Nach dem Messer-Terror in Villach, bei dem ein 14-jähriger Bursch starb, gerät nun jener Syrer (41) ins Visier der Justiz, der den Angreifer mit seinem Auto stoppte. Ohne zu zögern steuerte er seinen Wagen gezielt gegen den Täter und verhinderte somit Schlimmeres. Nun wird der „Held von Villach“ jedoch wegen Körperverletzung strafrechtlich überprüft. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegenüber dem „Standard“.

Grund dafür ist die gesetzliche Lage: Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, weshalb die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, Ermittlungen einzuleiten. Eine Anklage gilt jedoch als unwahrscheinlich. Der Sprecher der Behörde erklärte, dass der Fall „wohl auf Nothilfe hinauslaufen“ werde – eine gesetzliche Regelung, die Handlungen zur Abwehr akuter Gefahr rechtfertigen kann.

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Kommentare

  • Omega sagt:

    Das ist reine Formsache, weil das Gesetz es so verlangt. Aber es gibt kaum Argumente, die eine Verurteilung rechtfertigen würden und somit kann man davon ausgehen, dass der “Retter von Villach”, wie er vom Boulevard genannt wird, straffrei bleiben wird.

  • Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

    Ein gutes Beispiel dafür, dass in Österreich viel falsch läuft.

    Es sollte erst gar keine Ermittlungen geben, da die Situation der Notwehr offensichtlich ist.

    —–

    »»»Achtung«««

    Hier wird verstärkt mein Profilname missbraucht um Fake-News, Diskreditierungen und Beleidigungen zu verbreiten.

    Achten Sie auf die korrekte Schreibweise meines Profilnamens. Die Fälschung baut immer wieder kleine unscheinbare Fehler ein. Der Kommentarinhalt steht oft im Widerspruch zum Profilnamen.·

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  • Machiavelli sagt:

    Genau DAS ist das Problem bei Notwehr und Nothilfe ! Man gerät ins “Fadenkreuz” der Justiz – die dann darüber befindet ob die Aktion gerechtfertigt oder übertrieben war. Alleine Notwehr oder Nothilfeüberschreitung geht von 3 Monaten bedingt an Aufwärts, bis zur unbedingten Haftstrafe.

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  • 69 sagt:

    ja, da kommt der bürger in einen konflikt:
    einerseits, mögliche notwehrüberschreitung
    andererseits, unterlassene hilfeleistung
    da täterschutz herrscht, halte ich mich da an die omerta,
    nichts sehen, nichts hören, nichts sagen

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  • Paco sagt:

    Wenn diese Situation nicht als Akt der Notwehr gewertet werden wird, dann muss man sich fragen wie genau und wann man sich überhaupt noch verteidigen darf. Aber bis jetzt ist diese behördliche Reaktion ein Standardvorgehen…

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  • Paco sagt:

    Wenn diese Situation nicht als Akt der Notwehr gewertet werden wird, dann muss man sich fragen wie genau und wann man sich überhaupt noch verteidigen darf. Aber bis jetzt ist das ein Standardvorgehen…

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  • Karin Leiserbach sagt:

    Die 5 Grundfesten bzw die 5 Finger unseres Staates sind “Korruption,” “Förderalismus “Freundlwirtschaft,” Anbiderei und “Verwaltungsschwachsinn.

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  • blackberry sagt:

    Und wenn die Polizei den Täter wecknietet, ist es unlauterer Einsatz von Staatsgewalt, wie du es drehst und wendest, der Täter hat auf alle fälle mehr Rechte wie das Opfer. Finde den Fehler…..

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    1. Sedlak sagt:

      Notwehr ist rechtmässig, trotzdem liegt die Beweislast bei demjenigen der die Notwehr anwendet.

      Daher kommt man um ein Verfahren nicht herum, d.h. die Polizei befragt ihn dann, er gibt an wie es gelaufen ist, die Polizei befragt Zeugen, schreibt einen Bericht, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

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      1. Machiavelli sagt:

        @Sedlak : Nicht ganz ! Der Staatsawalt stellt fest, ob die Nothilfe VERHÄLTNISMÄSSIG war. Anwenden darf man nur das verhälnissmässig gelindeste Mittel um einen unmittelbar drohenden Angriff abzuwehren. In dieser Causa, passt es wie es ist (wobei, auf See und vor Gericht ist man in “Gottes Hand`”).

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  • muselmann sagt:

    Der Mann hat für seine Tat den Job bei Fotora verloren.
    Dort sollte man ermitteln.

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    1. Omar sagt:

      Ist diese Kündugung dort wirklich ein Verlust? Ich denke der Mann hat seine Geisteshaltung und Lebenseinstellung durch diese Reaktion in einer Notsituation unter Beweis gestellt. Es wird Unternehmen geben, die das zu schätzen wissen und ihm ein vergleichbaren oder gar besseren Job anbieten.

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  • sven sagt:

    Das ist ein reiner Formalakt.
    Das Verfahren wird eingestellt nach §§3 (1) iVm 5 (1), 84 (1) StGB.
    Der Artikel dient nur dazu wiedermal Stimmung zu machen.

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    1. Rechtsausleger sagt:

      Nach dem was ich in den letzten Jahren von der österreichischen und deutschen Justiz sowohl in den Medien gelesen habe als auch im persönlichen Umfeld mitbekommen habe, wäre ich mir da nicht so sicher.

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      1. sven sagt:

        @rechtsausleger: jemand wurde wegen notwehrexzess verurteilt, weil er ihn mit einem auto angefahren hat?? oh oh ich rieche stammtischmärchenstunde aber gerne: bitte den urteilstext posten damit ich wieder was lerne!

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        1. Rechtsausleger sagt:

          Ich kenne eine junge Frau. Ein Security hat dieser Frau Avancen gemacht, diese hat ihn abgewiesen. Daraufhin wurde sie von diesem Security bedrängt, beschimpft und sogar tätlich angegriffen. Die Frau hat sich daraufhin gewehrt. Was ist passiert: Die Anzeige gegen den Security wurde fallengelassen während die Frau vor Gericht gestellt wurde.

          Wenn ich die Medien lese zeigt sich oft ein ähnliches Bild: Täter werden laufengelassen oder mit Samthandschuhen angefaßt, während Personen die gegen den Täter vorgehen, von der Justiz beamtshandelt werden.

          Daraus ergibt sich für mich, dass man sich nicht sicher sein kann, ob das Verfahren gegen diesen Helden wirklich eingestellt wird.

          1. sven sagt:

            @Rechtsausleger:
            1) Den Link zum Urteil bitte. Da muss alles begründet sein.
            2) Inwieweit hat die junge Frau einen Terroristen mit einem Auto angefahren und wurde dafür als Notwehrexzess verurteilt? Einzig und alleine um die Fragestellung ging es in meinem Beitrag.

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