Opfer einen der Täter aus der gemeinsamen Wohnung geworfen hatte, eskalierte die Situation. Trotz mehrerer Versuche, das Opfer in der Öffentlichkeit zur Rede zu stellen, scheiterten die Täter zunächst aufgrund der Überzahl der Unterstützer des Opfers. Doch die Gruppe ließ nicht locker und fasste schließlich den tödlichen Entschluss, ihren Konflikt gewaltsam zu beenden.

Am Tag der Tat bewaffneten sich die Täter mit Messern und einer Machete und lauerten dem Opfer auf. Nach anfänglicher Fluchtversuche folgte die finale und tödliche Auseinandersetzung. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Haupttäter schlug dabei mit einer Machete auf das Opfer brutal ein. Die Staatsanwaltschaft warf allen Beteiligten Mord vor, und am Dienstag wurden sie schuldig gesprochen.

Ein Urteil rechtskräftig

Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit der Männer mildernd gewertet, wobei der Richter betonte, dass man aufgrund ihrer Verwicklung in Drogen-Geschäfte von keinem ordentlichen Lebenswandel ausgehen könne. Erschwerend war “die Brutalität und Rücksichtslosigkeit bei der Tatbegehung”, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Beim 22-Jährigen, der dem Opfer die Machete zunächst zwei Mal auf den Kopf geschlagen hatte und, nachdem dieser zu Boden gegangen war, wiederholt auf dessen Beine einhieb, sei “nichts anderes als eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gekommen”, sagte der Richter.

Der 21-Jährige akzeptierte die über ihn verhängte Strafe, während die Rechtsvertreterinnen der drei weiteren Verurteilten Bedenkzeit erbaten. Deren Urteile sind damit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin war mit sämtlichen vier Urteilen einverstanden.

"Blutrache darf es bei uns nicht geben!"

Die Anklagevertreterin war am dritten und letzten Verhandlungstag mit den Beschuldigten hart ins Gericht gegangen: “Blutrache darf es bei uns nicht geben!” Die Angeklagten seien “wie Brüder” und hätten sich daher gemeinsam zur Tötung entschlossen: “Wenn die Ehre oder der Respekt von nur einem der Brüder verletzt wird, gibt es nur eines: Blutrache. Genau das haben sie gemacht.” Die vier Algerier hätten das Opfer “in einen Hinterhalt gelockt” und mit einer Machete und Messern angegriffen, bis der 31-Jährige “zerstückelt da gelegen ist”. Die Versionen, die die Angeklagten bei Gericht dargetan hätten, seien absolut unglaubwürdig, betonte die Anklägerin: “Ich bin in meiner Laufbahn noch nie so viel und so schlecht angelogen worden. Es hat mir teilweise weh getan. Alle vier haben uns frech angelogen und für dumm zu verkaufen versucht.”