Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hat beim Insolvenzgericht am Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen Signa-Gründer René Benko eingebracht. Der Antrag soll sich zum einen darauf stützen, dass Benko im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen ist. Das berichtet “Der Standard”.

Zum anderen stütze sich der Antrag darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen Benko gebe. Da sollen seine Steuerberater einen Stundungsantrag gestellt haben. Dem Vernehmen nach soll die Finanz schon einen sogenannten Rückstandsausweis in Händen halten, der als Begründung für Insolvenzanträge dienen kann.

Benko wird voraussichtlich zur Einvernahme geladen werden

Das Insolvenzgericht muss den Antrag nun prüfen. Kommt es zum Schluss, dass mit dem Insolvenzantrag formal alles seine Richtigkeit hat, wird der Betroffene zu einer Einvernehmenstagsatzung geladen. In der wird er zum Sachverhalt und seiner Vermögenslage befragt – und nach seiner Zahlungsfähigkeit und etwaigen anderen Schulden. Danach fällt das Gericht seine Entscheidung über den Insolvenzantrag. Kann der Schuldner bezahlen, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Diese Tagsatzung soll den Informationen der Zeitung zufolge aber noch nicht stattgefunden haben.

Bekannt ist, dass es im Zusammenhang mit Benkos Signa langwierige Steuerprüfungen der Finanz gegeben hat. Es soll unterschiedliche Auffassungen zwischen der Finanz und Benkos Steuerberatern gegeben haben. Letztlich konnte man sich aber einigen. Auch derzeit laufen wieder Steuerprüfungen in der Signa Gruppe.